In einem Gespräch mit dem Handelsblatt fordert Chefin der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) neue Regularien für die Entschädigung bei Zugverspätung. Ich kann da beim letztwöchigen Trip zum Matter-Event nach Amsterdam ein Lied von singen. Derzeit erstattet man bei einer Verspätung ab 60 Minuten ein Viertel des Ticketkaufpreises, bei 120 Minuten sind es der halbe Preis. Insbesondere wenn man beim Ticketkauf auf einen guten Preis geachtet hat, sind das dann doch eher Peanuts.
Während Bahnverspätungen zur Normalität gehören, könnten überarbeitete Fahrgastrechte ein Anreiz für die Bahn zu mehr Pünktlichkeit sein. Man unterbreitet daher den Vorschlag, dass die Bahn bereits ab 30 Minuten eine Entschädigung bezahlt. Verbraucherfreundlich wäre zudem eine automatisierte Erstattung für Online-Tickets. Die derzeitige Verordnung basiert auf einer EU-Verordnung, welche ab 2023 gilt. Es gäbe aber die Möglichkeit, in einigen Punkten national nachzuschärfen.
Die Verbraucherschützer schlagen zudem ein Minimum eines Zehn-Euro-Gutscheins vor. Entsprechend würde dies dann bei 30-minütiger-Verspätung ungeachtet des Ticketpreises einen stärkeren Anreiz für mehr Pünktlichkeit bieten.
Quelle; caschys
Während Bahnverspätungen zur Normalität gehören, könnten überarbeitete Fahrgastrechte ein Anreiz für die Bahn zu mehr Pünktlichkeit sein. Man unterbreitet daher den Vorschlag, dass die Bahn bereits ab 30 Minuten eine Entschädigung bezahlt. Verbraucherfreundlich wäre zudem eine automatisierte Erstattung für Online-Tickets. Die derzeitige Verordnung basiert auf einer EU-Verordnung, welche ab 2023 gilt. Es gäbe aber die Möglichkeit, in einigen Punkten national nachzuschärfen.
Die Verbraucherschützer schlagen zudem ein Minimum eines Zehn-Euro-Gutscheins vor. Entsprechend würde dies dann bei 30-minütiger-Verspätung ungeachtet des Ticketpreises einen stärkeren Anreiz für mehr Pünktlichkeit bieten.
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