AW: Frage zum Auto bei Hartz4
Ich kann dir nicht ganz folgen! Ich zeige lediglich auf, welches
Schonvermögen inkl. Freibeträge man in Verbindung mit Alter und Anzahl der Bedarfsmitglieder insgesamt haben darf! Aus dem Beitrag geht also auch hervor, was man an Kohle anrechnungsfrei haben darf, wenn die Bedarfsgemeinschaft nur aus einer Person besteht.
[FONT=&]Auch kann ich dir nicht ansatzweise folgen, was das Aufzeigen hier nun mit einer abgeschlossene Berufsausbildung zu tun haben soll? Auch, dass mit dem Anwalt kapiere ich irgendwie nicht ganz? Wenn du meinst, dass man dir was anrechnet, was man nicht anrechnen darf, so bedarf es auch hier nicht zwingend eines Anwaltes. Die Klage vor dem SG [/FONT][FONT=&]nach ergangenen negativen Widerspruchsbescheid [/FONT][FONT=&]als auch die Berufung vor dem LSG zum negativen SG-Beschluss bedarf keines Anwaltes. Wenn man keine Klage schreiben kann, so erledigt dies auch gern kostenlos der Rechtspfleger am SG.
Ich selbst habe duzende Klagen gegen dieses unqualifizierte JC-Pack am laufen bzw. durchgelaufen und habe beispielsweise noch nie irgendeinen Anwalt gebraucht. Und man staune, bis dato auch jede Klage gewinnen können!
Die Gesetze stehen alle im Netz und wenn ich es nicht eh schon kenne, dann suche ich zum Thema einfach das passende Gesetz. Wenn ich also etwas zum Thema Bedarfsgemeinschaft suche, dann nutze ich folgenden Link.[/FONT]
Wenn ich zum Thema Mehrbedarf etwas suche dann ändert man halt den Link, wie folgt, ab:
usw....
Meist noch die passenden Fachhinweise der Bundesargentur für Arbeit, welche oftmals den JC Mitarbeitern unbekannt sind!
So bei Mehrbedarf diesen Link:
Link ist nicht mehr aktiv.Link ist nicht mehr aktiv.&oneOfTheseWords=&zielgruppe=&stand=&phrase=&withoutWords=&docType=&resultsPerPage=20&x=23&y=14&lang=de
Übrigens gibt es auch Foren, wie
, wo dir fachkompetente User sogar Klagen und einstweilige richterliche Anordnungen formulieren.