Vorladung erhalten? Unter dem Betreff „Einberuft an die Polizeidirektion“ werden derzeit Fälschungen von E-Mails der Polizei verschickt, um die PCs der Empfänger mit Schadsoftware zu verseuchen. Den Empfängern wird vorgeworfen, gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verstoßen zu haben.Unsere Kollegen von Onlinewarnungen.de berichten, dass derzeit massenhaft E-Mails verschickt werden, die den Empfängern offenbar systematisch Angst machen sollen. Man suggeriert den Empfängern, die Polizei lade sie vor, um auf der Dienststelle wegen Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz auszusagen.
Erwähnt werden Verstöße gegen die Paragrafen 43 und 44 BDSG. So mancher wird schon vor lauter Schock den Anhang geöffnet haben, um sich die Vorwürfe im Detail anzusehen. Und genau darum geht es den Cyberkriminellen. Man soll sein Gehirn ausschalten, um keine Vorsicht mehr walten zu lassen. Tatsache ist: Ordnungswidrigkeiten nach § 43 Abs. 2 BDSG können Geldbußen von bis zu 300.000,- Euro nach sich ziehen, da darf einem schon mal das Blut in den Adern gefrieren.
Fälschungen schlecht gemacht!
Die E-Mails, die angeblich von der Polizeidirektion stammen sollen, hat man glücklicherweise schlecht gemacht. Sie enthalten grundsätzlich keine Umlaute. Da die Hacker auf keinen Datensatz zurückgegriffen haben, werden die Empfänger nicht individuell mit ihrem Vor- oder Zunamen angeschrieben. Außerdem ist das Deutsch in der E-Mail alles andere als korrekt. Man kann der Polizei so manches vorwerfen. Aber sicher nicht, dass deren Mitarbeiter nicht der deutschen Sprache mächtig wären.
„Einberuft an die Polizeidirektion“
Die Schadsoftware verbirgt sich im Anhang. Aufmerksame Leser von Udo Vetters Blog wissen, dass eine Vorladung nichts weiter als eine Einladung ist. Doch gut, wenn einen die Polizei mit derart hohen Strafen bedroht, da reagiert man schon mal kopflos. Im Schreiben heißt es, die Unterlagen der Ermittlungssache inklusive der Geschäftsnummer würden sich im Anhang befinden, die man sich sorgfältig durchlesen soll. Genau das ist das Ziel der ganzen Aktion: Sofern man das PDF-Dokument bzw. ausführbare Datei startet, ist es schon zu spät.
Nachgemachte Vorladung erhalten, was tun?
Keine Anhänge öffnen! Besser direkt bei der Polizei anrufen, ob die Vorladung echt ist! Solche Vorladungen werden im Regelfall per Brief und nicht per E-Mail verschickt. Den Kollegen von Onlinewarnungen.de teilte das Landeskriminalamt München mit, man soll man auf jeden Fall bei der zuständigen Polizeidienststelle eine Anzeige erstatten. Es sei mal dahingestellt, ob das wirklich etwas bringt.
Hier ein Beispiel für eine solche Fake-Vorladung mit dem Betreff „Einberuft an die Polizeidirektion“. Und wie gesagt, die Hacker haben die Umlaute vergessen, nicht wir:
Ihr Zeichen:
Ihre Nachricht vom:
Unser Zeichen: DE9021-018901-19/7
Unsere Nachricht vom:
Sachbearbeitung durch: Gschorr, POMin/D
Zimmer: 2.17
Datum 22.02.2019
Vorladung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Dies ist eine Vorladung der deutschen national Polizeiabteilung. Die Polizei ermittelt zurzeit gegen Sie wegen folgender Straftat: Straftat 44, 43 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz)
Wir bitten Sie daher, am 4. Marz um 15:00 Uhr zur Polizeistation Polizeiinspektion Munchen 41 RapotostraBe 1, 80687 Munchen, Deutschland zur Anhorung zu kommen und diese Vorladung und Ihren Personalausweis bzw. Reisepass mitzubringen.
Ihre Geschaftsnummer und die Unterlagen mit der Ermittlungssache finden Sie im Anhang dieser Nachricht. Lesen Sie sich die Unterlagen zu Ihrem Fall sorgfaltig durch.
Bemerkungen/Konkretisierung/Alternativtermin(e)
Alternativtermin(e): Samstag, 09.03.2019, 19:00 Uhr
Im Falle der Verhinderung (z.B. berufliche Grunde, Krankheit) bitten wir Sie um rechtzeitige Mitteilung, damit ein neuer Termin vereinbart werden kann. Bitte teilen Sie uns vorab mit, ob ein Dolmetscher benotigt wird, wenn ja, fur welche Sprache.
