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Frage zum Auto bei Hartz4

AW: Frage zum Auto bei Hartz4

dazu muß aber erstmal ein Testamen vorhanden sein ist das nicht der fall muß er nichts dem Jobcenter sagen,
und selbst wenn er ein Auto auf seinen Namen Versichert meldet das nicht die Versicherung dem Jobcenter sondern
das macht denn das Finanzamt wegen der KFZ Steuer.
 
AW: Frage zum Auto bei Hartz4

Ist schon ungerecht.

Otto Normalverbraucher freut sich über ein Erbe, ALG 2 Empfänger müssen überlegen, ob man durch den "Reichtum" nicht noch ärmer wird.

Aber play70boy13 hat jedenfalls einen Rat für beide Eventualitäten beisammen.

Gruß

Fisher
 
AW: Frage zum Auto bei Hartz4

Komme jetzt nicht ganz mit den Begriffen "Schenkung" oder "Erbschaft" klar. Wo liegt der Vor-bzw. Nachteil? Auto ist jetzt auf meinen Namen versichert,also wird es so oder so rauskommen bei Nachforschungen des JC bei KFZ-Stelle. Richtig schlau geworden bin ich hier noch nicht.
 
AW: Frage zum Auto bei Hartz4

ist das Auto auf deinen namen beim Straßenverkehrsamt auf dich angemeldet ? wenn ja solltest du das Auto
auf einen anderen Familienangehörigen anmelden so kann dir keiner was.

Eine Erbschaft wird in deinem Fall nicht als Einkommen, sondern als Vermögen gewertet, somit hast du für dein Auto einen Freibetrag von 5000-7500,
da das Auto einen Kaufpreis von 5900 € vor einen jahr hatte liegt das Auto im Freibetrag den du hast.

gruß TV Pirat
 
AW: Frage zum Auto bei Hartz4

Meine Eltern haben ein Golf 6 mit einem Wert von ca. 12000 Eur, mein Vater ist seit ca 8 Monaten arbeitslos. In ca einem Jahr wird er leider vermutlich in H4 rutschen, dann hat das Auto vielleicht einen Wert von 11000 Eur. Muss er den Wagen dann verkaufen, weil der Wert über 7500 Eur liegt? oder ist das egal, weil der Wagen ja schon mehrere Jahre im Besitz gewesen ist bevor man in H4 gerutscht ist. Mein Vater ist 60.
 
AW: Frage zum Auto bei Hartz4

Das muss Dein Vater abwarten, da es sich immer um Einzelfallentscheidungen handelt.

Es kommt z.B. auf die Angaben an, die bei der Antragsstellung für ALG gemacht werden und die jeweilige Antwort darauf.

Wenn das Amt den Verkauf konkret verlangt (was ja eben noch nicht sicher ist), kann Dein Vater diesen Verkauf nur vermeiden, wenn er nachweisen kann, dass er lediglich zu einem Preis weit unter Marktwert zu realisieren ist.

Sollte er das Auto tatsächlich verkaufen müssen, kann er sich allerdings einen anderen PKW bis zu 7.500 Euro anzuschaffen.
Nur der diese 7.500 Euro übersteigende Teil ist dann als Vermögen anrechenbar.

Gruß

Fisher
 
AW: Frage zum Auto bei Hartz4

Und wenn der Wagen noch nicht abgezahlt ist, weil der Brief bei einem Bekannten liegt, der ihm den Wagen vorfinanziert hat?!
Dann können die garnix machen...ist ja wohl ein Witz. Jemanden mit 60 den Wagen abzunehmen, wofür er lange gearbeitet hat!
 
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