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Artikel: Rundfunkbeitrag: Zahl der Verweigerer steigt weiter an

AW: Artikel: Rundfunkbeitrag: Zahl der Verweigerer steigt weiter an

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Leider ist das so einfach nicht. Auch wenn ich persönlich auch weniger als wenig von dieser Zwangsabgabe halte, ist doch deine Argumentation nicht ganz richtig.

1. Die Grundgesetzwidrigkeit

Damit, dass diese Abgabe in fixer Höhe einen Wenigverdiener relativ höher trifft als einen Reichen, das stimmt zwar. Aber dann wäre es auch grundgesetzwidrig, ein 10 Euro-Knöllchen fürs Überziehen der Parkzeit zu verhängen, denn der stinkreiche Nobelkarossenfahrer wird davon auch weitaus weniger tangiert als der Hartz-IV-Empfänger. Absolut zahlen beide das gleiche Geld, relativ der Reiche aber deutlich weniger, oder? Ist ja aber beim Strom, Wasser, Gas, Grundsteuer usw. ebenso. Ist das dann alles grundgesetzwidrig? Dann müsste man ja jede Gebühr nach Tagessätzen berechnen. Und wie sieht´s an der Tankstelle aus? Mit Einkommensnachweis tanken, weil der Spritpreis dann je nach finanzieller Leistungsfähigkeit berechnet würde??? Und wer das dann letztendlich eintreibt, ob eine eigene Institution wie der Beitragsservice, ein Gerichtsvollzieher oder ein privates Inkassounternehmen, das ist rechtlich dann egal, wenn die Forderung rechtlich gerechtfertigt ist. Laut Rundfunkstaatsvertrag ist sie das eben.

2. Der Rundfunkstaatsvertrag

Ob du selbst mit den öffentlich-rechtlichen Anstalten einen Vertrag abschließt, ist nicht von Belang. Im Rundfunkstaatsvertrag haben eben die Bundesländer (für ihre Landesmedienanstalten) diese Vereinbarung getroffen. Das ist dann leider geltendes Recht. Hast du etwa mit deiner Gemeinde einen Vertrag über die individuelle Höhe der Müllgebühren, der Grundsteuer, der Hundesteuer oder über deine Wassergebühren geschlossen? Wohl kaum, aber es gilt trotzdem auch für dich. Und da reicht es z.B. bei den Müllgebühren schon aus, dass du das Volumen der Tonne nutzen kannst. Ob du da auch nur einen Krümel Müll reinwirfst, das ist auch da egal. Entscheidend ist es, dass es dir zur Verfügung gestellt wird. Dann zahlst du, ob du die Tonnen füllst, oder ob du im ganzen Jahr keinen Fetzen Müll produzierst. Und zwar den gleichen Betrag, egal ob Mindestlöhner oder Millionär. Auch da hat bisher kein Verfassungsgericht was dagegen unternommen. Oder deine KFZ-Steuer, die musst du auch zahlen, auch wenn du dein Auto keinen Millimeter im Jahr bewegst. Wenn es angemeldet ist, wird die KFZ-Steuer fällig, auch wenn dann dein Auto keinerlei Straßenschäden, Abgase oder sonstwas produziert.

3. Der Beitrag

Ein Beitrag ist nicht automatisch etwas, was man wählen kann, je nachdem, ob man irgendwo Mitglied werden will, oder das eben ablehnt. Man muss z.B. als Selbstständiger auch zwangsweise meist Mitglied in einer Berufsgenossenschaft sein. Auch da hat man nicht die Wahlfreiheit und man wird auch nicht individuelle Verträge mit denen aushandeln können. Soll das alles grundgesetzwidrig sein? So einfach ist das mit der Gleichbehandlung nach GG nicht. Dann könnte man auch ganz flach argumentieren, es sei grundgesetzwidrig, dass einer pro Stunde Arbeitszeit 200 EUR verdient, ein anderer nur 8,50 EUR Mindestlohn. Beide arbeiten gleih lange, verdienen aber im gleichen für Arbeit verschwendeten Teil ihrer Lebenszeit deutlich unterschiedlich. Sind zwar total verschiedene Berufe, aber der Mehrlohn des Akademikers über seine gesamte Lebensarbeitszeit wiegt die Zeit seiner längeren Berufsausbildung mehr als x-mal auf. Will sagen, nicht alles, was am Ende verschiedene Ergebnisse bei verschiedenen Menschen bringt, ist auch gleich deshalb grundgesetzwidrig. Da braucht es schon ganz genaue Kriterien dafür, damit sowas vom VerfG moniert wird.
 
