AW: zweitwhonsitz bei harz 4 empfänger ein problem?
Grundsätzlich wäre interessant, ob er für seinen Erstwohnsitz Leistungen wie Miete etc. erhält.
Man darf generell nur dort Sozialleistungen beantragen und beziehen, wo man auch hauptamtlich gemeldet ist.
Dort muss man auch anwesend und jederzeit erreichbar sein.
Sollte Dein Bekannter außer der Mitbenutzung des Autos keinerlei weitere Vorteile im Sinne des SGB anstreben und an beiden Wohnsitzen kostenfrei wohnen dürfen, ist es korrekt, den Wohnsitz zu melden, Nachteile entstehen keine.
Aber wie gesagt, sofern er Zuschüsse für seinen Hauptwohnsitz erhält, wird man von ihm verlangen, die günstigere Variante zu wählen.
Gruß
Fisher