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Satellit Sat News 07.10.2008

Sat News 07.10.2008

Eutelsat: Satelliten Hotbird 9 und W2M startklar
Der Satellitenbetreiber Eutelsat und das Startraketenunternehmen Arianespace haben den bevorstehenden Start der Ariane 5 mit den beiden Eutelsat-Satelliten Hotbird 9 und W2M bestätigt. Der Flug 186 ist in der letzten Novemberwoche geplant und bereits der sechste Start mit einer Ariane 5 ECA im Jahr 2008. Die angepasste Arianespace Startladung versetzt Eutelsat in die Lage, den Satelliten Hotbird 9 zeitgerecht in den Betrieb zu nehmen und beschleunigt den Einsatz des W2M.
Der von EADS Astrium hergestellte Hotbird 9 ist nach seiner Fertigstellung in Toulouse im Juli am 16. September in Kourou für die Startvorbereitungen eingetroffen. Der von EADS Astrium / ISRO im indischen Bangalore gebaute Satellit W2M wird Mitte Oktober auf seine Reise nach Kourou gehen und dann dort für den Start vorbereitet. Hotbird 9 ist mit 64 Ku-Band Transpondern ausgerüstet und für TV-Übertragungen an Satelliten- und Kabelhaushalte in Europa, Nordafrika und im Mittleren Osten konzipiert. Der Hochleistungssatellit wird auf der Premiumposition 13° Ost die Ressourcen im Orbit verstärken und ist baugleich mit Hotbird 8, den Eutelsat im August 2006 startete und dort positionierte. Der Start des Hotbird 10 durch Arianespace ist für Februar 2009 geplant.
Eutelsat stellt den W2M auf die Position 16° Ost. Diese gehrt zu den am stärksten wachsenden Satellitenpositionen der Gruppe für Digital-TV-Übertragungen in Mitteleuropa und die französischen Überseeinseln im Indischen Ozean. Die Satelliten-Plattform trägt insgesamt 32 Transponder von denen sich 26 je nach Betriebsmodus gleichzeitig aktiv betreiben lassen. Der Satellit ersetzt auf dieser Position W2 und stellt Kapazitäten für den weiteren Ausbau von Dienstleistungen bereit.
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SES-Satellit AMC 21 kann Betrieb aufnehmen
Die SES-Tochrter SES Americom gibt bekannt, dass ab sofort Content auf dem neu gestarteten Satelliten AMC 21 auf Sendung gehen kann. Das Public Broadcasting Service (PBS) will über den Erdtrabanten beliebte Programme wie Sesame Street und Curious George übertragen und versorgt damit mehr als 350 terrestrische TV-Stationen aus dem All.
AMC-21 wurde am 14. August 2008 zusammen mit dem Fernsehsatelliten Superbird 7 mit einer Ariane-5 Rakete vom Weltraumbahnhof Centre Spatial Guyanais in Kourou ins All befördert. Der Satellit wurde von Thales Alenia Space und Orbital Sciences gebaut und soll Fernsehprogramme für Endverbraucher in den gesamten USA und Kanada versorgen.
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kicker: Neuer Geheimplan für Fußball-Übertragungen im TV
Die Deutsche Fußball Liga (DFL) hat angeblich einen Geheimplan zur Gestaltung des Bundesliga-Spielplans ab der kommenden Saison (2009/2010) entwickelt, wobei der Pay-TV-Sender Premiere massiv bevorteilt würde.das berichtet das Sportmagazin "kicker".
Nach Angaben des Fachblattes soll Premiere samstags ein 18.00-Uhr-Live-Spiel erhalten. Die ARD-Sportschau könnte dann – zeitgleich – nur noch über vier statt bisher sechs Spiele am Samstag berichten. Sonntags soll es in Zukunft drei Spiele geben – laut kicker wären das eins um 15.30 Uhr und zwei um 17.30 Uhr. Damit hätte Premiere 270 Minuten mehr Bundesliga-Fußball exklusiv als bisher.
