Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenloses um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereiche, welche für Gäste verwehrt bleiben

PC & Internet Abmahnung für identisches Werk durch zwei Kanzleien


Wie der IT-Fachanwalt Thomas Stadler aktuell berichtet, liegt ihm ein äußerst interessanter Abmahnfall vor. Innerhalb weniger Monate wurde ein Anschlussinhaber für dasselbe Werk abgemahnt - von zwei verschiedenen Kanzleien.

gma0s646uip539qiz.jpg


Um gegen Filesharing-Abmahnungen eine Chance zu haben, gibt es viele verschiedene Möglichkeiten. Beginnend bei Zweifeln an den Beweisen, bis hin zur sogenannten Aktivlegitimation. Insbesondere Letzteres verhalf vor rund einem Monat einem Anschlussinhaber zum Sieg vor Gericht. Die Aktivlegitimation bestätigt, dass die klagende Partei zu ihren Handlungen überhaupt befugt ist.

Im Falle einer Abmahnung für ein Musikstück müsste das Label also darlegen, dass es tatsächlich die Verwertungsrechte an dem streitgegenständlichen Werk innehat. Misslingt diese Darlegung, scheitert der gesamte Prozess. Diese Aktivlegitimation ist deshalb nicht umsonst immer öfter Fokus der Debatten. Wie ein aktueller Fall, der dem IT-Fachanwalt Thomas Stadler darlegt, hat dies durchaus seine Gründe.

Wie der Jurist berichtet, hatte einer seiner Mandanten vor einigen Monaten eine Abmahnung der Hamburger Kanzlei Rasch erhalten. Im Auftrag des Rechteinhabers Universal Music wurde das Werk "Aggro Berlin" des Rappers Sido abgemahnt. Der Betroffene soll das streitgegenständliche Werk via BitTorrent verbreitet haben. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wurde abgegeben.

Bis hierhin ein gewöhnliches Vorgehen, wie es jeden Tag geschieht. Doch der Anschlussinhaber sollte vor weiterer Korrespondenz nicht verschont bleiben. Einige Monate nach der Abmahnung durch die Kanzlei Rasch erhielt er erneut eine Abmahnung. Diesmal durch die Kanzlei Nümann & Lang. Dem Mandant wurde vorgeworfen, die Rechte an den Musikwerken "Siggi und Harry" des Miturhebers David Vogt sowie am Musikwerk “Geburtstag” des Urhebers Haschim Elobied verletzt zu haben.
Die fragliche Datei der Rechtsverletzung: Sido – Aggro Berlin-DE-2009-YSP seeded by
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
.

Wie IT-Fachanwalt Thomas Stadler erklärt, liegen zwischen der Erfassung der beiden Verstöße laut den Abmahnungen nur neun Minuten. Die IP-Adresse ist in beiden Fällen identisch. Eine Prüfung der Trackliste des Albums "Aggro Berlin" ergibt, dass die beiden genannten Werke tatsächlich darauf zu finden sind. Rechtsanwalt Stadler betont jedoch, dass beiden Abmahnungen jeweils unterschiedliche Auskunftsbeschlüsse des Landgerichts Köln zugrunde liegen.

Zwei Abmahnungen durch unterschiedliche Kanzleien für praktisch dasselbe Werk? Scheinbar keine Unmöglichkeit. Wie Rechtsanwalt Stadler anmerkt, lässt sich dieser Fall noch sehr einfach abhandeln. Man hat mitgeteilt, dass bereits eine Drittunterwerfung gegenüber Universal erfolgt ist. Es bleiben jedoch einige offene Fragen im Raum.

Gab es hier eine Abmahnbefugnis beziehungsweise eine Aktivlegitimation der verschiedenen Rechteinhaber? Viel wichtiger erscheint jedoch ein anderer Aspekt. Denn scheinbar prüft das Landgericht Köln nicht, ob für denselben Verstoß unterschiedliche Antragsteller auftreten.

Quelle: Gulli
 
Zurück
Oben