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PayTV Cardsharing: Welche Strafen können mir drohen?

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Wir werden immer mal wieder gefragt was passieren kann, wenn man beim sogenannten Cardsharing erwischt wird. Welche straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen drohen eigentlich? Trotz einiger Busts hat im Laufe der letzten Jahre der illegale wie kostengünstige Konsum von hochpreisigen Pay-TV-Anbietern wenig an seiner Attraktivität verloren.

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Was ist überhaupt Cardsharing?
Ganz einfach. Der bezahlte Zugang zu einem Pay-TV-Sender wird aufgeteilt, damit mehrere Personen sich das Programm anschauen können. Das gilt insbesondere wenn es noch nicht möglich war, den Kopierschutz der Decoder zum legalen Empfang zu knacken. Meistens läuft der Empfang des geteilten Programms über entsprechend präparierte Set-Top-Boxen, teilweise auch über den Browser. Verschiedene illegale Cardsharing-Portale bieten im Internet ihre Dienste an. Natürlich verstößt man beim Empfang über einen Drittanbieter gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) von Sky & Co.

Erlaubt ist lediglich das sogenannte Homesharing, bei dem mehrere Mitglieder eines Haushaltes das Programm unter sich aufteilen. Doch die Nutzer solcher verbotenen Dienste verstoßen auch gegen das Strafgesetzbuch. Ohne VPN sollte man folglich niemals bei solchen Anbietern unterwegs sein. Auch bei der Zahlung illegaler Anbieter muss man sehr vorsichtig agieren.

Wie kommen die Behörden an Eure Daten?

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Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten. Einerseits können die Polizisten die Daten eines illegalen Anbieters auswerten, wenn es gelingen sollte, die PCs der Betreiber in einem unverschlüsselten Zustand zu beschlagnahmen. Des weiteren könnten die Kundendaten auch auf einem beschlagnahmten Server vorgefunden werden, um sie zu analysieren. Oder die Polizei kann die IP-Adresse der Anschrift des Anschlussinhabers zuordnen, wenn die Anfrage beim Internet-Anbieter schnell genug erfolgt ist. Dann aber muss die Polizei noch immer beweisen, wer im Haushalt illegales Cardsharing betrieben hat. Im Gegensatz zu zivilrechtlichen Abmahnungen ist die Ermittlung des Anschlussinhabers der Internetleitung nicht ausreichend für eine strafrechtliche Verurteilung.

In letzter Zeit traf es häufiger die Käufer von Kryptowährungen, die bei Bitcoin.de ihre BTC zur Zahlung von CCCam-Service.com benutzt haben. Doch nur weil man etwas per Bitcoin oder mittels anderer Optionen bezahlt hat, so ist dies noch lange kein Beweis dafür, dass man die illegale Dienstleistung auch tatsächlich in Anspruch genommen hat. Überweisungen oder sonstige Transfers an illegale Anbieter sind zwar ein Indiz aber kein Beweis, um den möglichen Kunden strafrechtlich zu belangen. Das ist auch der Grund, warum man die Strafanzeigen gegen zahlreiche Kunden von Bitcoin.de wieder einstellen musste.

Ist Cardsharing überhaupt illegal?

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Die regulären Nutzer von CCCam-Service.com & Co. verstoßen gegen den § 202a StGB. Sie haben also unerlaubt Daten Dritter ausgespäht. Die Betreiber illegaler Cardsharing-Portale machen sich zumeist wegen Computerbetruges strafbar. Zudem liegt meistens auch eine strafbare Handlung nach dem Urheberrecht, nämlich nach § 108b UrhG vor.

Welche Strafen können mir drohen?
Endverbraucher drohen wegen dem Verstoß gegen das Ausspähen von Daten theoretisch gesehen, Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Wer aber zuvor nicht negativ aufgefallen ist, bei dem werden die Gerichte eine Geldstrafe verhängen. In der Praxis wurden die Täter meistens zu Geldstrafen in der Höhe mehrerer Netto-Monatsgehälter der Betroffenen verurteilt. Die Geldstrafen haben also eine empfindliche Höhe, um eine Wiederholung auszuschließen und Dritte abzuschrecken.

