AW: Artikel: Rundfunkbeitrag: Zahl der Verweigerer steigt weiter an
Leider ist das so einfach nicht. Auch wenn ich persönlich auch weniger als wenig von dieser Zwangsabgabe halte, ist doch deine Argumentation nicht ganz richtig.
1. Die Grundgesetzwidrigkeit
Damit, dass diese Abgabe in fixer Höhe einen Wenigverdiener relativ höher trifft als einen Reichen, das stimmt zwar. Aber dann wäre es auch grundgesetzwidrig, ein 10 Euro-Knöllchen fürs Überziehen der Parkzeit zu verhängen, denn der stinkreiche Nobelkarossenfahrer wird davon auch weitaus weniger tangiert als der Hartz-IV-Empfänger. Absolut zahlen beide das gleiche Geld, relativ der Reiche aber deutlich weniger, oder? Ist ja aber beim Strom, Wasser, Gas, Grundsteuer usw. ebenso. Ist das dann alles grundgesetzwidrig? Dann müsste man ja jede Gebühr nach Tagessätzen berechnen. Und wie sieht´s an der Tankstelle aus? Mit Einkommensnachweis tanken, weil der Spritpreis dann je nach finanzieller Leistungsfähigkeit berechnet würde??? Und wer das dann letztendlich eintreibt, ob eine eigene Institution wie der Beitragsservice, ein Gerichtsvollzieher oder ein privates Inkassounternehmen, das ist rechtlich dann egal, wenn die Forderung rechtlich gerechtfertigt ist. Laut Rundfunkstaatsvertrag ist sie das eben.
2. Der Rundfunkstaatsvertrag
Ob du selbst mit den öffentlich-rechtlichen Anstalten einen Vertrag abschließt, ist nicht von Belang. Im Rundfunkstaatsvertrag haben eben die Bundesländer (für ihre Landesmedienanstalten) diese Vereinbarung getroffen. Das ist dann leider geltendes Recht. Hast du etwa mit deiner Gemeinde einen Vertrag über die individuelle Höhe der Müllgebühren, der Grundsteuer, der Hundesteuer oder über deine Wassergebühren geschlossen? Wohl kaum, aber es gilt trotzdem auch für dich. Und da reicht es z.B. bei den Müllgebühren schon aus, dass du das Volumen der Tonne nutzen kannst. Ob du da auch nur einen Krümel Müll reinwirfst, das ist auch da egal. Entscheidend ist es, dass es dir zur Verfügung gestellt wird. Dann zahlst du, ob du die Tonnen füllst, oder ob du im ganzen Jahr keinen Fetzen Müll produzierst. Und zwar den gleichen Betrag, egal ob Mindestlöhner oder Millionär. Auch da hat bisher kein Verfassungsgericht was dagegen unternommen. Oder deine KFZ-Steuer, die musst du auch zahlen, auch wenn du dein Auto keinen Millimeter im Jahr bewegst. Wenn es angemeldet ist, wird die KFZ-Steuer fällig, auch wenn dann dein Auto keinerlei Straßenschäden, Abgase oder sonstwas produziert.
3. Der Beitrag
Ein Beitrag ist nicht automatisch etwas, was man wählen kann, je nachdem, ob man irgendwo Mitglied werden will, oder das eben ablehnt. Man muss z.B. als Selbstständiger auch zwangsweise meist Mitglied in einer Berufsgenossenschaft sein. Auch da hat man nicht die Wahlfreiheit und man wird auch nicht individuelle Verträge mit denen aushandeln können. Soll das alles grundgesetzwidrig sein? So einfach ist das mit der Gleichbehandlung nach GG nicht. Dann könnte man auch ganz flach argumentieren, es sei grundgesetzwidrig, dass einer pro Stunde Arbeitszeit 200 EUR verdient, ein anderer nur 8,50 EUR Mindestlohn. Beide arbeiten gleih lange, verdienen aber im gleichen für Arbeit verschwendeten Teil ihrer Lebenszeit deutlich unterschiedlich. Sind zwar total verschiedene Berufe, aber der Mehrlohn des Akademikers über seine gesamte Lebensarbeitszeit wiegt die Zeit seiner längeren Berufsausbildung mehr als x-mal auf. Will sagen, nicht alles, was am Ende verschiedene Ergebnisse bei verschiedenen Menschen bringt, ist auch gleich deshalb grundgesetzwidrig. Da braucht es schon ganz genaue Kriterien dafür, damit sowas vom VerfG moniert wird.