Dies ist eine mobil optimierte Seite, die schnell lädt. Wenn Sie die Seite ohne Optimierung laden möchten, dann klicken Sie auf diesen Text.

PC & Internet Schwedischer Siteop gebustet


Die schwedische Anti-Piraterie Organisation Antipiratbyrån hat einen neuen Erfolg verkündet. Die Polizei habe einen etwa 30 Jahre alten Mann verhaftet, der als Administrator diverser FTP-Server der "Szene" gehandelt wird. Auf den Servern sollen sich mehr als 7.000 Filme befunden haben. Etwa 100 Personen hatten auf das Material Zugriff.



Es könnte ein erneuter großer Erfolg für Antipiratbyrån sein. Wie Henrik Pontén, Jurist bei Antipiratbyrån, gestern mitteilte, habe die Polizei einen "Elite-Piraten" verhaftet. Im Zuge von Ermittlungen sei man auf den Mann aufmerksam geworden. Alle relevanten Informationen wurden sodann an die Polizei übermittelt, die daraufhin eine Hausdurchsuchung durchführte und den Mann verhaftete.

"Er ist einer der Elite-Piraten. Es ist gut, dass die Polizei einen so breiten Fokus bei ihrer Arbeit hat und auch gegen die fortschreitenden illegalen Quellen von BitTorrent-Nutzern agieren kann", so Pontén. Der etwa 30 Jahre alte Mann soll nach Angaben der Organisation eine Schlüsselrolle bei der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke eingenommen haben. Bisher bestreite er die Vorwürfe, doch die Staatsanwaltschaft sei sich aufgrund der vorliegenden Beweise sicher, dass er zu einer Haftstrafe verurteilt wird.

"Es war ein großer Schlag", beschreibt Paul Pintér, Koordinater der IT-Kriminalitätsabteilung bei der Stockholmer Polizei, den Zugriff. Nach Angaben der Polizei war der Mann Administrator von ftp-Servern der Releaseszene, die unter dem Namen "ATHF" bekannt sind. Laut der Polizei sollen sich sogar weit mehr Materialen auf den Servern befunden haben, als seitens Antipiratbyrån genannt wurden. Die Polizei geht von 8.300 Filmen, Fernsehserien und Spielen aus. Der Zugang zu den Servern war "Mitgliedern" vorbehalten.

Nach Ansicht des Staatsanwalts Frederick Ingblad droht dem Mann eine Haftstrafe: "In diesem Fall beinhaltet die Rechtsverletzung die Verbreitung so vieler Filme, dass dies in einer Haftstrafe resultieren kann."

Quelle: Gulli
 
Für die Nutzung dieser Website sind Cookies erforderlich. Du musst diese akzeptieren, um die Website weiter nutzen zu können. Erfahre mehr…