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05.04.2012
Kassel (dpa) - Das Bundessozialgericht in Kassel befasst sich heute mit der Berechnung des Elterngeldes. Das Gericht entscheidet darüber, ob steuerfreie Zuschläge für Sonntagsarbeit oder Nachtschichten bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt werden müssen.
Das Land Hessen wehrt sich gegen ein Urteil des Landessozialgerichts, das die Miteinbeziehung der Zuschläge als rechtens anerkannt hatte.
Ein Mann hatte für seine 2007 geborenen Drillinge Elterngeld beantragt. Zugesprochen wurde ihm jedoch nur eine Summe, in der seine Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit nicht berücksichtigt worden waren. Dagegen wehrte er sich erfolgreich vor dem Sozialgericht Marburg und dem Landessozialgericht. Das Land Hessen allerdings ist anderer Meinung: Steuerfreie Einnahmen seien steuerrechtlich keine Einkünfte und damit bei der Elterngeld-Berechnung nicht als Einkommen zu berücksichtigen.
In einem anderen Fall aus Niedersachsen war die Klage einer Krankenschwester vor den erst- und zweitinstanzlichen Sozialgerichten erfolglos geblieben.
Quelle: internetcologne.de
Kassel (dpa) - Das Bundessozialgericht in Kassel befasst sich heute mit der Berechnung des Elterngeldes. Das Gericht entscheidet darüber, ob steuerfreie Zuschläge für Sonntagsarbeit oder Nachtschichten bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt werden müssen.
Das Land Hessen wehrt sich gegen ein Urteil des Landessozialgerichts, das die Miteinbeziehung der Zuschläge als rechtens anerkannt hatte.
Ein Mann hatte für seine 2007 geborenen Drillinge Elterngeld beantragt. Zugesprochen wurde ihm jedoch nur eine Summe, in der seine Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit nicht berücksichtigt worden waren. Dagegen wehrte er sich erfolgreich vor dem Sozialgericht Marburg und dem Landessozialgericht. Das Land Hessen allerdings ist anderer Meinung: Steuerfreie Einnahmen seien steuerrechtlich keine Einkünfte und damit bei der Elterngeld-Berechnung nicht als Einkommen zu berücksichtigen.
In einem anderen Fall aus Niedersachsen war die Klage einer Krankenschwester vor den erst- und zweitinstanzlichen Sozialgerichten erfolglos geblieben.
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Quelle: internetcologne.de