Als Ausgleich für den Verlust von zwei Bundesligaspielen am Samstag soll die ARD über zwei Zweitligaspiele am Samstagmittag als Zusammenfassung in der Sportschau berichten. So sollen die 97 Millionen aus den Gebührengeldern gerettet werden. Das ZDF hätte das 18.00-Uhr-Spiel als erste Anstalt im Free-TV, wodurch das "Aktuelle Sportstudio" aufgewertet würde.
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Pay-TV: EU-Kommission will Piraterie bekämpfen
In einem sich wandelnden Binnenmarkt sind europäische Maßnahmen zum Schutz vor der Umgehung von Zugangskontrollsystemen („Piraterie“) für den Ausbau der Bezahlfernsehdienste auch weiterhin unverzichtbar. Zu diesem Schluss kommt die Europäische Kommission in ihrem am 6. Oktober veröffentlichten Bericht. Dieser Schutz sei gleichzeitig auch eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung neuer Vertriebswege für digitale Inhalte wie Videoabruf, Online-Angebote oder auch das Mobilfernsehen. Um der Anwendung der EU-Richtlinie, die diesen Schutz gewährleisten soll, neue Impulse zu geben, richtet die Kommission eine Gruppe von Regierungsexperten ein, die den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren erleichtern soll, und schlägt vor, dass die Europäische Union das im Rahmen des Europarats geschlossene Europäische Übereinkommen über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten ratifizieren soll. Gleichzeitig bedauert die Kommission das geringe Angebot an grenzüberschreitenden zugangskontrollierten Diensten und möchte sich vor allem angesichts der europaweiten Mobilität zahlreicher EU-Bürger einen umfassenden Überblick über das Potenzial grenzüberschreitender Märkte verschaffen.
Ferner wird in dem Bericht festgestellt, dass sich zahlreiche neue Arten von Diensten entwickeln, die ebenfalls unter den Schutz der Richtlinie fallen: Videoabruf, Mobilfernsehen, Internet-Übertragung (Streaming), bei denen Kontrollsysteme eingesetzt werden, um nur denjenigen Kunden Zugang zu gewähren, die diesen Dienst auch bezahlt haben.
Was eine etwaige Ausdehnung des durch die Richtlinie gewährten Schutzes betrifft, sind laut Bericht zusätzliche Informationen erforderlich, sei es in Bezug auf den Schutz des Urheberrechts, exklusive Weiterübertragungsrechte für Sportereignisse oder den Einsatz von Zugangskontrollsystemen, deren Zweck nicht die Sicherstellung der Bezahlung eines angebotenen Dienstes ist.
Obwohl die Richtlinie ausdrücklich darauf abzielt, einen Binnenmarkt für zugangskontrollierte Dienste zu schaffen, muss in dem Bericht festgestellt werden, dass sich grenzüberschreitende Dienste bisher kaum entwickelt haben. Angesichts der Millionen EU-Bürger, die außerhalb ihres Herkunftslandes wohnen und sich oft vergeblich Zugang zu Diensten aus dem Heimatland wünschen, wird die Kommission nun Informationen darüber sammeln, welche potenziellen Märkte es für ein grenzübergreifendes Angebot von audiovisuellen Inhalten und Kinofilmen gibt.
Zudem hat die Kommission beschlossen, eine Expertengruppe mit Sachverständigen der Mitgliedstaaten einzusetzen, die die Anwendung der Richtlinie durch den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zwischen den nationalen Verwaltungen verbessern und alle neuen Fragen im Zusammenhang mit der Zugangskontrolle erörtern soll.
Außerdem unterstreicht der Bericht das internationale Ausmaß der Piraterie, die leider nicht an den europäischen Grenzen halt macht. Im Interesse einer Erweiterung dieses Schutzes möchte die Kommission dem Rat die Ratifizierung des Europarats-Übereinkommens über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten vorschlagen.


