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Steuererklärung, Handwerker kosten vergessen anzugeben

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Hallo,

ich habe am 20.05 meinen Steuerbescheid erhalten. Dabei ist mir aufgefallen, dass ich Handwerkerleistungen aus 2019 vergessen habe anzugeben, die sich zu meinen Gunsten Positiv auswirken würden. Ich weiß dass ich 1 Monat Zeit habe Einspruch gegen den Bescheid einzulegen, ist nur die Frage, muss es ein Einspruch sein, oder kann ich auch ein Schreiben aufsetzten mit der Bitte um Berichtigung? Es muss ja lediglich nur diese eine Position miteingerechnet werden und nicht die ganze Steuererklärung neu überprüft werden. Kennt sich da wer mit aus?
Kann ich die Handwerkerleistungen auch bei meiner nächsten Steuererklärung 2021 angeben? Oder sind die nur im Folgejahr Anzurechnen?

Grüße
Klaus
 
Du kannst einen Antrag auf Berücksichtigung stellen, dieser wird dann als Einspruch gewertet, da du ja nicht vom Fach bist (ein Einspruch ist aber besser). Die Handwerkerleistungen und auch alle weiteren Aufwendungen sind jahresbezogen und müssen auch in dem Jahr erklärt werden, sonst verfallen diese (nennt sich Abschnittsbesteurung)


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Wobei der direkte Weg immer der beste ist - Sachbearbeiter anrufen und nachfragen !
 
Also von Gewerkschaftsbeiträgen weiß ich, dass die 3 Jahre rückwirkend auch noch geltend gemacht werden können. Daher die Frage. Danke werd mal so ein Schreiben aufsetzten und morgen direkt zum Finanzamt fahren. Vielen Dank für eure Antworten vorerst.
 
Weshalb störst du dich an der Bezeichnung "Einspruch" bzw. Widerspruch gegen den Bescheid?
Das ist nichts Schlimmes, ein ganz normaler rechtlicher Vorgang. Widerspreche dem Bescheid
und begründe dies mit den vergessenen Handwerkerleistungen, die du in gleichem Atemzug
mit angibst und warte ab, was man dir mitteilt. Sicherlich kann man anrufen, aber das entbindet
dich nicht von der schriftlichen Form.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aus meiner Sicht ist der Einspruch nicht unbedingt der bessere Weg dazu. Es könnte nämlich auch unangenehme Ergebnisse bringen. Soweit ich weiß, wird bei einem Einspruch ein anderer Sachbearbeiter die Angelegenheit bearbeiten. Wer weiß, wie er die bisherigen Belege erneut bewertet. Außerdem kann man es später immer noch nachholen. Die machen auch Fehler und keiner ist perfekt.

In deiner Steuererklärung gab es wahrscheinlich einen folgenden Hinweis:

„Falls Sie beabsichtigen, gegen diesen Einkommensteuerbescheid Einspruch einzulegen oder einen Antrag auf schlichte Änderung zu stellen, sollten Sie die Belege zu Ihrer Steuererklärung, die zu dieser Steuerfestsetzung geführt hat, bis zum Abschluss des Rechtsbehelfs-bzw. Änderungsverfahrens aufbewahren. Steht diese Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§164 AO), sollten die Belege bis zur Aufhebung bzw. bis zur entfallen des Vorbehalts der Nachprüfung aufbewahrt werden. Belege, die für mehrere Jahre von Bedeutung sind (zum Beispiel ärztliche Atteste), sollten entsprechend länger aufbewahrt werden. Aufbewahrungspflichten usw. ..“

Vom direkten Kontakt gerade per Telefon halte ich persönlich überhaupt Nix. Ich halte mich an die Regelung „wer schreibt, der bleibt“. Dies kann im späteren Einspruchsverfahren, eventuell Gerichtsverfahren sehr viel weiter einen bringen.

Kann dir den "Konz 1000 ganz legale steuertricks" empfehlen. Sollte jemand es zufällig als E-Book haben, wäre ich daran sehr interessiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Soweit ich weiß, wird bei einem Einspruch ein anderer Sachbearbeiter die Angelegenheit bearbeiten. Wer weiß, wie er die bisherigen Belege erneut bewertet.

Das ist doch letztendlich egal, welcher Sachbearbeiter es erneut prüft oder bewertet. Fakt ist,
dass es Rechnungen über Handwerkerleistungen gibt und die sind i.d.R. steuerlich absetzbar.
 
Falls du ein Steuerprogramm oder Elster benutzt hast, da die Kosten nachtragen und die Steuerklärung erneut ans Finanzamt senden. Da neue Tatsachen vorliegen wird eine neue Steuerberechnung vorgenommen. Einspruch ist Quatsch, da der Steuerbescheid vom Finanzamt ja richtig erstellt wurde.

Am besten dann die Rechnungen mit einem Dreizeiler beim Finanzamt nachreichen.
 
Danke für eure Hilfe. Habe keinen Einspruch erhoben sondern lediglich einen Antrag auf schlichte Änderung formuliert. Mit Erfolg wie sich herrausstelle. So wurde aus einem - ein + ;) Danke
 
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