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PC & Internet Wegen Computerbetrugs: 51-Jähriger angeklagt

Einen Ermittlungserfolg hat die Zentralstelle zur Bekämpfung der Informations- und Kommunikationstechnologie-Kriminalität (IuK) gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Göttingen zu verzeichnen. Wegen Computerbetrugs im großen Stil verbunden mit Identitätsdiebstahl unter Ausnutzung einer Notlage, wurde ein 51-jähriger Mann angeklagt. Er soll Waren im Wert von über 30.000 Euro im Internet auf den Namen eines Bekannten bestellt haben und wurde auf frischer Tat dabei gestellt.

Gegen einen 51-jährigen Göttinger wurde Anklage vor dem Amtsgericht Göttingen wegen gewerbsmäßigen Computerbetruges in 36 Fällen erhoben. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, in zahlreichen Online-Shops Kundenkonten eröffnet zu haben, allerdings nicht auf sich selbst, sondern auf einen Bekannten aus Göttingen, der sich zu den Tatzeitpunkten gerade in stationärer Behandlung, im örtlichen Krankenhaus, befand. Zudem benutzte er auch dessen Kontodaten, die ihm noch von früher geläufig waren.

Zur Verschleierung seiner Aktivitäten hat der Angeklagte auf den Namen des Geschädigten ein E-Mail-Konto mit dessen Vor- und Nachnamen angelegt. Daraufhin tätigte er, im Namen des ihm bekannten 74-Jährigen aus Göttingen, Einkäufe im Warenwert von über 30.000 Euro. Geliefert wurden die bestellten Artikel an die Anschrift des Opfers. Genau da lag der Betrüger schon auf der Lauer, um die Pakete in Empfang zu nehmen. Er gab sich beim Postboten als Sohn seines Bekannten aus und eignete sich die Sendungen daraufhin an.

Ermittlungsbeamten der „Task Force Cybercrime“ der Polizei Göttingen gelang der Zugriff, direkt als erneut eine Lieferung eintraf. Der Beschuldigte gestand gegenüber den Beamten der Spezialeinheit die Tatvorwürfe ein. Bis zu dem Zeitpunkt belief sich seine „Beute“ auf ca. 5.600 Euro. Für weitere Warenlieferungen, die zwar schon bestellt waren, jedoch wegen seiner Ergreifung nicht mehr zur Auslieferung kamen, wären weitere 24.000 Euro fällig gewesen.

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Quelle; tarnkappe
 
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