Du Deutscher, Deine Frau Türkin:
Dann hat das Kind automatisch beide Staatsbürgerschaften und muss es auch nicht mehr ablegen oder sich sonst wie entscheiden.
Du Deutscher, Deine Frau Deutsche:
Kind bekommt die dt. Staatsbürgerschaft. Ob es Anrecht auf die türkische hat, kommt drauf an, ob man die türkische nach dem Geburtortprinzip erhält.
Dann würde das Kind beide erhalten.
Noch ein Hinweis mit der Entscheidung zum 18. Lebensjahr.
1. Das galt nur für Kinder, die nach 2000 in DE geboren sind, beide Eltern keine EU oder EFTA Staatsbürgerschaft besaßen und einen rechtmäßigen Aufenthalt in DE hatten.
2. Die Optionspflicht ist entfallen (glaub 2016 oder so), was bedeutet, dass diese Kinder sich NICHT mehr entscheiden müssen und beide besitzen dürfen.