BLM berät über neue TV-Sender
Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien will am Donnerstag im Rahmen der Medienratssitzung über neue TV-Angebote beraten. Lizenzanträge haben unter anderem die dacor GmbH, die Telenec GmbH (nec-tv) und die Veranstalter von „Schwaben-lacht.de“ eingereicht. Alle neuen TV-Sender sollen über das Internet verbreitet werden.
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Urteil: Student muss keine Rundfunkgebühren für Internet-PC bezahlen
Ein Münsteraner Student durfte nicht allein deshalb zu Rundfunkgebühren herangezogen werden, weil er einen internetfähigen Computer besitzt, mit dem man etwa auch Hörfunkprogramme empfangen kann. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Münster entschieden und damit - erstmals in NRW - einen entsprechenden Gebührenbescheid des WDR Köln aufgehoben.
Der Student, der weder über ein Radio noch einen Fernseher verfügt, hatte erklärt, seinen PC mit Internetzugang nicht zum Rundfunkempfang zu nutzen. Als der WDR von ihm, nachdem die bis Ende 2006 festgeschriebene Gebührenfreiheit für internetfähige PCs weggefallen war, Rundfunkgebühren in Höhe von 16,56 Euro (für die Monate Januar bis März 2007) forderte, hielt er entgegen: Es könne nicht bei fast universell nutzbaren elektronischen Geräten eine allgemeine Gebührenpflicht angenommen werden, nur weil mit ihnen theoretisch auch ein Rundfunkempfang möglich sei. Demgegenüber machte der WDR geltend, die Gebührenpflicht knüpfe allein an das Bereithalten eines Gerätes an, mit dem sich Hörfunk- oder Fernsehprogramme empfangen ließen.
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Münster gab dem Kläger Recht. Auch wenn nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag die Geeignetheit eines Gerätes zum Empfang grundsätzlich ausreiche und es auf die konkrete Nutzung nicht ankomme, sei der Kläger nicht rundfunkgebührenpflichtig. Während bei herkömmlichen Rundfunkempfangsgeräten der schlichte Besitz regelmäßig das Bereithalten zum Empfang schon deshalb vermuten lasse, weil eine andere Zweckverwendung in der Regel ausgeschlossen sei, verhalte es sich mit neuartigen multifunktionalen Geräten anders. Inzwischen könne neben internetfähigen PCs auch mit Notebooks, UMTS-Handys oder sogar mit internetfähigen Kühlschränken Rundfunk empfangen werden. Da aber bei derartigen Geräten ein Bereithalten zu vielen anderen Zwecken möglich sei, könne aus dem bloßen Besitz nicht automatisch auf ein Bereithalten zum Rundfunkempfang geschlossen werden. Internetfähige PCs in Behörden, Unternehmen oder heimischen Arbeitszimmern würden in Deutschland für verschiedenste Zwecke, aber typischerweise (noch) nicht als Rundfunkempfangsgeräte genutzt. Dies gelte auch für internetfähige PCs im Übrigen. Entsprechendes belege die so genannte ARD/ZDF-Online-Studie 2007, wonach im Jahr 2007 nur 3,4 Prozent der "Onliner" und 2,1 Prozent der Gesamtbevölkerung ab 14 Jahren das Netzradio täglich nutzten. Dass der Kläger seinen PC tatsächlich zum Rundfunkempfang nutze, habe der Beklagte nicht nachgewiesen. Die Kammer verkenne nicht, so die Richter, dass der Nachweis der tatsächlichen Nutzung in der Praxis schwierig zu führen sei. Solange der Rundfunkstaatsvertrag aber an der gerätebezogenen Gebührenpflicht festhalte, ohne den neueren technischen Entwicklungen erkennbar Rechnung zu tragen, sei eine einschränkende Auslegung geboten, weil die Rundfunkgebühr anderenfalls eine unzulässige Besitzabgabe für internetfähige PCs darstelle.



Sat Kompakt

Radio Jazz International neu auf Hotbird
Der Sender Radio Jazz International startete unverschlüsselt auf Hotbird, 13° Ost, 12.207 GHz horiozontal (SR 27.500, FEC 3/4).

J@J Plus neu auf Astra
Der Sender J@J Plus aus der Slowakei startete unverschlüsswelt auf Astra, 23,5° Ost, 11.798 GHz horizontal (SR 27.500, FEC 3/4).
 
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