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PC & Internet Fakeabmahnungen der Kanzlei Nümann & Lang aufgetaucht


Seit einigen Tagen sind Pornoabmahnungen per E-Mail unterwegs, die vorgeben von der Kanzlei Nümann & Lang zu stammen. Gedroht wird mit Hausdurchsuchungen und der Staatsanwaltschaft, bezahlt werden sollen 100 Euro via Paysafecard. Die Identität der Täter ist unbekannt.

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Bekanntlich gehen Filesharer ein erhebliches Risiko ein, die via P2P ihre Frischfleischfilme austauschen. Zur Urheberrechtsverletzung kommt in diesem Fall noch die Verbreitung von pornografischem Material an Minderjährige hinzu. Genau damit möchten auch die Trittbrettfahrer die vermeidlichen Filesharer zur Kasse bitten. Derartige Fakemails sind in der Vergangenheit bereits häufiger aufgetaucht. Im Janur dieses Jahres soll angeblich ein Rechtsanwalt Günter H. per E-Mail abgemahnt haben. (gulli:News berichtete darüber) und vor wenigen Tagen tauchten im Netz E-Mails auf, die vorgaben, von einer Grevenreuth AG zu stammen. Pauschal wurden 50 Euro gefordert, das Unternehmen existiert in Osnabrück aber überhaupt nicht. Letztes Jahr traf es die GVU, die angeblich auch Abmahnungen auf dem elektronischen Weg verschickt haben soll. (gulli:News berichtete darüber)

Die Betrüger gehen bei den E-Mails von Nümann & Lang mit den Empfängern wenig zimperlich um. Man würde von einer Weiterleitung der Akte an die Staatsanwaltschaft absehen, sollte man die Rechnung zeitnah begleichen. Ansonsten drohen angeblich Hausdurchsuchungen und strafrechtliche Konsequenzen vor Gericht. Man gibt sogar vor, der Rechteinhaber würde auf seine Schadensersatzansprüche verzichten, sollte man die geforderten 100 Euro überweisen.

Kenner der Szene werden sofort einige Formfehler in den Mails bemerken. Es trifft also wieder die Neulinge. Abmahnungen werden zwar auch in Ausnahmefällen per E-Mail verschickt, es erfolgt aber stets auch die Abmahnung in Schriftform. Zudem ist es mehr als unüblich, keine Angaben über den IT-Dienstleister zu machen, der die IP-Adresse protokolliert haben soll. Schadensersatzansprüche werden generell immer in Rechnung gestellt, ansonsten würden die Rechteinhaber komplett leer ausgehen. Zu Hausdurchsuchungen kommt es bei einem Einzelfall selten bis nie. Vor allem wird ein derartiges Vorgehen nie vorher schriftlich angekündigt. Eine Bezahlung per Paysafe ist ebenfalls mehr als außergewöhnlich. Kanzleien, die ihre Identität nicht verschleiern müssen, brauchen auf derartige Maßnahmen nicht zurückzugreifen. Die Kanzlei Nümann & Lang warnt auf ihrer Website mittlerweile selbst vor derartigen Betrugs-Versuchen. Sie würden die Essener Firma Videorama GmbH nicht vertreten. Man hätte die Verursacher angezeigt, um weiteren Missbrauch zu begrenzen. Gezahlt werden soll bei Paysave an die Adresse neumann-lang.info. Wer vor lauter Schreck nicht auf den genauen Wortlaut achtet, könnte durchaus auf den Hoax hereinfallen. Geschädigte, die bereits eine Zahlung geleistet haben, sollten sich zeitnah an die Polizeidienststelle an ihrem Wohnort wenden. Allerdings ist fraglich, ob einem das die 100 Euro wieder bringen wird. Interessant wäre es allerdings zu erfahren, wie man an die E-Mail-Adressen und die anderen persönlichen Daten kommen konnte.

Der User des gulli:boards Mad Rider war so freundlich und hat zur Warnung an alle Leser die empfangene E-Mail im Bereich Netzwelt ungekürzt abgebildet:

"Sehr geehrte(r) Frau bzw. Herr XY

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH, Münchener Str. 63, 45145 Essen, an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluß aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschützte Werke gemäß § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschützer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.

Unsere Mandantschaft arbeitet mit einem Antipiracy-Unternehmen zusammen, das die einschlägigen Tauschbörsen im Internet technisch beobachtet und die IP-Adresse von Verletzern feststellt und dokumentiert. Für ihren Anschluss sind mehrere Downloads von pornografischen Videomaterial und musikalischen Werken dokumentiert worden.

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen Sie gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat hierauf ihren Provider, welcher sich aus der IP-Adresse erkennen lässt, aufgefordert, den der festgestellten IP-Adresse zugehörigen Telefon-/Internetanschluss mitzuteilen. Durch Akteneinsicht in die staatsanwaltliche Ermittlungsakte sind wir an folgende Daten gelangt:

Name & Adresse des Filesharers

IP Adresse zum Tatzeitpunkt:

E-Mail Adresse: xxxxxxx@t-online.de

Wir möchten Sie darauf hinweisen das die Staatsanwaltschaft Essen großes Interesse daran hat, jeden Nutzer gerade bei pornografischen Material und musikalischen Werken genau zu überprüfen. Wir sind deshalb verpflichtet ihre Ermittlungsakte bis zum 29.06.2010 der Staatswanltschaft Essen zurückzusenden.

Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollständig anonym zu bezahlen. Wenn sie anonym bezahlen garantiert unser Mandant der Staatsanwaltschaft mitzuteilen das der Schadensersatzanspruch irrtümlich gegen sie gerichtet worden ist, und alle Ansprüche gegen Sie fallen gelassen werden sollen. Wenn die Staatsanwaltschaft keinen Auftrag hat kann sie auch nicht tätig werden!

Wir bitten sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 29.06.2010 sicher und unkompliziert mit einer Paysafecard zu bezahlen. Eine Paysafecard ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und für jeden Bürger anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben. Weitere Informationen zum PaySafeCard-Verfahren erhalten Sie unter: Link ist nicht mehr aktiv.. Senden Sie uns den 16-stelligen Pin-Code der 100 Euro Paysafecard an folgende E-Mailadresse zahlung@neumann-lang.info

Geben Sie bei Ihre Zahlung bitte das Aktenzeichen : 223H/54G an

Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 16- stelligen Paysafecard PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben, wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.

Mit freundlichen Grüßen,
NÜMANN + LANG – Rechtsanwälte"

Quelle: Gulli
 
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