AW: Sozialleistungsbetrug??
Sofern Du keine Sozialleistungen (auch kein Arbeitslosengeld) in Anspruch genommen hast, kannst Du auch keinen Sozialleistungsmißbrauch begehen.
Zitat:
Nach der im Strafgesetzbuch (,? 263 StGB) normierten Strafvorschrift macht sich wegen Betruges u.a. strafbar, wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält.
Eine Möglichkeit wäre allerdings, dass Dein Arbeitgeber keine Krankenkassenbeiträge, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung anteilig von Deinem Lohn abgezogen hat. Somit wärst Du im genannten Zeitraum ein Schwarzarbeiter gewesen. Überprüf` mal die Kontoauszüge, bzw. Gehaltszahlungen.
Es wäre allerdings interessant zu erfahren, was sonst noch in dem Brief steht.
Gruß
Fisher