Mit freundlichen GruBen,
Gschorr
Polizeiobermeisterin
Quelle; Tarnkappe
Erwähnt werden Verstöße gegen die Paragrafen 43 und 44 BDSG. So mancher wird schon vor lauter Schock den Anhang geöffnet haben, um sich die Vorwürfe im Detail anzusehen. Und genau darum geht es den Cyberkriminellen. Man soll sein Gehirn ausschalten, um keine Vorsicht mehr walten zu lassen. Tatsache ist: Ordnungswidrigkeiten nach § 43 Abs. 2 BDSG können Geldbußen von bis zu 300.000,- Euro nach sich ziehen, da darf einem schon mal das Blut in den Adern gefrieren.
Fälschungen schlecht gemacht!
Die E-Mails, die angeblich von der Polizeidirektion stammen sollen, hat man glücklicherweise schlecht gemacht. Sie enthalten grundsätzlich keine Umlaute. Da die Hacker auf keinen Datensatz zurückgegriffen haben, werden die Empfänger nicht individuell mit ihrem Vor- oder Zunamen angeschrieben. Außerdem ist das Deutsch in der E-Mail alles andere als korrekt. Man kann der Polizei so manches vorwerfen. Aber sicher nicht, dass deren Mitarbeiter nicht der deutschen Sprache mächtig wären.
„Einberuft an die Polizeidirektion“
Die Schadsoftware verbirgt sich im Anhang. Aufmerksame Leser von Udo Vetters Blog wissen, dass eine Vorladung nichts weiter als eine Einladung ist. Doch gut, wenn einen die Polizei mit derart hohen Strafen bedroht, da reagiert man schon mal kopflos. Im Schreiben heißt es, die Unterlagen der Ermittlungssache inklusive der Geschäftsnummer würden sich im Anhang befinden, die man sich sorgfältig durchlesen soll. Genau das ist das Ziel der ganzen Aktion: Sofern man das PDF-Dokument bzw. ausführbare Datei startet, ist es schon zu spät.
Nachgemachte Vorladung erhalten, was tun?
Keine Anhänge öffnen! Besser direkt bei der Polizei anrufen, ob die Vorladung echt ist! Solche Vorladungen werden im Regelfall per Brief und nicht per E-Mail verschickt. Den Kollegen von Onlinewarnungen.de teilte das Landeskriminalamt München mit, man soll man auf jeden Fall bei der zuständigen Polizeidienststelle eine Anzeige erstatten. Es sei mal dahingestellt, ob das wirklich etwas bringt.
Hier ein Beispiel für eine solche Fake-Vorladung mit dem Betreff „Einberuft an die Polizeidirektion“. Und wie gesagt, die Hacker haben die Umlaute vergessen, nicht wir:
Ihr Zeichen:
Ihre Nachricht vom:
Unser Zeichen: DE9021-018901-19/7
Unsere Nachricht vom:
Sachbearbeitung durch: Gschorr, POMin/D
Zimmer: 2.17
Datum 22.02.2019
Vorladung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Dies ist eine Vorladung der deutschen national Polizeiabteilung. Die Polizei ermittelt zurzeit gegen Sie wegen folgender Straftat: Straftat 44, 43 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz)
Wir bitten Sie daher, am 4. Marz um 15:00 Uhr zur Polizeistation Polizeiinspektion Munchen 41 RapotostraBe 1, 80687 Munchen, Deutschland zur Anhorung zu kommen und diese Vorladung und Ihren Personalausweis bzw. Reisepass mitzubringen.
Ihre Geschaftsnummer und die Unterlagen mit der Ermittlungssache finden Sie im Anhang dieser Nachricht. Lesen Sie sich die Unterlagen zu Ihrem Fall sorgfaltig durch.
Bemerkungen/Konkretisierung/Alternativtermin(e)
Alternativtermin(e): Samstag, 09.03.2019, 19:00 Uhr
Im Falle der Verhinderung (z.B. berufliche Grunde, Krankheit) bitten wir Sie um rechtzeitige Mitteilung, damit ein neuer Termin vereinbart werden kann. Bitte teilen Sie uns vorab mit, ob ein Dolmetscher benotigt wird, wenn ja, fur welche Sprache.
Mit freundlichen GruBen,
Gschorr
Polizeiobermeisterin
Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.
Quelle; Tarnkappe