Leider ist das so einfach nicht. Auch wenn ich persönlich auch weniger als wenig von dieser Zwangsabgabe halte, ist doch deine Argumentation nicht ganz richtig.

1. Die Grundgesetzwidrigkeit

Damit, dass diese Abgabe in fixer Höhe einen Wenigverdiener relativ höher trifft als einen Reichen, das stimmt zwar. Aber dann wäre es auch grundgesetzwidrig, ein 10 Euro-Knöllchen fürs Überziehen der Parkzeit zu verhängen, denn der stinkreiche Nobelkarossenfahrer wird davon auch weitaus weniger tangiert als der Hartz-IV-Empfänger. Absolut zahlen beide das gleiche Geld, relativ der Reiche aber deutlich weniger, oder? Ist ja aber beim Strom, Wasser, Gas, Grundsteuer usw. ebenso. Ist das dann alles grundgesetzwidrig? Dann müsste man ja jede Gebühr nach Tagessätzen berechnen. Und wie sieht´s an der Tankstelle aus? Mit Einkommensnachweis tanken, weil der Spritpreis dann je nach finanzieller Leistungsfähigkeit berechnet würde??? Und wer das dann letztendlich eintreibt, ob eine eigene Institution wie der Beitragsservice, ein Gerichtsvollzieher oder ein privates Inkassounternehmen, das ist rechtlich dann egal, wenn die Forderung rechtlich gerechtfertigt ist. Laut Rundfunkstaatsvertrag ist sie das eben.

2. Der Rundfunkstaatsvertrag

Ob du selbst mit den öffentlich-rechtlichen Anstalten einen Vertrag abschließt, ist nicht von Belang. Im Rundfunkstaatsvertrag haben eben die Bundesländer (für ihre Landesmedienanstalten) diese Vereinbarung getroffen. Das ist dann leider geltendes Recht. Hast du etwa mit deiner Gemeinde einen Vertrag über die individuelle Höhe der Müllgebühren, der Grundsteuer, der Hundesteuer oder über deine Wassergebühren geschlossen? Wohl kaum, aber es gilt trotzdem auch für dich. Und da reicht es z.B. bei den Müllgebühren schon aus, dass du das Volumen der Tonne nutzen kannst. Ob du da auch nur einen Krümel Müll reinwirfst, das ist auch da egal. Entscheidend ist es, dass es dir zur Verfügung gestellt wird. Dann zahlst du, ob du die Tonnen füllst, oder ob du im ganzen Jahr keinen Fetzen Müll produzierst. Und zwar den gleichen Betrag, egal ob Mindestlöhner oder Millionär. Auch da hat bisher kein Verfassungsgericht was dagegen unternommen. Oder deine KFZ-Steuer, die musst du auch zahlen, auch wenn du dein Auto keinen Millimeter im Jahr bewegst. Wenn es angemeldet ist, wird die KFZ-Steuer fällig, auch wenn dann dein Auto keinerlei Straßenschäden, Abgase oder sonstwas produziert.

