Hallo,
ich habe am 20.05 meinen Steuerbescheid erhalten. Dabei ist mir aufgefallen, dass ich Handwerkerleistungen aus 2019 vergessen habe anzugeben, die sich zu meinen Gunsten Positiv auswirken würden. Ich weiß dass ich 1 Monat Zeit habe Einspruch gegen den Bescheid einzulegen, ist nur die Frage, muss es ein Einspruch sein, oder kann ich auch ein Schreiben aufsetzten mit der Bitte um Berichtigung? Es muss ja lediglich nur diese eine Position miteingerechnet werden und nicht die ganze Steuererklärung neu überprüft werden. Kennt sich da wer mit aus?
Kann ich die Handwerkerleistungen auch bei meiner nächsten Steuererklärung 2021 angeben? Oder sind die nur im Folgejahr Anzurechnen?
Grüße
Klaus
ich habe am 20.05 meinen Steuerbescheid erhalten. Dabei ist mir aufgefallen, dass ich Handwerkerleistungen aus 2019 vergessen habe anzugeben, die sich zu meinen Gunsten Positiv auswirken würden. Ich weiß dass ich 1 Monat Zeit habe Einspruch gegen den Bescheid einzulegen, ist nur die Frage, muss es ein Einspruch sein, oder kann ich auch ein Schreiben aufsetzten mit der Bitte um Berichtigung? Es muss ja lediglich nur diese eine Position miteingerechnet werden und nicht die ganze Steuererklärung neu überprüft werden. Kennt sich da wer mit aus?
Kann ich die Handwerkerleistungen auch bei meiner nächsten Steuererklärung 2021 angeben? Oder sind die nur im Folgejahr Anzurechnen?
Grüße
Klaus