Gut für die Betreiber, schlecht für den eventuell ehrlichen Anspruchsteller:
Das AG München hat entschieden, dass eine Privatperson praktisch kein direktes Auskunftsrecht gegenüber den Betreibern von Internetforen hinsichtlich der Namen oder Anschriften anderer Nutzer des jeweiligen Forums hat.
Nachweis: AG München, Urteil vom 03.02.2011,
Az. 161 C 24062/10 §§ 12; 14 Abs. 2 TMG; 242; 259 BGB
Nur so als Hinweis für leidgeplagte Forenbetreiber gedacht.