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PC & Internet Österreichs Provider geschockt vom abschließenden Kino.to-Urteil

Die Provider in Österreich sind über den Ausgang des Verfahrens um die Rechtmäßigkeit einer Sperrverfügung gegen das ehemalige Streaming-Portal Kino.to reichlich irritiert. Denn das abschließende Urteil des Obersten Gerichtshofs wird praktisch schwer umzusetzen sein.

Internet-Anbieter können demnach von Rechteinhabern aufgefordert werden, den Zugang zu einer Webseite zu sperren, die Nutzern unrechtmäßig Zugriff auf urheberrechtlich geschützten Werken gibt. Einen Nachweis muss der Rechteinhaber dabei nicht erbringen. Befolgt man das Urteil genau, reicht die Behauptung, dass Rechte verletzt werden, um seine Sperrung durchzusetzen.

Wenn der Provider der Forderung nicht nachkommt, wird gegen ihn eine Beugestrafe verhängt - ohne, dass eine Prüfung durchgeführt werden muss, ob tatsächlich Rechte verletzt werden. Eine entsprechende Bewertung kommt erst dann zustande, wenn der Internet-Anbieter gegen die Strafe in Berufung geht.

"Wir können uns jetzt aussuchen, ob wir Richter spielen und die Rechtmäßigkeit jeder Sperraufforderungen überprüfen und beurteilen oder jedem Begehren blind nachkommen", analysiert Maximilian Schubert, Generalsekretär des Provider-Branchenverbandes ISPA, die Entscheidung.

Zu ersterem werden vor allem die vielen kleinen Provider kaum in der Lage sein, da ihnen die notwendigen Ressourcen und das rechtliche Know-how zur Beurteilung der teilweise äußerst komplizierten und komplexen Urheberrechts- und Rechtelage fehlen.

Ständige Gefahr einer Klage

Letztlich laufen die Anbieter immer Gefahr, von einer Seite verklagt zu werden. "Egal wofür sich der Anbieter entscheidet, er setzt sich immer dem Klagsrisiko aus - entweder durch die angeblichen Rechteinhaber oder durch seine eigenen Kundinnen und Kunden, die den Zugriff auf gesperrte Seiten bei ihm einfordern können", erklärte Schubert. "Wir lehnen es aber ab, uns den Schwarzen Peter zuschieben zu lassen und haben deswegen von Anfang an gefordert, dass ausschließlich Richterinnen und Richter über allfällige Sperren entscheiden."

Darüber hinaus wollen die Provider erreichen, dass alle Sperrverfügungen in einem Transparenzbericht aufgelistet und periodisch einer richterlichen Überprüfung unterzogen werden. "Nur so kann man einen Sperrfriedhof oder Zustände wie in Großbritannien, wo bereits fast jede fünfte Webseite gesperrt ist, verhindern", führte der Verbandschef aus.

Um aus der nun entstandenen Situation halbwegs gut herauszukommen, wollen die Internetanbieter nun vorsichtshalber Sperrungen umsetzen, aber jeweils klar darauf hinweisen, wer die Blockade verlangt hat. Denn laut dem OGH-Urteil können Kunden sowohl gegen den eigenen Provider als auch gegen den Rechteinhaber vorgehen.

Quelle: winfuture
 
Heimische Provider müssen The Pirate Bay kinox.to und movie4k.to. sperren

Die ersten Aufforderungsschreiben zu Netzsperren sind bei vier großen heimischen Internet-Providern eingetroffen. Gesperrt werden sollen piratebay.se, kinox.to und movie4k.to.

Insgesamt haben am Montag vier große Provider per Boten vom Verein für Antipiraterie (VAP) ein Aufforderungsschreiben zur Zugangssperre von insgesamt drei Webseiten bekommen. Betroffen sind UPC, Drei, T-Mobile und A1, wie die futurezone aus gut informierten Kreisen in Erfahrung bringen konnte. "Ja, ich kann Ihnen bestätigen, dass wir ein Schreiben dieser Art erhalten haben", erklärte Sigfried Grobmann, Pressesprecher von UPC, zur futurezone.

