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Wegen Handyaufladen: Arbeitgeber kündigt Angestelltem

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23. Juli 2007
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Fristlose Kündigung wegen Stromdiebstahl ausgesprochen Ein Arbeitgeber aus dem Ruhrgebiet hat einem Angestellten die fristlose Kündigung ausgesprochen - weil der sein Handy am Arbeitsplatz geladen hatte. Nachdem der Betroffene rechtliche Mittel eingeleitet hatte, hat der Arbeitgeber die Kündigung allerdings wieder zurückgenommen.


Ein Arbeitgeber aus dem Ruhrgebiet hat kürzlich einem 52-jährigen Angestellten die fristlose Kündigung ausgesprochen, weil der sein Mobiltelefon regelmäßig in der Firma aufgeladen hatte. Nach Auffassung des Arbeitgebers handelte es sich dabei um Diebstahl, der eine fristlose Kündigung rechtfertige; das einmalige Laden eines Handyakkus kostet rund 0,015 Cent an Strom. Außerdem habe der Arbeitnehmer trotz bestehenden Verbots Fotos von seinem Arbeitsplatz gemacht - was aber in keinem Fall ein Grund für eine fristlose Kündigung wäre.

Der Angestellte klagte daraufhin vor dem Arbeitsgericht Oberhausen. Den Richtern dort reichte allerdings der Kündigungsgrund nicht aus, stattdessen schlugen sie eine Einigung vor: Der Arbeitnehmer hätte seinen Job behalten können, wenn er sich verpflichtet, sich künftig an Vorgaben zu halten.

Der Arbeitgeber war mit diesem Vorschlag nicht einverstanden. Ende Oktober 2009 hätte die Hauptverhandlung stattfinden sollen. Allerdings hat nun laut Pressemitteilung des Arbeitsgerichts vom 5. August 2009 das Unternehmen die Kündigung ohne Angabe von Gründen wieder zurückgezogen. Und sich bereiterklärt, die Gerichtskosten zu übernehmen.




 
AW: Wegen Handyaufladen: Arbeitgeber kündigt Angestelltem

Tja da schein wohl einiges im Argen zu liegen, denke das hat auf Dauer keine Chance auf ne gute Zusammenarbeit.
 
AW: Wegen Handyaufladen: Arbeitgeber kündigt Angestelltem

Gut, dass mein Arbeitgeber nicht so kleinkariert ist.
 
AW: Wegen Handyaufladen: Arbeitgeber kündigt Angestelltem

Fristlose Kündigung wegen Stromdiebstahl ausgesprochen Ein Arbeitgeber aus dem Ruhrgebiet hat einem Angestellten die fristlose Kündigung ausgesprochen - weil der sein Handy am Arbeitsplatz geladen hatte. Nachdem der Betroffene rechtliche Mittel eingeleitet hatte, hat der Arbeitgeber die Kündigung allerdings wieder zurückgenommen.


Ein Arbeitgeber aus dem Ruhrgebiet hat kürzlich einem 52-jährigen Angestellten die fristlose Kündigung ausgesprochen, weil der sein Mobiltelefon regelmäßig in der Firma aufgeladen hatte. Nach Auffassung des Arbeitgebers handelte es sich dabei um Diebstahl, der eine fristlose Kündigung rechtfertige; das einmalige Laden eines Handyakkus kostet rund 0,015 Cent an Strom. Außerdem habe der Arbeitnehmer trotz bestehenden Verbots Fotos von seinem Arbeitsplatz gemacht - was aber in keinem Fall ein Grund für eine fristlose Kündigung wäre.

Der Angestellte klagte daraufhin vor dem Arbeitsgericht Oberhausen. Den Richtern dort reichte allerdings der Kündigungsgrund nicht aus, stattdessen schlugen sie eine Einigung vor: Der Arbeitnehmer hätte seinen Job behalten können, wenn er sich verpflichtet, sich künftig an Vorgaben zu halten.

Der Arbeitgeber war mit diesem Vorschlag nicht einverstanden. Ende Oktober 2009 hätte die Hauptverhandlung stattfinden sollen. Allerdings hat nun laut Pressemitteilung des Arbeitsgerichts vom 5. August 2009 das Unternehmen die Kündigung ohne Angabe von Gründen wieder zurückgezogen. Und sich bereiterklärt, die Gerichtskosten zu übernehmen.



:DDD:DDD:DDD:DDD:DDD
Ich lache mich kaput seit wann kann man strom klauen es ist keine bewegliche sache(Diebstahl§242 StGB wer eine fremde bewegliche sache einem mit absicht wegnimmt.Die sache ich oder einem dritten rechtswidrig zuzueignet)
Einglück das er den kündigung zurückgezogen hat jeder anwalt hätte den kündigung weggeschmettert
 
AW: Wegen Handyaufladen: Arbeitgeber kündigt Angestelltem

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Ich lache mich kaput seit wann kann man strom klauen es ist keine bewegliche sache(Diebstahl§242 StGB wer eine fremde bewegliche sache einem mit absicht wegnimmt.Die sache ich oder einem dritten rechtswidrig zuzueignet)
Einglück das er den kündigung zurückgezogen hat jeder anwalt hätte den kündigung weggeschmettert

Also rein physikalisch gibt es außer Wasser nicht viel was beweglicher/fließender ist als Strom :-)
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Wegen Handyaufladen: Arbeitgeber kündigt Angestelltem

Wo du schon Wasser erwähnst.
Bei dem Arbeitgeber darf man sich bestimmt nicht auf dem Klo erwischen lassen.
Wo führt denn der ganze Wasserdiebstahl hin?
Geht gefälligst zuhause ka**** :)
 
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