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Rechtliches zu E-Autos Wallbox nachträglich im Mehrparteienhaus installieren, ein Alptraum?

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deniz12

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18. März 2009
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Hallo,

Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus (Baujahr 2003, 12 Parteien, Tiefgarage) und versuche seit fast einem Jahr, eine Wallbox für meinen Stellplatz genehmigt zu bekommen. Obwohl ich alle Unterlagen beisammen habe (Installationskonzept, Elektriker, Lastmanagement, Versicherung etc.), stellen sich einige Eigentümer quer, angeblich wegen „Brandschutzbedenken“ und „Kostensteigerung für die Allgemeinheit“.

Laut WEG-Reform § 20 müsste es eigentlich gehen, aber in der Praxis zieht sich alles ewig. Der Verwalter schiebt alles auf die Eigentümerversammlung. Kennt jemand dieses Dilemma? Gibt’s Erfahrungen, wie man sowas rechtlich und sachlich am besten durchsetzt? Ich überlege ernsthaft, einen Anwalt einzuschalten, will aber eigentlich keinen Streit.
 
Vorweg, eine rechtliche Beratung kann und darf nur ein Anwalt geben, ich gebe nur meine Erfahrungen wieder.


Mir wäre nicht bekannt, dass es einen Rechtsanspruch auf eine Wallbox gibt.
Und damit ist es leider möglich, dass eine Eigentümergemeinschaft so etwas eben untersagt.
Ein Verwalter hat darauf wenig bis keinen Einfluß, er kann lediglich Empfehlungen weitergeben, muß aber dennoch den
Willen der Eigentümergemeinschaft (sofern rechtlich iO) umsetzen.
Die gleichen Probleme gibt es ständig mit Sat-Schüsseln, Kabelfernsehen, Markisen an Balkonen etc.

Von daher wird auch ein Anwalt Dir nicht wirklich weiterhelfen können.
Bleibt nur der "sachliche" Weg..... mit Gutachtern usw. was durchaus teuer werden kann, und nichts am Fakt ändert, auf den
"Guten Willen" der Eigentümergemeinschaft angewiesen zu sein.

Und ja, ich hatte so ein Theater jahrelang, und ich war Miteigentümer..... deshalb letztlich die Segel gestrichen und verkauft.
 
Bei einem Mehrparteien-Haus mit Eigentums-Wohnungen entscheidet immer die Eigentümerversammlung über Veränderungen. Man kann in diesem Fall aber gerichtlich gegen die Ablehnung der Eigentümer vorgehen, weil es einem gesetzlich zugesichert ist, eine WallBox (auf eigene Kosten) auch bei einem Mehrparteien-Haus installieren zu lassen, wenn die technischen Voraussetzungen, insbesondere Hausanschluss für die zusätzliche Anschlussleistung, gegeben ist.

Ob man durch gerichtliche Entscheidung das erzwingen will, muss jeder selbst einschätzen können. Besser ist es, die Mehrheit der Eigentümer von den Vorteilen einer WallBox in der Tiefgarage zu überzeugen, z.B. mit dem Argument der möglichen gemeinschaftlichen Nutzung. Selber wird man nur in seltenen Fällen tagtäglich die WallBox nutzen (müssen).
 
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