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PC & Internet U.S. Copyright Group versucht erneut Massenabmahnungen


Obwohl die Kanzlei Dunlap, Grubb und Weaver, besser bekannt als die U.S. Copyright Group, in der Vergangenheit einige erhebliche Niederlagen bei der Verfolgung von Filesharern hinnehmen musste, versucht man erneut mehrere Tausend Realdaten der entsprechenden IP-Adressen von einem Gericht abzufragen. Mach’s noch einmal, Sam?



Die US-Justiz hat Filesharing-Abmahnungen sehr schwierig gemacht. Der Grund dafür: Statt mehrere Tausend IP-Adressen zentral an einem Gericht abzufragen, müssen die Abfragen durch die Gerichte genehmigt werden, denen die IP-Adressen geografisch am ehesten zuzuordnen sind. Nachdem die U.S. Copyright Group sich daran nicht gehalten hat, wurde ein Auskunftsersuchen für den Film "The Expendables" abgewiesen.

Nun versuchen die Piratenjäger erneut an die Klarnamen hinter 4.165 IP-Adressen zu kommen. Diesen wird vorgeworfen, den Film "The Mechanic" verbreitet zu haben. Dazugelernt haben die Piratenjäger jedoch offenbar nichts, wie die Kollegen von TorrentFreak aktuell berichten. Diese haben die IP-Adressen analysiert und sind dabei zu einem interessanten Ergebnis gekommen: Gerade einmal 2 Prozent der ermittelten IP-Adressen gehören geografisch zu der Region, an dessen Gericht man das Auskunftsersuchen eingereicht hat.

Im Antrag selbst liest sich das natürlich anders. Dort ist die Rede davon, dass die unbekannten Täter allesamt im Einzugsgebiet des Gerichts (Maryland) gefunden wurden. Daraus ergebe sich die örtliche Zuständigkeit. Auf welchem Wege TorrentFreak diese Analyse durchgeführt hat, wird leider nicht beschrieben, so dass deren Ergebnis unter Umständen mit Vorsicht zu genießen ist. Dabei ist es jedoch kein Geheimnis, dass für bestimmte Regionen von den Internet-Anbietern bestimmte IP-Adress-Pools vorgehalten werden. Von daher ist es unwahrscheinlich, dass ein bestimmter Pool plötzlich in einer völlig anderen Region angeboten wird.

Wenn der Vorsitzende Richter sich der anderen Gerichtsentscheidungen bewusst ist und diese berücksichtigt, wird er vermutlich ähnliche Prüfungen wie TorrentFreak in die Wege leiten. Im günstigsten Fall wird somit auch dieses Auskunftsersuchen ins Leere laufen.

Quelle: Gulli
 
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