AW: Schmerzensgeld nach Autounfall
Hi, reini 5555 @all
ich weiß zwar nicht in welche Uni du Studiert hast ( Arbeits- Sozialrecht ) z.B., aber den Fehler mache ich hier nicht mehr..................du hast recht und ich meine ruhe.
Der user cunster kann ich nur raten zum Anwalt gehen und sich beraten lassen.
Sorry aber dieses ist definitiv Falsch - " Falsch die Kosten trägt auch für den AN die BG " Weil 1er der Krankengeld beträft nur 66% vom lohn......2er vom BG ca. 80% und in diesen fall stehen den AN 100% zu deswegen Zahlt die HV die diferenz.