Neues Urteil in Bremen: DFL muss sich an Polizeikosten beteiligen - Revision angekündigt
Die Deutsche Fußball Liga (DFL) muss sich an den Kosten für Polizeieinsätze bei sogenannten Hochrisikospielen der Bundesliga beteiligen. Das Oberverwaltungsgericht Bremen erklärte die Gebührenbescheide des Bundeslandes Bremen am Mittwoch grundsätzlich für rechtens und hob damit ein vorinstanzliches Urteil auf. Die DFL kündigte am Mittwoch an, vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in Revision gehen zu wollen.
DFL-Präsident Reinhard Rauball meinte: „Die rechtliche Wertung des Oberverwaltungsgerichts ist aus Sicht der DFL bei allem Respekt unzutreffend. Die DFL wird daher Revision gegen das Urteil einlegen.“ Der Fußball sei „nicht Verursacher von Gewalt, und eine bloße Umverteilung von Kosten führt nicht zur notwendigen Reduzierung der Polizeieinsätze. Es ist für uns weiterhin nicht nachvollziehbar, dass der Fußball für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, die eine Kernaufgabe des Staates ist und der Allgemeinheit zugutekommt, verantwortlich sein soll“.
Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) bezeichnete die Entscheidung als „wesentlichen Etappensieg“ und Erfolg „auf voller Breite. Alle Argumente der DFL sind hinfällig. Es kann nicht angehen, dass die einen Millionen verdienen im Profifußball und dass die Steuerzahler mit immensen Polizeikosten überzogen werden“. Der Innenminister von Rheinland-Pfalz, Roger Lewentz, ergänzte: „Die zunehmende Wirtschaftskraft der Profivereine und der Deutschen Fußball Liga gibt es durchaus her, dass Klubs und DFL an den Kosten für Hochrisikospiele beteiligt werden.“
BVB-Chef Hans-Joachim Watzke hatte wenig Verständnis für die Entscheidung. „Ich hoffe, dass das nicht nur auf den Fußball bezogen wird, sondern dass auch alle anderen Volksfeste, alle anderen Aktivitäten anteilig mit Kosten belastet werden. Ich glaube, dass da das letzte Wort noch nicht gesprochen ist“, sagte der Geschäftsführer von Borussia Dortmund.
Das Gericht hatte seine Entscheidung zuvor damit begründet, dass Fußballspiele auch wegen der Sicherung durch die Polizei wirtschaftlich erfolgreich seien. „Die Spiele in Bremen mit Kostenerstattungsanspruch der Stadt waren alle im Vorfeld ausverkauft. Das Argument des Oberverwaltungsgerichts, die Polizei trage zum wirtschaftlichen Erfolg bei, ist deshalb abwegig“, sagte DFB-Präsident Reinhard Grindel und stützte die Argumentation der DFL: „Es bleibt Aufgabe des Staates, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Der Fußball ist nicht Störer. Störer sind Gewalttäter, die die Plattform des Fußballs ausnutzen. Der Kampf gegen Gewalt darf nicht privatisiert und kommerzialisiert werden, sondern ist Aufgabe der Polizei.“
In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Bremen der Klage der DFL am 17. Mai 2017 noch stattgegeben und den Bremer Gebührenbescheid von 2015 als rechtswidrig aufgehoben.
Konkret geht es in Bremen um das Gastspiel des Hamburger SV in Bremen am 19. April 2015. Damals war es zu einer Massenschlägerei zwischen 50 bis 60 Hamburger und 120 Bremer Chaoten gekommen, es gab mehrere Verletzte und erhebliche Sachschäden.
Laut Polizei waren 969 Beamte im Einsatz, die 9537 Arbeitsstunden geleistet haben. Bei einem normalen Bundesligaspiel sind etwa 200 bis 250 Polizisten vor Ort am Weserstadion. Die Stadt schickte nach dem HSV-Spiel einen Gebührenbescheid über 425.718,11 Euro an die DFL. Gestritten wurde zudem über fünf weitere Partien. Die eingeforderten Kosten belaufen sich mittlerweile auf knapp zwei Millionen Euro.
