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Hardware & Software Schwarzkopierer einigt sich mit US-Staatsanwaltschaft

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Ein Angestellter einer DVD- und Blu-ray-Produktionsfirma hat 1.160 Pre-Release-Datenträger gestohlen und hochkarätige Filme im Internet veröffentlicht.

Ein ehemaliger Angestellter eines Disc-Herstellers hat sich für die Verbreitung von Kopien urheberrechtlicher Werke für schuldig erklärt. Wie die Webseite Torrentfreak berichtet, soll er in den Jahren 2021 und 2022 zahlreiche DVDs und Blu-rays mit Pre-Release-Versionen von Filmen aus dem nicht genannten Unternehmen gestohlen haben.
Dem Bericht zufolge beschlagnahmten am 14. März 2022 die US-Strafverfolgungsbehörden 1.160 Blu-rays und DVDs bei dem Angeklagten Steven Hale. Darunter waren Vorabversionen von Kinofilmen, die Hale durch Umgehung des Kopierschutzes zugänglich machte und im Internet verbreitete. Mit dabei war der Film Spider-Man: No Way Home, der durch Hale mehrere Wochen vor dessen offizieller Veröffentlichung im Internet abrufbar war.

Unter den anderen Filmen, die Hale bei seinem Arbeitgeber gestohlen haben soll, sollen sich Titel wie Jungle Cruise, Venom: Let There Be Carnage, Encanto, Eternals, The King's Man, Shang-Chi and the Legend of the Ten Rings, Resident Evil: Welcome to Raccoon City, Marry Me, Sing 2 und Matrix Resurrections befunden haben.

Schaden deutlich geringer als geschätzt​

Im Februar 2025 erhob das US-Justizministerium die Anklage und beschuldigte Hale der Urheberrechtsverletzung und des zwischenstaatlichen Transports gestohlener Güter. Hale plädierte zunächst auf nicht schuldig, änderte seine Meinung aber und unterzeichnet am 27. Mai 2025 das Schuldeingeständnis
Hale drohen eine möglichen Höchststrafe von fünf Jahren Haft, eine Geldstrafe in Höhe von 250.000 US-Dollar und eine dreijährigen Überwachung nach seiner Freilassung. Allerdings erklärte sich die Staatsanwaltschaft bereit, dem Gericht die maximal mögliche Strafminderung zu empfehlen, da Hale Verantwortung für seine Taten übernommen habe.

Der Schaden wird laut einer entsprechenden Vereinbarung mit mindestens 15.000 und nicht höher als 40.000 US-Dollar beziffert. Das sei deutlich niedriger als die zuvor geschätzten Verluste der Rechteinhaber in zweistelliger Millionenhöhe, merkt Torrentfreak an. Wie hoch das Strafmaß und der Schadenersatz letztlich sein werden, muss ein Gericht noch festlegen.

[Quelle: gollem.de]
 
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