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PC & Internet Schoener-Fernsehen.com legal - Abmahnungen möglich


Auch wenn Schoener-Fernsehen.com von CHIP, PC WELT & Co. beworben wird: Die Nutzung ist doch sehr fragwürdig. Vor dem Fernsehkonsum muss man stets zustimmen, dass man Dritten über die eigene Datenleitung urheberrechtlich geschütztes Material hochlädt. Ohne Filesharing auf P2P-Basis funktioniert Schoener-Fernsehen.com überhaupt nicht. Werden die Rechteinhaber dieses Online-Angebot dauerhaft ignorieren?

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Achtung! Schoener-Fernsehen.com ist keine Streaming-Webseite, selbst wenn sie auf den ersten Blick so aussehen mag. Wer dieses Angebot in Anspruch nimmt, wird automatisch zum Filesharer. Die Kollegen von PC Welt bemerken zwar zurecht, dass es diesen Gratis-Service für Android-Smartphones und alle Geräte gibt, auf denen ein Browser inklusive Flash läuft. Allerdings wird dort nicht vor dessen Nutzung gewarnt. Wer die Seite betritt, muss vor jedem TV-Konsum akzeptieren, dass über den Adobe Flash Player Zugriff auf die eigene Uploadbandbreite zugelassen wird – siehe Screenshot rechts. Auch wenn dies nur innerhalb des Browsers geschieht, so wird man dadurch automatisch zum Teilnehmer des Datenverkehrs.

Die Anzeige der Sender läuft nämlich über den Dienst peer-stream.com. Die Betreiber schließen eine eigene Haftung für die verbreiteten Werke von vornherein aus. Rechteinhabern wird dort geraten, die US-amerikanische DMCA-Gesetzgebung anzuwenden, um die Löschung der entsprechenden Streams zu verlangen. Es ist allerdings fraglich, in welcher Form die Admins auf derartige Anfragen reagieren. Betreiber ist angeblich die so genannte „Internet TV AG“ mit Sitz auf den Seychellen, obwohl sich das Angebot speziell an das deutschsprachige Publikum wendet.

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Wettbewerber Zattoo kommt aus der Schweiz und verfügt sogar über ladungsfähige Niederlassungen in Berlin und München. Zattoo strahlt seit April 2014 per Stream auch die Sender der ProSiebenSat.1 Gruppe aus, allerdings nicht im kostenlosen Modus. Das Programm der ProSiebenSat.1-Senderfamilie und von sechs RTL-Sendern ist lediglich mit dem kostenpflichtigen Zattoo HiQ verfügbar. Für lau gibt es dort nur die öffentlich-rechtlichen Sender.

Jeder sollte sich mal in einer ruhigen Minute fragen, mit welcher Begründung die Privaten den Machern von Schoener-Fernsehen.com ihre Inhalte schenken sollten, wo man anderswo mit Ausnahme des Gratis-Testmonats (von Zattoo HiQ) dafür bezahlen muss!? Grundsätzlich müssen Inhalte jeglicher Art laut dem Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§19a UrhG) zunächst von den Rechteinhabern freigegeben werden. Serverstandort, Whois der Domain als auch das „Impressum“ lassen aber keinen legalen Betreiber als Verhandlungspartner vermuten. Wenn dieser nicht greifbar ist, kann man nur versuchen gegen die anonymen Betreiber von peer-stream.com oder die Online-Fernsehzuschauer selbst vorzugehen. Zudem ist zweifelhaft, dass die TV-Sender etwas von den Umsätzen für den werbefreien Konsum abbekommen. Für ein Jahr Werbefreiheit bei Schoener-Fernsehen.com werden momentan 15 Euro veranschlagt.

Abmahngefahr durch Schoener-Fernsehen.com ?

Technisch wäre es kein Problem, sich in die P2P-Transfers einzuklinken, um die IP-Adressen der anderen Zuschauer herauszufinden. Anders als mit einem modifizierten BitTorrent-Client funktioniert die Erhebung der Anschlussinhaber zwecks Versendung von Abmahnungen sonst auch nicht. Bei Porn Time steht die Adult-Industrie und bei Popcorn Time steht die Filmwirtschaft vor dem gleichen Problem: Alle juristischen Maßnahmen greifen aufgrund der Anonymisierung der Betreiber ins Leere. Mit 5.2 Millionen Seitenzugriffen monatlich hat man sogar den legalen Konkurrenten Zattoo.com im Februar dieses Jahres überholt. Auch bei Facebook liegt der Wettbewerber aus dem Graubereich vorne.

Fakt ist: Bisher wurden diesbezüglich noch keine Abmahnungen bekannt. Doch auch die befragten Nutzer von Szenebox.org würden diesen Dienst schon aufgrund der angewendeten Torrent-Technik „nicht mit der Kneifzange“ anfassen. Wenn überhaupt, dann nur nach vorheriger Aktivierung eines kostenpflichtigen VPN-Servicedienstleisters.

Wer seine Finger dennoch nicht davon lassen kann und ein Android-Gerät besitzt, muss die App jenseits des Stores von Google Play beziehen. Ähnlich wie die APK von KinoX.to ist die Software im Internet auf eigene Gefahr nur als direkter Download erhältlich.

Quelle: Tarnkappe
 
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