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Philips-Player: Kunden von Smart-TV ausgesperrt

josef.13

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Nachdem das Unternehmen Gibson Brands die AVM-Tochter von Philips gekauft hatte, erhalten Besitzer zahlreicher Geräte keinen Zugriff mehr auf das Internet-TV-Portal "NetTV". Laut den AGB haben die Kunden keinen Anspruch auf Schadens*ersatz.

Unzählige Besitzer von Endgeräten der Marke haben seit dem vergangenen Monat keinen Zugriff mehr auf das -Portal "NetTV". Betroffen sind über 100 Blu-ray-Player-, Home-Theatre- und Media-Player-Modelle aus den Jahren 2011 bis 2014. Hintergrund: Das Unternehmen Gibson Brands hat die Philips-Tochter Woox Innovations übernommen. Diese ist für die AVM-Produkte (Audio, Video und Multimedia) verantwortlich. Smart-TV mit allen Apps ist seit Februar auf den meisten betroffenen Geräten nicht mehr verfügbar, da Gibson Brands nicht für einen adäquaten Nachfolger gesorgt hat. Nicht betroffen ist die Fernsehsparte, auf LCD- und LED-Fernsehern der Marke Philips funktioniert das Smart-TV-Portal weiter.

Stark abgespeckter App-Katalog nur noch bei wenigen Gerätemodellen

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NetTV von Philips: Bei vielen Geräten bleibt der Bildschirm schwarz

Dagegen ist NetTV mit allen Apps auf den meisten Blu-ray-Playern, Home-Theatre-Systemen und Media-Playern mit Philips-Brand nicht mehr verfügbar. Nur bei einigen wenigen Modellen gibt es noch einen stark abgespeckten Zugriff auf die Applikationen YouTube, Netflix (bei unterstützten Geräten) und Offenes Internet (hierüber sind auch diverse Mediatheken, etwa von ARD und ZDF, erreichbar).

Bei den meisten Modelltypen erhalten Kunden nach Aufruf des Smart-TV-Portals jedoch den Hinweis "To complete Smart TV sign-in, please switch your TV set off and on again". Ein Zugriff auf das Smart-TV-Portal erfolgt nicht mehr.

Chancen auf Schadensersatz stehen schlecht
Zahlreiche betroffene Kunden haben ihrem Ärger bereits im Internet Luft gemacht und wollen einen Schadensersatz geltend machen oder prüfen eine Massenklage. Viele Käufer der Philips-Geräte haben sich beispielsweise Media-Player in erster Linie wegen Smart-TV gekauft, etwa um ein älteres TV-Modell ohne diese Funktion per Set-Top-Box aufzurüsten.

Die Media Player sind nun nur noch zum Abspielen eigener Bild-, Audio- oder Videodateien geeignet. Die Chancen auf Schadensersatz stehen jedoch schlecht, denn in seinen AGB weist Philips darauf hin, dass man "die Bereitstellung des Internetzugangs oder Portals jederzeit und ohne Vorankündigung nach eigenem Ermessen beschränken oder einstellen" kann.

Es ist nicht das erste Mal, dass Kunden Ärger mit Internet*anwendungen bei Home-Elektronik erleben. Schon seit einiger Zeit erhalten Besitzer von Sony-HiFi-Geräten .

Quelle; teltarif
 
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