Aus meiner Sicht ist der Einspruch nicht unbedingt der bessere Weg dazu. Es könnte nämlich auch unangenehme Ergebnisse bringen. Soweit ich weiß, wird bei einem Einspruch ein anderer Sachbearbeiter die Angelegenheit bearbeiten. Wer weiß, wie er die bisherigen Belege erneut bewertet. Außerdem kann man es später immer noch nachholen. Die machen auch Fehler und keiner ist perfekt.
In deiner Steuererklärung gab es wahrscheinlich einen folgenden Hinweis:
„Falls Sie beabsichtigen, gegen diesen Einkommensteuerbescheid Einspruch einzulegen oder einen Antrag auf schlichte Änderung zu stellen, sollten Sie die Belege zu Ihrer Steuererklärung, die zu dieser Steuerfestsetzung geführt hat, bis zum Abschluss des Rechtsbehelfs-bzw. Änderungsverfahrens aufbewahren. Steht diese Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§164 AO), sollten die Belege bis zur Aufhebung bzw. bis zur entfallen des Vorbehalts der Nachprüfung aufbewahrt werden. Belege, die für mehrere Jahre von Bedeutung sind (zum Beispiel ärztliche Atteste), sollten entsprechend länger aufbewahrt werden. Aufbewahrungspflichten usw. ..“
Vom direkten Kontakt gerade per Telefon halte ich persönlich überhaupt Nix. Ich halte mich an die Regelung „wer schreibt, der bleibt“. Dies kann im späteren Einspruchsverfahren, eventuell Gerichtsverfahren sehr viel weiter einen bringen.
Kann dir den "Konz 1000 ganz legale steuertricks" empfehlen. Sollte jemand es zufällig als E-Book haben, wäre ich daran sehr interessiert.