Vodafone Kunden droht die nächste Preiserhöhung. Diesmal macht der Anbieter seine Internettarife für Bestandskunden bis zu 10 Prozent teurer. Alle Details zu Vodafone Preiserhöhung 2023 und was Betroffene tun können, lessen Sie hier.
In der Kundeninformation, die uns zur neuerlichen Preiserhöhung vorliegt, nennt Vodafone den 12. Dezember 2023 als Stichtag. Ab diesem Datum soll sich der Preis für den Festnetz‑Tarif Vodafone CableMax 500/50 des Kunden von 34,99 Euro auf 39,99 Euro pro Monat erhöhen und damit ebenfalls 5 Euro mehr kosen als bisher. Als Grund für die statte Anpassung nennt Vodafone unter anderem „die Erhöhung der Energiepreise für den Betrieb unserer Netze“. Es ist anzunehmen, dass auch andere Tarifkonstellationen eine ähnliche hohe Preisanpassung erfahren
Auf diesen Umstand weist Vodafone auch im uns vorliegenden Schreiben hin. Dort heißt es:
Diese Kündigung kann zum Beispiel schriftlich an den Kundenservice unter der Adresse Vodafone Deutschland GmbH, Kundenservice, Stichwort „Preisanpassung“, 99116 Erfurt erfolgen. Aber auch online ist die Kündigung über das Kündigungsformular möglich. Wichtig ist hier, dass Kunden angeben, dass es sich um eine Kündigung aufgrund der angekündigten Preisanpassung handelt. Nach deren Eingang beendet Vodafone den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt der Preiserhöhung. Im vorliegenden Fall ist das der 11. Dezember 2023. Das Recht auf außerordentliche Kündigung zum Vertragsende bleibt unberührt.
Kunden, die der Preiserhöhung weder widersprechen noch die Kündigung vornehmen möchten, müssen nichts weiter tun. Für sie ändert sich nichts. Lediglich am Umstellungstag der Preis für die gebuchten Tarife. Dieser wird den Angaben nach auf der Rechnung separat ausgewiesen.
Quelle; mobitalk
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Vodafone Preiserhöhung bei Internettarifen
Bestandskunden von Vodafone erhalten in diesen Tagen erneut Post ihres Anbieters. Dort kündigt Vodafone eine Preiserhöhung für den Internettarif an, die im Dezember 2023 wirksam werden soll. Bereits im Mai 2023 hatte Vodafone die Preise erhöht und viel Kritik auf sich gezogen. Bis zu 5 Euro mehr pro Monat mussten Kunden damals bezahlen.In der Kundeninformation, die uns zur neuerlichen Preiserhöhung vorliegt, nennt Vodafone den 12. Dezember 2023 als Stichtag. Ab diesem Datum soll sich der Preis für den Festnetz‑Tarif Vodafone CableMax 500/50 des Kunden von 34,99 Euro auf 39,99 Euro pro Monat erhöhen und damit ebenfalls 5 Euro mehr kosen als bisher. Als Grund für die statte Anpassung nennt Vodafone unter anderem „die Erhöhung der Energiepreise für den Betrieb unserer Netze“. Es ist anzunehmen, dass auch andere Tarifkonstellationen eine ähnliche hohe Preisanpassung erfahren
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Informationsschreiben von Vodafone zur Preiserhöhung
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Informationsschreiben von Vodafone zur Preiserhöhung
Sonderkündigung bei Vodafone Preiserhöhung
Betroffene Kunden müssen die Preiserhöhung jedoch nicht hinnehmen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen räumt der Netzbetreiber Kunden unter Punkt 4.7 ein außerordentliches Kündigungsrecht ein, sollte er die Preise einseitig erhöhen. Eine Ausnahme bilden Anpassungen, die durch „Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben“ werden. Das ist hier nicht der Fall, daher haben Kunden die Möglichkeit, ihren Vertrag außerhalb der Fristen zu kündigen.Auf diesen Umstand weist Vodafone auch im uns vorliegenden Schreiben hin. Dort heißt es:
„Sie sind nicht einverstanden? Dann können Sie Ihren Vertrag ohne Kosten und ohne Einhaltung einer Frist – innerhalb von 3 Monaten ab Erhalt dieses Schreibens – außerordentlich kündigen […].“
Diese Kündigung kann zum Beispiel schriftlich an den Kundenservice unter der Adresse Vodafone Deutschland GmbH, Kundenservice, Stichwort „Preisanpassung“, 99116 Erfurt erfolgen. Aber auch online ist die Kündigung über das Kündigungsformular möglich. Wichtig ist hier, dass Kunden angeben, dass es sich um eine Kündigung aufgrund der angekündigten Preisanpassung handelt. Nach deren Eingang beendet Vodafone den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt der Preiserhöhung. Im vorliegenden Fall ist das der 11. Dezember 2023. Das Recht auf außerordentliche Kündigung zum Vertragsende bleibt unberührt.
Vodafone Preiserhöhung 2023 – Zusammenfassung
- gilt für Internet-, Kabel- und Telefontarife
- Vodafone informiert per Brief oder Email
- Anpassung für Ende 2023
- Preiserhöhung um bis zu 5 Euro pro Monat
- Sonderkündigungsrecht innerhalb von 3 Monaten (bis zum Stichtag der Erhöhung)
- Widerspruch möglich – aber oft nicht zielführend (Mindestvertragslaufzeit beachten)
Preiserhöhung ohne Kündigung widersprechen?
Betroffene Kunden können der Preiserhöhung alternativ auch widersprechen. Allerdings ist fraglich, ob das einen aufschiebenden Charakter hat. Denn das hängt von der Mindestvertragslaufzeit des Tarifs ab. Ist diese bereits überschritten und der Tarif monatlich kündbar, dürfte Vodafone bei einem Widerspruch einfach von sich aus fristgerecht kündigen. Wer noch in der Mindestvertragslaufzeit liegt hat da bessere Chancen. Allerdings besteht auch hier die Gefahr, dass Vodafone seinerseits die Kündigung zum Laufzeitende vornimmt.Kunden, die der Preiserhöhung weder widersprechen noch die Kündigung vornehmen möchten, müssen nichts weiter tun. Für sie ändert sich nichts. Lediglich am Umstellungstag der Preis für die gebuchten Tarife. Dieser wird den Angaben nach auf der Rechnung separat ausgewiesen.
FAQ zur Vodafone Preiserhöhung 2023
Welche Preiserhöhung nimmt Vodafone vor?
Vodafone passt die Preise vieler Internettarife zum Ende des Jahres an. Betroffene Kunden müssen bis zu 5 Euro mehr pro Monat zahlen.Kann ich den Vertrag bei einer Preiserhöhung kündigen?
Vodafone räumt betroffenen Kunden ein Sonderkündigungsrecht ein. Dadurch können diese den Vertrag vorfristig beenden und vor der Preiserhöhung aus dem Tarif aussteigen.Wie kann ich mich gegen eine Vodafone Preiserhöhung wehren?
Betroffene Kunden können in der Regel von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Auch ein Widerspruch gegen die Anpassung ist möglich, hat jedoch ggf. keinen aufschiebenden Charakter. In der Regel können Kunden die Preiserhöhung lediglich akzeptieren oder die außerordentliche Kündigung nutzen.Quelle; mobitalk