Fisher
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Gut für die Betreiber, schlecht für den eventuell ehrlichen Anspruchsteller:
Das AG München hat entschieden, dass eine Privatperson praktisch kein direktes Auskunftsrecht gegenüber den Betreibern von Internetforen hinsichtlich der Namen oder Anschriften anderer Nutzer des jeweiligen Forums hat.
Nachweis: AG München, Urteil vom 03.02.2011,
Az. 161 C 24062/10 §§ 12; 14 Abs. 2 TMG; 242; 259 BGB
Nur so als Hinweis für leidgeplagte Forenbetreiber gedacht.
Gruß
fisher
Das AG München hat entschieden, dass eine Privatperson praktisch kein direktes Auskunftsrecht gegenüber den Betreibern von Internetforen hinsichtlich der Namen oder Anschriften anderer Nutzer des jeweiligen Forums hat.
Nachweis: AG München, Urteil vom 03.02.2011,
Az. 161 C 24062/10 §§ 12; 14 Abs. 2 TMG; 242; 259 BGB
Nur so als Hinweis für leidgeplagte Forenbetreiber gedacht.
Gruß
fisher