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Frage zum Auto bei Hartz4

Pilot

MFC
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29. Mai 2008
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Deutschland
Einem Bekannten, wurde von seiner Versicherung erzählt: er dürfe nur ein Auto im Besitz haben, wo der Wert 5000 € nicht übersteigt.

Seine Eltern und seine Oma haben für ihn so eine Art Ausbildungs Versicherung abgesclossen. Die wurde jetzt ausgezahlt. Zusammem mit dem Preis seines jetzigem Autos konnte davon der Preis des neuen Autos bezahlt werden.
Preis ca 10800 €
Ist der Wert des Autos zu hoch für einen Hartz 4 Menschen.

Mlg piloten
 
Hierbei geht es im wesentlichen um die Frage, inwieweit der Wert von Autos auf das Vermögen angerechnet wird.

Nach einigem Hin und Her ist der Streit um ein angemessenes Auto für Hartz-IV-Empfänger höchstrichterlich entschieden: Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat ein Grundsatzurteil gefällt (Az.: B14/7b AS 66/06 R). Danach dürfen die Hilfeempfänger ein bis zu 7500 Euro teures Auto fahren, ohne dass der Wagen als Vermögen angerechnet wird.
 
Hallo piloten

lese das bitte mal:

Neben den bisher genannten Freibeträgen steht gemäß § 12 II 1 Nr. 4 SGB II jedem in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Hilfebedürftigen zudem ein Freibetrag in Höhe von 750 Euro zu. Eine Übertragung nicht genutzter Freibetragsanteile auf andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ist möglich. Der Freibetrag für notwendige Anschaffungen schützt jedoch nur Bargeld und Geldeinlage wie Spar-, Giro- oder Tagesgeldkonten, da nur diese für notwendige Anschaffungen aufgewendet werden können. Darüber hinaus erstreckt sich ein Schutz aus diesem Grunde auch auf Gegenstände, die im Falle einer Verwertung der Sache nicht zum vorhanden sein eines den Freibetrag überschreitenden Barvermögens führen würden.

Hartz IV PKW / Auto

Bei der Ermittlung des zu berücksichtigenden Vermögens ebenfalls unbeachtet bleibt ein angemessenes Kraftfahrzeug für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden, erwerbsfähigen Hilfebedürftigen.

Eine aktuelle berufs- oder ausbildungsbezogene Notwendigkeit zum Besitz eines PKW ist nicht erforderlich. Die Angemessenheit des jeweiligen Kraftfahrzeuges ist anhand seines Verkehrswertes zu bestimmen. Zurzeit wird ein PKW, für den ein privater Verkäufer einen hypothetischen Erlös von nicht mehr als 7.500 Euro nach Abzug von möglicherweise bestehenden Kreditverpflichtungen erzielen kann, als noch angemessen angesehen.

Im Einzelfall sind jedoch hiervon abweichende Einschätzungen im Rahmen der Angemessenheit denkbar. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn aufgrund von körperlichen Einschränkungen ein teurerer PKW mit Automatikgetriebe notwendig ist oder wenn ein PKW mit vielen Sitzplätzen der Mutter einer Großfamilie zur besseren Vereinbarkeit von Kindeserziehung und Beruf dient.

Bisher nicht abschließend geklärt ist die Frage, ob im Falle der Unangemessenheit eines Kfz dessen kompletter Verkehrswert oder lediglich die Differenz zwischen Verkehrswert und Kfz-Freibetrag (in der Regel 7.500 Euro) als Vermögen zu berücksichtigen und damit durch die Grundfreibeträge zu decken ist.
 
AW: Frage zum Auto bei Hartz4

Es ist nur dann als Vermögen anrechenbar, wenn der Verkaufserlöß letzlich auch die Freibeträge und die Vermögen aller in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen von der Summe her überschritten werden würde. Im Klartext bedeutet diies, dass der Wert des Autos nicht zuletzt auch unweigelich vom Alter der Personen in der BG in Abhängigkeit steht!

Sie dürfen als Empfänger von Hartz 4 unter folgenden Bedingungen Vermögen haben:
  • für hilfebedürftige minderjährige Kinder liegt der Freibetrag bei 3100 Euro. Freibetrag heißt, soviel dürfen Sie haben und bekommen dennoch Hartz4 - aber mehr darf's nicht sein.
  • bei Erwachsenen wird der Freibetrag wie folgt berechnet: Anzahl der Lebensjahre x 150 Euro - mindestens aber auch hier 3100 Euro und und maximal 9750 Euro.
  • Für jedes Mitglied einer
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    gilt über die (mindestens) 3100 EUR Grundfreibetrag hinaus ein Betrag von 750 EUR für notwendige Anschaffungen.
  • zusätzlich können Sie nach der Formel "250 Euro x Lebensjahre" für eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung ansparen. Bedingung: die Versicherung wird erst mit Erreichen des Rentenalters ausgezahlt. Diese Bedingung muss im Versicherungsvertrag stehen - das Arbeitsamt prüft. Die Höchstgrenze dieses Freibetrags liegt bei 16.250 Euro.
  • Andere Geldanlagen und alles, was Sie ansonsten zu Bargeld gemacht haben, ist nicht geschützt. Erst wenn es weg ist, kommt Geld vom Amt.
Vermögensfreibeträge auf einen Blick ("Schonvermögen")