3. Der Beitrag

Ein Beitrag ist nicht automatisch etwas, was man wählen kann, je nachdem, ob man irgendwo Mitglied werden will, oder das eben ablehnt. Man muss z.B. als Selbstständiger auch zwangsweise meist Mitglied in einer Berufsgenossenschaft sein. Auch da hat man nicht die Wahlfreiheit und man wird auch nicht individuelle Verträge mit denen aushandeln können. Soll das alles grundgesetzwidrig sein? So einfach ist das mit der Gleichbehandlung nach GG nicht. Dann könnte man auch ganz flach argumentieren, es sei grundgesetzwidrig, dass einer pro Stunde Arbeitszeit 200 EUR verdient, ein anderer nur 8,50 EUR Mindestlohn. Beide arbeiten gleich lange, verdienen aber im gleichen für Arbeit verschwendeten Teil ihrer Lebenszeit deutlich unterschiedlich. Sind zwar total verschiedene Berufe, aber der Mehrlohn des Akademikers über seine gesamte Lebensarbeitszeit wiegt die Zeit seiner längeren Berufsausbildung mehr als x-mal auf. Will sagen, nicht alles, was am Ende verschiedene Ergebnisse bei verschiedenen Menschen bringt, ist auch gleich deshalb grundgesetzwidrig. Da braucht es schon ganz genaue Kriterien dafür, damit sowas vom VerfG moniert wird.
 
AW: Artikel: Rundfunkbeitrag: Zahl der Verweigerer steigt weiter an

Zu 1.
Das mit dem Knölchen ist ein völlig falscher Vergleich, wenn auch die ähnlich intensive Ungerechtigkeit vorhanden ist.
Das eine ist eine Pauschalabgabe das andere wird verhängt wenn sich jemand falsch verhält. Das sind zwei grund verschiedene Szenarien.
Um etwas zu verdeutlichen, warum es ein falscher Vergleich ist dramatisieren wir dein Szenario mit dem Knölchen. So haben wir einen armen Menschen der jemanden vorsätzlich tötet und einen reicheren der auch jemanden vorsätzlich tötet.
Auch da, wieso sollte sich die STRAFFE für das falsche Verhalten differenzieren?

Man kann das wirklich nicht vergleichen eine Pauschalabgabe mit einer Strafe.
Weiter zu den anderen Dingen. Die sind alle Prozentual gerechnet. Deshalb versteh ich nicht warum du die mit in den Vergleich schmeisst und genau darum geht es ja. Steuern. Echte Steuern richten sich immer am Verdienst der Person.
Dass du wieder auf Autos ausweichst zeigt, dass du es ja nicht verstanden hast.
Das ist ein Luxusgut, du wählst ob du das willst oder nicht, das lässt sich nicht auf eine Zwangspauschale vergleichen, kein Stück.

Zu 2.
Das Mülltonnenszenario kann ich so jetzt nicht nachprüfen.
Die KFZ-Steuer beinhaltet doch mehrere Elemente und Bearbeitungsaufwand hintenrum. Du hast dich entschieden eine Plakete zu haben und du hast gewählt. Natürlich interessiert es da niemanden ob du nun fährst oder nicht.
Aber kurz zurück zum Müll. Die Gebühren sind da auch nicht überall gleich, es gibt also keinen Staatsvertrag und Kommunen scheinen da sich zu organisieren wie es nötig ist. Es sei den der Staatsvertrag erlaubt explizit den Kommunen so zu handeln. Was aber ein Indiz ist, dass das nichts mit einer nationalen Pauschale zu tun hat wie es mit dieser ÖR Abzocke.

Zu 3.
Auch da zeigst du, dass du nicht ordentlich miteinander verleichen kannst. Es mag ja sein, dass in Berufsgruppen du dazu gedrängt wirst irgendwo dazuzugehören, und selbst da hab ich von Fällen gehört, dass dieser Zwang alles andere als gesetzlich felsenfest und einwandfrei sei. Doch geht das eben am Thema leicht vorbei. Denn ob ich einen Beruf ausübe wo sich die Zünfte nicht wirtschaftlich durch selbsternannte Meister und Berufstätige ihren Beruf eventuell in der Reputation beschädigt wird oder ob ich einfach dafür löhnen soll, nur weil ich lebe mit einer Pauschalabgabe die sich nicht darum kümmert ob ich arm oder reich bin und mich als Armen wesentlich härter trifft, ist dann doch wieder ein ordentlicher Unterschied.
Dass du dann noch ausweichst auf reine Verdienstvergleiche geht noch viel mehr am Thema vorbei. Ich sage nicht, dass es gerechtfertigt ist, dass ein Top Manager das 100x fache verdient wie einer in einem McDonalds an der Kasse. Aber dieses Bild von dir, dass du dir aufgebaut hast, ist leicht zu entkräften, wenn man schon sieht, dass sehr viele Berufe unterschiedlich lange Ausbildungszeit und Intelligenz benötigen um den Beruf auszuüben, ganz davon abgesehen wie hoch die Verantwortung ist.
Das heisst NICHT, dass ich nicht sehe, wie auch hier viel Ungerechtigkeit vorhanden ist. Ändert aber nichts am Grundprinzip, dass das eine eine pausche Zwangsgebühr ist die an alle geht ohne Wahl und das andere ist eine Berufswahl.

