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VU+ DVB-T2 Dualtuner Defekt -Komplizierte Gewährleistung

Scooter3

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Hallo erstmal und möchte mich sofort entschuldigen, wenn es der falsche bereich ist. :blush:

Folgende Situation:
Im April 19, habe ich einen DVB-T2 Dualtuner für meine Duo4K bestellt.
Bis letzte Woche lief er einwandfrei. Doch dann war er auf einmal aus der Tunerkonfiguration verschwunden( Der Sat FBC Tuner ist und war noch da).
Habe sogar das aktuellste Original Image geflasht, doch der Tuner wird nicht erkannt. Auch ein einstecken in einer UNO4k brachte nichts. Der Tuner wird nicht erkannt.

Daraufhin habe ich eine E-mail an Sat**erse24 geschickt, dass mein dort gekaufter Tuner nicht mehr funktioniert und ich doch um einen weiteren Ablauf bitte.

Es ist auch schnell eine E-mail zurückgekommen mit der Aufforderung den Tuner zum Hersteller zu schicken.

Sie haben mir auch einen Retourschein gesendet. Doch ich bin mir ziemlich sicher, das die Adresse auf dem Retourscheins nicht der Hersteller des Tuners ist.

Satco Europe gmbH

Was würdet ihr machen? Leider hat Sat**erse24 solch blöden Telefon Erreichbarkeitszeiten , dass ich dort nicht anrufen kann.



vielen Dank
 
Satco ist der Distributor in Deutschland und gehört zu HM-Sat (oder umgekehrt), aber für einen defekten Tuner ist in den ersten 6 Monaten nach dem Verkauf der Verkäufer uneingeschränkt garantiepflichtig. Den Verkäufer schriftlich zur Mängelbeseitigung innerhalb einer zumutbaren Frist, bei einem Receiver(-Tuner) zum TV-Sehen wären das maximal eine Woche (oder wie lange soll man ohne TV sehen zu können akzeptabel und zumutbar ansehen?). Die Mängelbeseitigung kann der Verkäufer z.B. durch Reparatur oder auch Ersatzlieferung innerhalb der gesetzten Frist erledigen. Wenn nicht, dann Rückabwicklung des Kaufvertrags mit Rückerstattung des gesamten Kaufpreises inklusive Versand fordern, am besten gleich bei der Mängelanzeige als letzte Konsequenz so mitfordern.
 
Du kannst dich natürlich darauf einlassen, die Garantieabwicklung mit Hilfe des Retourscheines vom Verkäufer selber abzuwickeln. Dann hast du aber keine Frist für die Garantieabwicklung geltend gemacht. Die Frist kann man nur beim Verkäufer geltend machen und nicht gegenüber Dritten. Das könnte dann nur der Verkäufer machen. So sitzt man zwischen zwei Stühlen zwischen dem Verkäufer und dem, der die Reklamation ausführen soll. Das kann gut gehen, muss es aber nicht.
 
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