Lebensalter in Jahren Vermögensfreibetrag
18 3100,00 € (Mindestfreibetrag)
19 3100,00 €
20 3100,00 €
21 3150,00 €
22 3300,00 €
23 3450,00 €
24 3600,00 €
25 3750,00 €
26 3900,00 €
27 4050,00 €
28 4200,00 €
29 4350,00 €
30 4500,00 €
31 4650,00 €
32 4800,00 €
33 4950,00 €
34 5100,00 €
35 5250,00 €
36 5400,00 €
37 5550,00 €
38 5700,00 €
39 5850,00 €
40 6000,00 €
41 6150,00 €
42 6300,00 €
43 6450,00 €
44 6600,00 €
45 6750,00 €
46 6900,00 €
47 7050,00 €
48 7200,00 €
49 7350,00 €
50 7500,00 €
51 7650,00 €
52 7800,00 €
53 7950,00 €
54 8100,00 €
55 8250,00 €
56 8400,00 €
57 8550,00 €
58 8700,00 €
59 8850,00 €
60 9000,00 €
61 9150,00 €
62 9300,00 €
63 9450,00 €
64 9600,00 €
65 oder älter 9750,00 € (Höchstbetrag)
Oberhalb der Freibeträge wird Ihr Vermögen mit den Hartz 4 Zahlungen verrechnet und wie Einkommen gewertet: Bevor Sie Geld vom Amt sehen, müssen Sie das Vermögen aufbrauchen.

Quelle:
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AW: Frage zum Auto bei Hartz4

Und wie hilft das jemanden, der keine abgeschlossene Berufsausbildung hat, der kein Zuhause, keine Familie, keinen Rechtsanwalt und auch sonstwie nichts hat???

...aber eine Tabelle aus dem Digital-Elitebord...
:emoticon-0156-rain:
 
AW: Frage zum Auto bei Hartz4

Ich kann dir nicht ganz folgen! Ich zeige lediglich auf, welches Schonvermögen inkl. Freibeträge man in Verbindung mit Alter und Anzahl der Bedarfsmitglieder insgesamt haben darf! Aus dem Beitrag geht also auch hervor, was man an Kohle anrechnungsfrei haben darf, wenn die Bedarfsgemeinschaft nur aus einer Person besteht.

[FONT=&amp]Auch kann ich dir nicht ansatzweise folgen, was das Aufzeigen hier nun mit einer abgeschlossene Berufsausbildung zu tun haben soll? Auch, dass mit dem Anwalt kapiere ich irgendwie nicht ganz? Wenn du meinst, dass man dir was anrechnet, was man nicht anrechnen darf, so bedarf es auch hier nicht zwingend eines Anwaltes. Die Klage vor dem SG [/FONT][FONT=&amp]nach ergangenen negativen Widerspruchsbescheid [/FONT][FONT=&amp]als auch die Berufung vor dem LSG zum negativen SG-Beschluss bedarf keines Anwaltes. Wenn man keine Klage schreiben kann, so erledigt dies auch gern kostenlos der Rechtspfleger am SG.

Ich selbst habe duzende Klagen gegen dieses unqualifizierte JC-Pack am laufen bzw. durchgelaufen und habe beispielsweise noch nie irgendeinen Anwalt gebraucht. Und man staune, bis dato auch jede Klage gewinnen können!

Die Gesetze stehen alle im Netz und wenn ich es nicht eh schon kenne, dann suche ich zum Thema einfach das passende Gesetz. Wenn ich also etwas zum Thema Bedarfsgemeinschaft suche, dann nutze ich folgenden Link.[/FONT]

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Wenn ich zum Thema Mehrbedarf etwas suche dann ändert man halt den Link, wie folgt, ab:

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usw....

Meist noch die passenden Fachhinweise der Bundesargentur für Arbeit, welche oftmals den JC Mitarbeitern unbekannt sind!