Du darfst dich weiterhin bemühen um eher schlechte als gute Vergleiche aufzulisten.
 
Das sind genau diese Machenschaften in unserem "RECHTS"-staat! Wen wunderts?
Informiert Euch doch einfach mal - wer es noch nicht wissen sollte, bei unserem Vorreiter Bernd Höcker
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(dies ist definitiv KEINE Schleichwerbung für Herrn Höcker, nur mein persönlicher Hinweis zu dieser Forumsdiskussion!!).

Übrigens, für alle, die dieses Problem wirklich ernst nehmen: am 16. und 17.März finden in Leipzig vor dem Verwaltungsgericht 16 Revisionsverfahren statt.
Informiert Euch:
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ORF die gleiche Scheiße

Die Geschichte bei uns in Österreich ist nicht besser:
Der "Schmäh" mit der Smartcard ist ein anderer: Die braucht man, um den ORF Dreck auf seinem "üblichen Zugang",
also Sat Receiver und TV, überhaupt sehen zu können.
Will ich das nicht haben, weil mich ORF nicht interessiert,
dann brauch ich die Smart Card nicht kaufen,
ABER ich muss trotzdem die GIS Gebühren entrichten!
Das ist nämlich die allergrößte Abzocke!
Man wird einfach zwangsbeglückt, enteignet und vergewaltigt.

Begründung ist, dass jeder ein Handy hat, einen Computer, Internetzugang, etc,
mit dem es THEORETISCH möglich wäre, ORF zu empfangen.
Pfff, ORF sehe ich mir nur an, wenns der einizigste Sender auf einer verlassenen Insel wäre. Habe ich SAT Zugang, Internet, oder andere Möglichkeiten,
sehe ich mir nicht freiwillig den ORF Müll an.

Also in Deutschland besser nicht um diese SmartCard bitten,
sonst habt ihr den gleichen zusätzlichen Obulus für die Smartcard zu entrichten, wie wir dummen Österreicher auch..

Eigentlich sollte kein einziger Mensch mehr die Gebühren bezahlen.
Man kann nicht die gesamte Bevölkerung mahnen, und zwangsenteignen.
Ich wäre sofort mit von der Partie..

Schöne Größe aus dem ebenso armseligen
Österreich!



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@phantomflyer
Echt nur gequirlte Kacke, deine Vergleiche sind völlig daneben aber analritter2k hat es ja schon richtig gestellt.
 
Einfach Heimatundrecht bei Google eingeben !
Diese geben sehr gute Tricks wie man Verweigert, selbst ich mache das und selber ein Gerichtsvollzieher der bei mir 3 mal war, traute sich nicht bei mir irgend was zu Pfännen oder sonst was.

Dieser hat mittlerweile auch Aufgegeben und das Vollstrecken Abgebrochen, ma schauen was die GEZ nun versucht bei mir .)
 
AW: Artikel: Rundfunkbeitrag: Zahl der Verweigerer steigt weiter an

Wieviel zahlt ihr eigentlich fürs Privatfernsehen? Und wie verhindert ihr ggf., das ihr für die zahlt, obwohl ihr sie nicht guckt?

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Wieviel zahlt ihr eigentlich fürs Privatfernsehen? Und wie verhindert ihr ggf., das ihr für die zahlt, obwohl ihr nicht guckt?
 
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