Quelle; focus
Die Deutsche Fußball Liga (DFL) muss sich an den Kosten für Polizeieinsätze bei sogenannten Hochrisikospielen der Bundesliga beteiligen. Das Oberverwaltungsgericht Bremen erklärte die Gebührenbescheide des Bundeslandes Bremen am Mittwoch grundsätzlich für rechtens und hob damit ein vorinstanzliches Urteil auf. Die DFL kündigte am Mittwoch an, vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in Revision gehen zu wollen.
DFL-Präsident Reinhard Rauball meinte: „Die rechtliche Wertung des Oberverwaltungsgerichts ist aus Sicht der DFL bei allem Respekt unzutreffend. Die DFL wird daher Revision gegen das Urteil einlegen.“ Der Fußball sei „nicht Verursacher von Gewalt, und eine bloße Umverteilung von Kosten führt nicht zur notwendigen Reduzierung der Polizeieinsätze. Es ist für uns weiterhin nicht nachvollziehbar, dass der Fußball für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, die eine Kernaufgabe des Staates ist und der Allgemeinheit zugutekommt, verantwortlich sein soll“.
Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) bezeichnete die Entscheidung als „wesentlichen Etappensieg“ und Erfolg „auf voller Breite. Alle Argumente der DFL sind hinfällig. Es kann nicht angehen, dass die einen Millionen verdienen im Profifußball und dass die Steuerzahler mit immensen Polizeikosten überzogen werden“. Der Innenminister von Rheinland-Pfalz, Roger Lewentz, ergänzte: „Die zunehmende Wirtschaftskraft der Profivereine und der Deutschen Fußball Liga gibt es durchaus her, dass Klubs und DFL an den Kosten für Hochrisikospiele beteiligt werden.“
BVB-Chef Hans-Joachim Watzke hatte wenig Verständnis für die Entscheidung. „Ich hoffe, dass das nicht nur auf den Fußball bezogen wird, sondern dass auch alle anderen Volksfeste, alle anderen Aktivitäten anteilig mit Kosten belastet werden. Ich glaube, dass da das letzte Wort noch nicht gesprochen ist“, sagte der Geschäftsführer von Borussia Dortmund.
Das Gericht hatte seine Entscheidung zuvor damit begründet, dass Fußballspiele auch wegen der Sicherung durch die Polizei wirtschaftlich erfolgreich seien. „Die Spiele in Bremen mit Kostenerstattungsanspruch der Stadt waren alle im Vorfeld ausverkauft. Das Argument des Oberverwaltungsgerichts, die Polizei trage zum wirtschaftlichen Erfolg bei, ist deshalb abwegig“, sagte DFB-Präsident Reinhard Grindel und stützte die Argumentation der DFL: „Es bleibt Aufgabe des Staates, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Der Fußball ist nicht Störer. Störer sind Gewalttäter, die die Plattform des Fußballs ausnutzen. Der Kampf gegen Gewalt darf nicht privatisiert und kommerzialisiert werden, sondern ist Aufgabe der Polizei.“
In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Bremen der Klage der DFL am 17. Mai 2017 noch stattgegeben und den Bremer Gebührenbescheid von 2015 als rechtswidrig aufgehoben.
Konkret geht es in Bremen um das Gastspiel des Hamburger SV in Bremen am 19. April 2015. Damals war es zu einer Massenschlägerei zwischen 50 bis 60 Hamburger und 120 Bremer Chaoten gekommen, es gab mehrere Verletzte und erhebliche Sachschäden.
Laut Polizei waren 969 Beamte im Einsatz, die 9537 Arbeitsstunden geleistet haben. Bei einem normalen Bundesligaspiel sind etwa 200 bis 250 Polizisten vor Ort am Weserstadion. Die Stadt schickte nach dem HSV-Spiel einen Gebührenbescheid über 425.718,11 Euro an die DFL. Gestritten wurde zudem über fünf weitere Partien. Die eingeforderten Kosten belaufen sich mittlerweile auf knapp zwei Millionen Euro.
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