So bei Mehrbedarf diesen Link:
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Link ist nicht mehr aktiv.Link ist nicht mehr aktiv.&oneOfTheseWords=&zielgruppe=&stand=&phrase=&withoutWords=&docType=&resultsPerPage=20&x=23&y=14&lang=de

Übrigens gibt es auch Foren, wie
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, wo dir fachkompetente User sogar Klagen und einstweilige richterliche Anordnungen formulieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Frage zum Auto bei Hartz4

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Genau das sind die Aussagen, die die Welt nicht braucht. Schönes Bild-Zeitungs-Niveau. Gott sei Dank erlebe ich immer noch Alg-II-Bezieher, die sich diesem Jargon noch nicht ergeben haben. Übrigens haben die Jobcenter permanet Personalbedarf. Wenn Du doch soooo qualifiziert bist und alles besser weist, warum hast du dann noch keinen Job in einem solchen Zentrum?
Könntest doch vielem anderem Pack helfen, in dem Du Ihnen zeigst wie es richtig geht.
 
AW: Frage zum Auto bei Hartz4

Man kann zwar, wie vorliegend, sich über die Bildzeitung seine Meinung „bilden“, doch dürfte außer Frage stehen, wer da von uns beiden sich hier hat ein Bildzeitung- Abo an der Haustür aufschwatzen lassen!

Ich habe mich auch beim unqualifiziertem Pack beworben, um so auch sinnlose Klagen, dessen Kosten wir ja alle tragen müssen, u.a. auch schon im Vorfeld mit vermeiden zu können. Kann aber nicht eingestellt werden, weil mir eine so genannte kaufmännische Ausbildung auf dem Papier fehlt. Es geht also bei der Qualifikation stets nur um ein Papier als um das „Wissen“ als solches.

Zudem kannst du ja mal versuchen in Berlin einen Job zu finden, von dem man auch leben kann! Des Weiteren gibt es genügend Frischfleisch auf dem Arbeitsmarkt, die auch diese staatlich legalisierte Schwarzarbeit (Minijob) inkl. der damit verbundenen H-IV Aufstockung aufgezwungener Maßen annehmen. Sprich die Unternehmen können sich hier sogar noch bei Zahlung eines Dumpinglohnes ohne Sozialabgaben frei ihren Patienten aussuchen. Ich bin für die halt schon ein zu alter Sack!

So hoffentlich hast nun auch du die Zusammenhänge, die eigentlich jeder mit einem gewöhnlichen Empfangshorizont schon lange hätte erkennen müssen, erkannt!
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Frage zum Auto bei Hartz4

Frage: Habe Auto von Eltern vererbt bekommen,da Todesfall des Vaters. Muß ich das Erbe jetzt dem JC melden und wird das dann irgendwie verrrechnet?
Danke im Voraus für die Antwort.
 
AW: Frage zum Auto bei Hartz4

es kommt immer drauf an was du vererbt bekommen hast ist es Bares oder sachwert ? und wie hoch ist der
Wert des Autos ?, ohne weitre Infos können wir dir nicht helfen.

Lese dir das bitte mal gut durch.... ist zwar schon älter


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das hier ist von 2012....


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Quellre: gegen-hartz

gruß TV Pirat
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Frage zum Auto bei Hartz4

als h4 empfänger darf der wert des autos 7.500.-€ nicht übersteigen. ansonsten kann man vom amt gezwungen werden das auto zu verkaufen, gegen evtl. ein billigeres einzutauschen und der übersschuss wird dann auf dein h4 angerrechnet.
 
AW: Frage zum Auto bei Hartz4

Vererbt bekommen habe ich das Auto. Es wurde vor 1 Jahr gekauft mit einem Kaufpreis von 5900 €. Muss ich das dem Jobcenter melden oder nicht???
 
AW: Frage zum Auto bei Hartz4

da der PKW ja nicht die 7.500 € übersteigt würde ich nein sagen, du könntest den Wagen genau so gut von deiner Mutter
oder deinen Bruder geschänkt bekommen haben und ich glaub auch nicht das irgend wo geschrieben steht (Testament)
da du den Wagen geerbt hast.
 
AW: Frage zum Auto bei Hartz4

Natürlich mußt Du es melden:

Jeder Empfänger von ALG II ist nach § 60 Abs. 1 Nr. 2 SGB I verpflichtet, (spätestens) nach einer eventuellen Erbschaftsannahme die Erbschaft anzuzeigen.
Außerdem kann die Bundesagentur Einsicht in die Akten des Nachlassgerichts nehmen.

Tust Du es nicht, begehst Du nach § 63 Abs. 1 Nr. 6 SGB II eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 63 Abs. 2 SGB II mit einem Bußgeld von bis zu 5.000,00 EUR geahndet werden kann.

Das ändert aber nichts daran, dass der vergleichsweise geringe Wert des Autos als einmaliges Einkommen gewertet wird und auf 6 Monate verteilt wird.

Solltest Du übrigens das Auto auf Deinen Namen versichern wollen, wird auch das das Job Center interessieren.

Gruß

Fisher
 
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