Vorladung der Polizei erhalten, was tun!?

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Nehmen Sie sich einen Fachanwalt für IT- und Medienrecht und bitte keinen Feld-, Wald- und -Wiesenanwalt, der keine Ahnung von der Technik hat. Der Fachanwalt wird für die Betroffenen im ersten Schritt Akteneinsicht beantragen. Erst nach der Akteneinsicht ist klar, welche Indizien oder Beweise die Polizei gegen Sie in der Hand hat. Auch wenn man persönlich in der Vorladung angesprochen wird und diese sehr bedrohlich klingt: niemals alleine hingehen!!! Dazu kommt: Nicht jeder Vorladung muss man zwingend Folge leisten. Manchmal reicht auch eine schriftliche Stellungnahme.

Ohne Fachanwalt an der eigenen Seite sollte man sowieso grundsätzlich nicht zur Polizei gehen! Solche Verhöre dienen in der Regel dem Zweck, dass man das aussagen soll, was einem die Polizeibeamten ohne Aussage zuvor nicht beweisen konnten. Wer das tut, für den kann es später vor Gericht so richtig teuer werden. Sehr viel teurer, als was einen der Fachanwalt gekostet hätte. Von daher sollte man besser nicht an der falschen Stelle sparen!

Zivilrechtliche Konsequenzen

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Nach einer strafrechtlichen Verurteilung für das Cardsharing folgen noch die zivilrechtlichen Konsequenzen. Beispielsweise Sky droht allen Cardsharern an, gegen sie zivilrechtliche Ansprüche wie Schadenersatz geltend zu machen. Immerhin hat man deren Programm in Anspruch genommen ohne sie dafür zu bezahlen. Wer vor Gericht verurteilt wird, für den ist das Verfahren folglich noch nicht vorüber.

Quelle; tarnkappe
 
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Natürlich verstößt man beim Empfang über einen Drittanbieter gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) von Sky & Co.

Erlaubt ist lediglich das sogenannte Homesharing, bei dem mehrere Mitglieder eines Haushaltes das Programm unter sich aufteilen.

Auch wer bei sich selbst zu Hause CardSharing betreibt, verstößt gegen die AGB von Sky.
 
Ohne VPN sollte man folglich niemals bei solchen Anbietern unterwegs sein.
Mit dieser Aussage wird u.a. eine Sicherheit suggeriert, die so nicht vorhanden ist.
Auch VPN-Anbieter sind verpfichtet bei Greifbarkeit die entsprechenden Informationen rauszugeben.

Das sollte man zumindest wissen.
 
zu Hause CardSharing betreibt, verstößt gegen die AGB von Sky.
So ist es, der Unterschied besteht aber darin (wenn es im heimischen Netzwerk bleibt) das keinerlei Daten nach außen gehen und es somit fast ausgeschlossen ist das man Justitia Rechenschaft ablegen muss.
 
Wenn die Justizia denn Zeit und Personal für sowas hat und nicht die Akte blind schließt bei kleineren Servern. Aber auch Tarnkappe hatte schon berichtet, Verfahren eingestellt für Endnutzer. Auch in Lüneburg wurde jemand der nur kostendeckend + Taschengeld an einem Big Server mitgewirkt hat, nur verwarnt. Daher ist schon fraglich, ob der Aufwand lohnt. Mir ist auch ein Fall bekannt, jemand wurde angeschissen und die Poliz hat ihn nur angerufen und nachgefragt, ob er noch auf Sendung ist oder jetzt zu gemacht hat. Gewirkt hat es wohl auf dem kurzen Dienstweg.
 
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@pehedima - verzeih bitte, aber diese Aussage ist leider mehr als nur falsch und zeigt mangelnde Kenntnis zu was ein VPN, im Gegensatz zu einem Internetprovider, wirklich verpflichtet ist. Da gibt es schon rechtliche Unterschiede genauso wie zu reinen E-Mail Providern. Abgesehen davon gibt es zahlreiche ausländische VPN Provider die sich nicht mal eben jeder Anfrage beugen müssen. Es gibt natürlich viele schlechte VPN Provider aber noch genügend gute, welche ihr Handwerk verstehen. Vor den schlechten gilt es mit Recht zu warnen, aber bitte nicht pauschal alle VPN als unsicher hinstellen. Wäre dem so, würden in einigen Ländern mehr Leute im Knast sitzen, verfolgt oder gar auch umgebracht werden, nur weil sie als Journalist oder aus anderen gründen online bestimmte Dinge tun.

