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Grundsätzlich ist es ja bei uns in D so, das jedes Stückchen Land einen Eigentümer hat. Das kann eine Privatperson, eine juristische Person, eine Gemeinde, ein Bundesland, der Staat oder sonst was/wer sein. Das gilt für Felder, Wiesen, etc. und eben auch Wälder, wobei die Wälder in manchen Beziehungen eine Sonderstellungen haben. Für den Wald gilt nämlich ein freies Betretungsrecht, d.H. jeder Waldbesitzer muss seinen Wald prinzipiell frei zugänglich machen und darf, abgesehen von z.B. Aufforstungen, nicht einfach einen Zaun drumrum bauen (das ist meines Wissens nach bei Feldern, und Wiesen anders - man mag mich korrigieren). Es ist also so, dass der Waldbesitzer akzeptieren muss das jeder auf seinem Privatgrundstück rumspazieren darf. Es geht insofern sogar noch weiter, dass der Waldbesitzer auch noch eine sog. Verkehrssicherungspflicht hat, das heisst er muss Wege pflegen und Instandsetzen und dafür sorgen dass keinem der dort spazieren geht ein Baum auf den Kopf fällt.
Parallel dazu ist er auch automatisch der Inhaber des Jagdrechts das er, wenn er nicht selbst Jäger ist, verpachten muss (noch muss bei uns auf jedem nicht befriedeten Grundstück gejagt werden).."