Quantcast
Aktuelles
Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenlos, um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereichen, welche für Gäste verwehrt bleiben

Registriere dich noch heute kostenlos, um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereichen, welche für Gäste verwehrt bleiben

PC & Internet Bundesnetzagentur stellt Unterversorgung mit Telekommunikationsdiensten fest

Die Bundesnetzagentur hat heute erstmals eine Unterversorgung mit Telekommunikationsdiensten nach dem neuen Recht auf Versorgung festgestellt und darüber informiert. Nach dem Telekommunikationsgesetz hat jeder Bürger einen Rechtsanspruch auf Versorgung mit einem Mindestangebot an Sprachkommunikation, also Telefon, und einem schnellen Internetzugangsdienst für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe.

Die Unterversorgung betrifft allerdings nicht unser ganzes Land, sondern es geht um Gemeinden in Niedersachsen (Mittelstenahe, Halvesbostel, Brackel sowie Stuhr). Da werde eine Versorgung mit Telekommunikationsdiensten weder aktuell noch in objektiv absehbarer Zeit angemessen oder ausreichend erbracht wird. Auch hat die Bundesnetzagentur förmlich festgestellt, dass Bedarf an Versorgung besteht.

„Wir stellen heute zum ersten Mal für einige Haushalte in Niedersachsen förmlich fest, dass die rechtlich vorgeschriebene Mindestversorgung nicht erfüllt ist. Im weiteren Verfahren wird es nun darum gehen, die Versorgung so schnell wie möglich herzustellen. Die betroffenen Haushalte sollen möglichst bald eine Mindestbandbreite erhalten“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Telekommunikationsanbieter können sich nun in einem nächsten Schritt innerhalb eines Monats gegenüber der Bundesnetzagentur zur Versorgung der betroffenen Haushalte verpflichten. Sollte kein Unternehmen ein Angebot machen, wird die Bundesnetzagentur innerhalb von spätestens vier Monaten eines oder mehrere Unternehmen dazu verpflichten, die betroffenen Haushalte mit einem Telekommunikationsanschluss zu versehen und Telekommunikationsdienste anzubieten.

Die Download-Geschwindigkeit muss mindestens 10 Megabit pro Sekunde betragen und die Upload-Rate muss bei mindestens 1,7 Megabit pro Sekunde liegen. Die Latenz, also die Verzögerungszeit bis zum Referenzmesspunkt aus der Breitbandmessung-Desktop-App der Bundesnetzagentur, darf nicht höher als 150 Millisekunden sein. Die Bundesnetzagentur überprüft diese Werte jährlich.

Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.


Quelle; caschy
 
Bei uns wurden alle Straßen aufgerissen und auch gleich der Kanal saniert. Strom vom Dach runter und in die Bürgersteige verlegt, inkl zu den Grundstücken, alles unterirdisch. Habe auch direkt nach Glasfaser gefragt, wenn man schon alles offen hat. Es wurde wie zu erwarten, kein Glasfaser verlegt. Man sah im Straßengraben die alten Kupferkabel von der Telekom aus den 50er Jahren. An 15 Stellen mussten die Kabel erneuert werden, die Hälfte war abgesoffen. Noch nicht mal Leerrohre hat man wenigstens verlegt.

Man kann das nicht mehr nachvollziehen, wie man mit Absicht den Ausbau der Infrastruktur verhindert. Habe zwar einen 50 Mbit/s Vodafone Anschluss, wo aber nur 1 Mbit/s in der Zeit zwischen 18 - 00 Uhr ankommen. Die Bundesnetzagentur juckt das herzlich wenig.
 
Zurück
Oben