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Termin für Ribery-Berufung steht
<!-- /NEWSDETAILSEITE-HEADLINE --> Das Tauziehen um eine mögliche Teilnahme von Franck Ribery am Endspiel der Champions League am 22. Mai in Madrid gegen Inter Mailand wird am kommenden Mittwoch entschieden.
Nachdem Bayern München wie angekündigt gegen die Sperre von drei Spielen gegen den Franzosen Berufung eingelegt hat, findet die Verhandlung darüber am 5. Mai bei der Kontroll- und Disziplinarkommission der UEFA im schweizerischen Nyon statt. Ribery muss voraussichtlich persönlich erscheinen.
Ribery war im Hinspiel des Halbfinales gegen Olympique Lyon am 21. April in München (1:0) in der 37. Minute von Schiedsrichter Roberto Rosetti aus Italien vom Platz gestellt worden.
Die UEFA-Kommission hatte die Attacke von Ribery als Tätlichkeit gewertet. "Wir können diese Entscheidung in keiner Weise nachvollziehen und halten sie für absolut falsch", teilte der FC Bayern daraufhin mit.
Auch die UEFA-Richtlinien legen nahe, dass ein falscher Maßstab angelegt wurde. "Eine Tätlichkeit liegt vor, wenn ein Spieler einen Gegner abseits des Balles übermäßig hart oder brutal attackiert", steht in der "Auslegung der Spielregeln und Richtlinien für Schiedsrichter".
Quelle:sport1
<!-- /NEWSDETAILSEITE-HEADLINE --> Das Tauziehen um eine mögliche Teilnahme von Franck Ribery am Endspiel der Champions League am 22. Mai in Madrid gegen Inter Mailand wird am kommenden Mittwoch entschieden.
Nachdem Bayern München wie angekündigt gegen die Sperre von drei Spielen gegen den Franzosen Berufung eingelegt hat, findet die Verhandlung darüber am 5. Mai bei der Kontroll- und Disziplinarkommission der UEFA im schweizerischen Nyon statt. Ribery muss voraussichtlich persönlich erscheinen.
Ribery war im Hinspiel des Halbfinales gegen Olympique Lyon am 21. April in München (1:0) in der 37. Minute von Schiedsrichter Roberto Rosetti aus Italien vom Platz gestellt worden.
Die UEFA-Kommission hatte die Attacke von Ribery als Tätlichkeit gewertet. "Wir können diese Entscheidung in keiner Weise nachvollziehen und halten sie für absolut falsch", teilte der FC Bayern daraufhin mit.
Auch die UEFA-Richtlinien legen nahe, dass ein falscher Maßstab angelegt wurde. "Eine Tätlichkeit liegt vor, wenn ein Spieler einen Gegner abseits des Balles übermäßig hart oder brutal attackiert", steht in der "Auslegung der Spielregeln und Richtlinien für Schiedsrichter".
Quelle:sport1