Das 2010 verhängte Ausstrahlungsverbot für Veranstaltungen des Kampfsportverbandes UFC ist rechtswidrig. Dies stellte das Verwaltungsgericht München in einem Verfahren fest. Die Bayerischen Medienhüter hatten die UFC unter anderem wegen des hohen Gewaltgrades der Kämpfe aus dem deutschen Fernsehen verbannt.
Das 2010 durch die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) verhängte Ausstrahlungsverbot für TV-Übertragungen des Kampfsportverbandes UFC (Ultimate Fighting Championship) ist rechtswidrig. Wie nun bekannt wurde, hatte das Verwaltungsgericht München die Entscheidung der BLM bereits mit einem Urteil vom 9. Oktober 2014 aufgehoben. Recht bekam dabei das Unternehmen Zuffa, das hinter dem Mixed-Martial-Arts-Verband steht.
Die BLM hatte im März 2010 eine 2009 erteilte Genehmigung an die UFC wieder zurückgezogen. Kritisiert wurde vor allem der hohe Grad an Gewaltdarstellung im Rahmen der Kämpfe, bei denen die Kämpfer unter anderem auch auf am Boden liegende Kontrahenten einschlagen würden. Nach Ansicht der Richter handelt es sich bei den UFC-Kämpfen grundsätzlich um ausstrahlungsfähiges Material. Ein Verstoß gegen das Sittlichkeitsgefühl oder den Jugendschutz seien laut Gericht nicht festzustellen.
Die BLM hätte nicht die Befugnis ein aus ihrer Sicht unerwünschtes Programm zu verbieten und hätte die rechtlich geschützten Interessen der Zuffa überhaupt nicht in ihre Erwägungen einbezogen. Gegen das Urteil kann die BLM Berufung einlegen.
Garry Cook, Chief Global Brand Officer der UFC, freute sich über das Urteil von München: "Das Gericht hat bestätigt, dass es rechtswidrig war, unsere Sendeformate zu untersagen. Wir haben immer an den deutschen Markt geglaubt und uns dafür verantwortlich gefühlt, den Sport auszubauen und die Nachfrage zu bedienen - deshalb haben wir gegen diesen Beschluss gekämpft." Man wollen weiter dafür kämpfen, UFC-Inhalte nach Deutschland zu bringen.
Ob nun auch eine Rückkehr der UFC ins deutsche Fernsehen ansteht, bleib zunächst offen. Vor dem Verbot hatte der Sender Sport1 die Veranstaltungen des Verbandes im Programm gehabt. Aktuell sind UFC-Kämpfe hierzulande nur über kostenpflichtige Livestreams zu sehen.
Quelle: Digitalfernsehen
Das 2010 durch die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) verhängte Ausstrahlungsverbot für TV-Übertragungen des Kampfsportverbandes UFC (Ultimate Fighting Championship) ist rechtswidrig. Wie nun bekannt wurde, hatte das Verwaltungsgericht München die Entscheidung der BLM bereits mit einem Urteil vom 9. Oktober 2014 aufgehoben. Recht bekam dabei das Unternehmen Zuffa, das hinter dem Mixed-Martial-Arts-Verband steht.
Die BLM hatte im März 2010 eine 2009 erteilte Genehmigung an die UFC wieder zurückgezogen. Kritisiert wurde vor allem der hohe Grad an Gewaltdarstellung im Rahmen der Kämpfe, bei denen die Kämpfer unter anderem auch auf am Boden liegende Kontrahenten einschlagen würden. Nach Ansicht der Richter handelt es sich bei den UFC-Kämpfen grundsätzlich um ausstrahlungsfähiges Material. Ein Verstoß gegen das Sittlichkeitsgefühl oder den Jugendschutz seien laut Gericht nicht festzustellen.
Die BLM hätte nicht die Befugnis ein aus ihrer Sicht unerwünschtes Programm zu verbieten und hätte die rechtlich geschützten Interessen der Zuffa überhaupt nicht in ihre Erwägungen einbezogen. Gegen das Urteil kann die BLM Berufung einlegen.
Garry Cook, Chief Global Brand Officer der UFC, freute sich über das Urteil von München: "Das Gericht hat bestätigt, dass es rechtswidrig war, unsere Sendeformate zu untersagen. Wir haben immer an den deutschen Markt geglaubt und uns dafür verantwortlich gefühlt, den Sport auszubauen und die Nachfrage zu bedienen - deshalb haben wir gegen diesen Beschluss gekämpft." Man wollen weiter dafür kämpfen, UFC-Inhalte nach Deutschland zu bringen.
Ob nun auch eine Rückkehr der UFC ins deutsche Fernsehen ansteht, bleib zunächst offen. Vor dem Verbot hatte der Sender Sport1 die Veranstaltungen des Verbandes im Programm gehabt. Aktuell sind UFC-Kämpfe hierzulande nur über kostenpflichtige Livestreams zu sehen.
Quelle: Digitalfernsehen