Ihr solltet Euch lieber mehr Gedanken machen, wie leicht Cybercrime diversen Gruppen und Personen hier verknüpfen kann, welche sich durch ihre Beiträge dahingehend outen, dass sie zusammen mit anderen an der Umgehung vom Sky Kopierschutz arbeiten ;) eine kleine Anfrage an den Hoster, Logs sammeln und dann mit den Usern abgleichen und schon hat man genug in der Hand für mehr Maßnahmen. Wer jedoch denkt, der Forumsbetreiber schützt einem davor, der hat noch keine Pferde kotzen sehen ^^
 
@DEF
ich hatte extra bei ‚Greifbarkeit‘ geschrieben. Die sind den Gesetzen unterworfen und entsprechend verpflichtet. Werde dir bei Gelegenheit die entsprechenden Nachweise verlinken.
 
Ihr solltet Euch lieber mehr Gedanken machen, wie leicht Cybercrime diversen Gruppen und Personen hier verknüpfen kann, welche sich durch ihre Beiträge dahingehend outen, dass sie zusammen mit anderen an der Umgehung vom Sky Kopierschutz arbeiten ;)

Es ist doch nicht verboten, die Schwächen von Kopierschutzmechanismen aufzudecken oder doch?

Sky kann eigentlich froh sein, dass sie sowas hier öffentlich mitlesen können!
 
wenn man den auftrag dazu bekommt ist es rechtens
 
Mein Beitrag zum VPN sollte nur ein dezenter Hinweis sein nicht mehr und nicht weniger.
Jeder weiß ja selbst welchen Anbieter/Service er nutzt und wie sicher seine Daten dort vor den Zugriff der Ermittlungsbehörden gespeichert werden.
Hier nur ein Beitrag von unzähligen, die man zu diesem Thema findet.

Wie gesagt, dass sollte nur ein Denkanstoß sein.
 
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Es gibt einfach zuviele die damit Geld machen wollen. Die Enigma, früher auch noch Neutrino Scene war ja schon immer sehr zurückhalten mit Informationen. Aber heute heißt es, warum jemanden zeigen wie er seine Karte mit Freunden teilen kann wenn ich ihm Geld aus der Tasche ziehen kann. Das waren noch Zeiten als man seine PayTV Karte auf andere Karten schreiben konnte.
 
Wenn die Justizia denn Zeit und Personal für sowas hat und nicht die Akte blind schließt bei kleineren Servern. Aber auch Tarnkappe hatte schon berichtet, Verfahren eingestellt für Endnutzer. Auch in Lüneburg wurde jemand der nur kostendeckend + Taschengeld an einem Big Server mitgewirkt hat, nur verwarnt. Daher ist schon fraglich, ob der Aufwand lohnt. Mir ist auch ein Fall bekannt, jemand wurde angeschissen und die Poliz hat ihn nur angerufen und nachgefragt, ob er noch auf Sendung ist oder jetzt zu gemacht hat. Gewirkt hat es wohl auf dem kurzen Dienstweg.

Naja... mag sein das man STRAFRECHTLICH mit einer Verwarnung davon kommt... die Frage ist ja, was einen ZIVILRECHTLICH zu erwarten hat. Die Gerichts & Anwaltskosten im einem zivilrechtlichen Verfahren sind nicht ohne... Plus den Betrag bei einer außergerichtlichen Einigung...
 
Homesharing und Cardsharing sind gleichermaßen illegal. Der Unterschied liegt "lediglich" in der Gewerbsmäßigkeit und im Umfang. Beides erfüllt die Straftatbestände Ausspähen von Daten, Computerbetrug und das Erschleichen von Leistungen. Dass gegen die AGB der Anbieter verstoßen wird, kommt zivilrechtlich noch dazu.
 
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