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Wie hoch darf die Grundkaltmiete maximal sein

arroganti

Newbie
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Hallo,

ich habe mal eine entscheidende Frage. Meine Mutter wohnt im Neubau, es ist eine echte Schimmelbude. Ich bin der Meinung das dieses nicht zumutbar ist. Der Vermieter sagt das liegt am Heizen und Lüften. Das seh ich nicht, weil Sie im obersten Geschoß wohnt und dort auch der Ringanker ist der eine extreme Kältebrücke ist. Das Problem haben alle im obersten Geschoss. Jetzt zum eigentlichen Problem. Ich habe ein bewohnbares Nebengebäude auf mein Grundstück. Es wurde 2006 gebaut und das hatte ich bis 12.2014 bewohnt. Es ist 74qm das ist zu groß für eine Person das weiß ich. Ich kann es ja als 50qm auslegen ich denke das dies niemand prüfen wird. Da Heizung, Wasser und so alles über ein Hausanschluß laufen würde, wollte ich ein Mietfestpreis inkl. Nebenkosten machen. Was meint Ihr lassen die sich auf sowas ein?
Ich stelle mir so ungefähr 320-340€ vor. Eigentlich ist es teurer aber es ist meine Mutter und den Rest würde ich selber tragen.

Danke für eure Ratschläge.


Gruß
 
AW: Wie hoch darf die Grundkaltmiete maximal sein

Ich glaube, ich muss dich enttäuschen, @arroganti. Du bist hier leider in einem Forum, in dem sich nicht gerade die Super-Ratgeber für "Soziale Fragestellungen" befinden und Deine Frage ist auch zu komplex für eine einfache Antwort. Ich hätte auch schon einige Nachfragen, bevor ich dir eine Antwort geben könnte. Ich möchte aber auch keinen davon abhalten, dir zu helfen. Google doch mal nach den Begriffen Hartz + Forum. Wenn es eilt, wirst Du dort sicher fündig.
 
AW: Wie hoch darf die Grundkaltmiete maximal sein

Ich nehme mal an das deine Mutter von irgendeiner Art staatlicher Zuwendung lebt in denen Kosten der Unterkunft enthalten sind. In der Regel gestattet das zuständige Amt dann nur einen Umzug in eine Wohnung die nicht teurer ist, Umzugskosten sind selber zu tragen. Es sei denn deine Mutter kann eine gesundheitliche Beeinträchtigung nachweisen. Ansonsten gilt alleinstehend max. 45qm, erkundigen was die angemessenen Kosten der Unterkunft sind, also der Höchstsatz den das Amt bezahlt ( ist von Ort zu Ort unterschiedlich ) und dementsprechend den Mietvertrag machen. Heißt du anders als deine Mutter? Um so besser, dann gibts keine doofen Fragen.
Ansonsten gilt was Freia schrieb, in sozialen Foren oder beim örtlichen Arbeitslosenhilfeverein, Partei die Linke oder so nachfragen, die wissen meist Bescheid.
 
AW: Wie hoch darf die Grundkaltmiete maximal sein

Hi, also erstmal vor ab....das ist erstmal abhängig vom Ort bzw. Stadt und gemmeinde usw.

Für ein Person allein kannst du davon erstmal ausgehen das es 45qm zustehen und das bei ca. 6,50 pro qm

In deinen Fall hilft nur eins mit dem AMt zu sprechen und werden das Überprufen und sollten sich dein bedenken bestätigen kann deine Mutter sogar unterstuzung bekommen für den Umzug.

Desweiter würde ich mal an der Mieterbund oder Verbraucher Zentral da kannst du erfahren wo bei dir in der Nähe ein Gutachter bzw. jemmand der sich damit auskennt der die Wohnung von deine Mitter anschaut und Sie weiterhelfen kann. ( Das kostet auch nicht die Welt...::)) 20.-€ )
 
AW: Wie hoch darf die Grundkaltmiete maximal sein

Sei vorsichtig , da dir das dann nicht als Bedarfsgemeinschaft ausgelegt wird, wenn deine Mutter auf deinem Grundstück wohnt.
mfg psychotie
 
AW: Wie hoch darf die Grundkaltmiete maximal sein

und deshalb nicht zum Amt gehen, gemeinnützige Vereine ( Arbeitslosenhilfe o.ä. ) wissen Bescheid und helfen gern. Zum Amt geht man wenn man Bescheid weiss was einem zusteht ansonsten wird man nur verarscht.
 
AW: Wie hoch darf die Grundkaltmiete maximal sein

Hallo

ich würde dir raten mal in diesen ----> Thread <---- zu schauen da ist ein Link drin da findest du
die KDU"s das sind die Kosten der Unterbringung, zur Wohnungsgröße kann ich dir jetzt schon
sagen das die Wohnung für eine einzelperson 50qm sein darf.

Gruß TV Pirat
 
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