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Urteil für Forenbetreiber

Fisher

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Gut für die Betreiber, schlecht für den eventuell ehrlichen Anspruchsteller:

Das AG München hat entschieden, dass eine Privatperson praktisch kein direktes Auskunftsrecht gegenüber den Betreibern von Internetforen hinsichtlich der Namen oder Anschriften anderer Nutzer des jeweiligen Forums hat.

Nachweis:
AG München, Urteil vom 03.02.2011,
Az. 161 C 24062/10 §§ 12; 14 Abs. 2 TMG; 242; 259 BGB


Nur so als Hinweis für leidgeplagte Forenbetreiber gedacht.


Gruß

fisher






 
AW: Urteil für Forenbetreiber

Ich hoffe, das bleibt auch zukünftig so.
 
AW: Urteil für Forenbetreiber

Gut so, alles andere wäre unglaublich gewesen....
 
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