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PC & Internet Telegram - Messengerdienst kooperiert mit Ermittlungsbehörden

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Am 14. August hat der Messenger Telegram seine Datenschutzerklärung erheblich erweitert. Anlass dazu gab die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), erklärte das Unternehmen. Unter der Vorraussetzung, dass rechtliche Gründe dafür vorliegen, wie ein Gerichtsbeschluss, der einen Nutzer als Terrorverdächtigen bestätigt, wird Telegram dessen IP-Adresse und Telefonnummer an die Behörden weitergeben, wie Rechtsanwalt Martin Steiger von der Kanzlei SteigerLegal berichtet hat.



Bewarb Telegram den eigenen Dienst bisher noch als besonders sichere und transparente Alternative für WhatsApp, vor allem gab man an, es seien bei diesem Instant-Messaging-Dienst
sämtliche Daten vor dem Zugriff von Sicherheitsbehörden oder anderen Unbefugten sicher. Weigerte sich Firmen-Mitgründer Pawel Durow noch im Juli 2017, für russische Sicherheitsbehörden private Chats zu entschlüsseln, so sieht die Lage aktuell ganz anders aus, denn das Unternehmen hat seine Datenschutzrichtlinie am 14. August dahingehend überarbeitet, dass nun doch gegebenenfalls IP-Adresse und Telefonnummer an Ermittler weitergegeben werden.

Neben den Änderungen aufgrund der DSGVO sorgt der entsprechende Punkt 8.3 Law Enforcement Authorities für Aufmerksamkeit: “If Telegram receives a court order that confirms you’re a terror suspect, we may disclose your IP address and phone number to the relevant authorities. So far, this has never happened. When it does, we will include it in a semiannual transparency report published at:
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FSB erhält von Telegram weiterhin keinen Zugriff!

Dennoch wird, nach Angaben Durows, Telegram auch weiterhin nicht mit russischen Behörden kooperieren. Der russische Inlandsgeheimdienst FSB verlangte von diesem Anbieter, Einblick in die Nachrichten einiger Teilnehmer. Dieser Forderung kam Durow nicht nach. Als Folge davon ist Telegram seit dem 13. April dieses Jahres in Russland gesperrt. Man wird sehen, welche Folgen diese Entscheidung auf unsere öffentliche Gruppe haben wird.

Quelle: Tarnkappe
 
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