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Urteil: Sozialamt muss nicht für DVB-T2-Kosten aufkommen

...geht doch um den selben Betrag an Leistungen, die einen kriegen H4 vor der Rente, die anderen Sozialhilfe nachdem sie Rente bekommen.
 
Nein geht es nicht, es sind zwei verschiedene Paar Schuhe ob man H4 oder Sozialhilfe bekommt. Dieses Urteil bezieht sich ganz alleine auf Sozialhilfe, nicht auf H4, ALG 1 oder ALG 2 oder Sozialgeld. Es ist nur bindend für die Leute die Sozialhilfe bekommen, ergo nix mehr mit H4, sondern Überschrift, damit du es auch siehst hab ich es dir Rot markiert:
Urteil: Sozialamt muss nicht für DVB-T2-Kosten aufkommen
 
Grundsicherung wenn das Buckeln, Schuften nicht gereicht hat, ist das auch Sozialhilfe?
 
...so weit ich weiß kriegen die H4 aber Kabelgebühren vom Amt bezahlt.
Berichtigt mich bitte wenn ich mich da irre.
Ja, wenn die Kabelkosten untrennbarer Bestandteil der Gesamtmiete der angemessenen Mietwohnung sind.

@lullo08 ja, nach § 41 SGB XII
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