Vorweg, eine rechtliche Beratung kann und darf nur ein Anwalt geben, ich gebe nur meine Erfahrungen wieder.
Mir wäre nicht bekannt, dass es einen Rechtsanspruch auf eine Wallbox gibt.
Und damit ist es leider möglich, dass eine Eigentümergemeinschaft so etwas eben untersagt.
Ein Verwalter hat darauf wenig bis keinen Einfluß, er kann lediglich Empfehlungen weitergeben, muß aber dennoch den
Willen der Eigentümergemeinschaft (sofern rechtlich iO) umsetzen.
Die gleichen Probleme gibt es ständig mit Sat-Schüsseln, Kabelfernsehen, Markisen an Balkonen etc.
Von daher wird auch ein Anwalt Dir nicht wirklich weiterhelfen können.
Bleibt nur der "sachliche" Weg..... mit Gutachtern usw. was durchaus teuer werden kann, und nichts am Fakt ändert, auf den
"Guten Willen" der Eigentümergemeinschaft angewiesen zu sein.
Und ja, ich hatte so ein Theater jahrelang, und ich war Miteigentümer..... deshalb letztlich die Segel gestrichen und verkauft.