T-Mobile ist gerade dabei, die Frage abzuklären. Bei A1 und Drei konnten die Pressesprecher der Unternehmen der futurezone das Einlangen der Schreiben jedoch (noch) nicht bestätigen. Drei ließ die futurezone vergangene Woche bereits wissen: "„Grundsätzlich halten wir Maßnahmen einer, wenn auch nur reaktiven, Inhaltskontrolle und Netzsperren für nicht sinnvoll oder zweckmäßig. Urheberrechtsverletzungen sollen grundsätzlich bei jenen geahndet werden, die diese begangen haben.“

DNS-Sperren und IP-Blockaden
Werner Müller, Geschäftsführer des VAP, bestätigte auf futurezone-Anfrage: "Mit gestrigem Datum sind die Schreiben an vier große Provider verschickt worden mit einer Aufforderung zur Sperre von einer kleiner Anzahl von Webseiten." Möglich werden derartige Sperraufforderungen durch einen OGH-Beschluss, der vorsieht, dass Internetprovider bei Urheberrechtsverletzungen mit Zugangssperren beauftragt werden können.

Mit der Kanzlei Manak Schallaböck & Partner Rechtsanwälte beauftragen drei Filmfirmen, die Allegro Film, die Wega Film un die Epo Film, nun heimische Provider mit einer Zugangssperre der Portalen kinox.to und movie4k.to sowie piratebay.se. Empfohlen werden dazu DNS-Sperren und IP-Blockaden.

"In drei Tagen bist du gesperrt"
„In drei Tagen bist du tot“, lautet einer der Filmtitel der Allegro Film. „In drei Tagen bist du gesperrt“ könnte es für die drei Webseiten nun heißen, denn die Frist die den Providern zur Sperre gewährt wird, ist mit 1. August 2014 in drei Tagen angesetzt. Mit dieser kurzen Frist soll laut Müller erreicht werden, dass sich die Provider noch diese Woche mit dem VAP an einem Tisch setzen, um über die weitere Vorgehensweise zu sprechen. "Es finden bereits am Donnerstag erste Gespräche mit den Providern statt", erklärt Müller.

Bei der Allegro Film geht es konkret um die Filme „Das finstere Tal“ und „In 3 Tagen bist du tot“. Bei der Wega Film um "Armour" und bei Epo Film "Atem".

Pirate Bay häufig gesperrt
The Pirate Bay ist auch in anderen Ländern ein beliebtes Ziel, was Netzsperren betrifft. Die Webseite wurde in etwa in Dänemark, Großbritannien und den Niederlanden gesperrt. In den Niederlanden wurde die Sperre, die von den Providern Xs4all und Ziggo umgesetzt werden musste, jedoch mit Jahresende wieder aufgehoben. Ein niederländisches Berufungsgericht kam zu dem Ergebnis, dass die Sperren ineffektiv seien.

Quelle: futurezone
 
Movie4k.to & Kinox.to reagieren auf Sperren


Die einstweilige Verfügung des Handelsgerichts Wien bewirkt eine sofortige Sperre verschiedener Streaming-Portale. Movie4k.to und KinoX.to haben bereits auf das Bestreben vom Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche (kurz: VAP) reagiert. Sie wollen damit die Sperre von A1, Drei, Tele2 und UPC umgehen.

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Das Urteil betrifft die österreichischen Internet-Provider A1, Drei, Tele2 und UPC. Das GVU-Pendant VAP war aktiv geworden, um die Zugänglichkeit von bestimmten Streaming-Portalen einzuschränken. Die Betreiber von KinoX.to gaben bekannt, sie hätten bereits über 30 Ersatz-Domains für ihre österreichischen Zuschauer registriert. Für den Anfang sollen sie Kinox.tv oder Kinox.me benutzen. Die Administratoren sind der Meinung, unsere Kultur könne sich nicht auf Basis von Einschränkungen entwickeln. Man würde Copyrightverstöße von Rechteinhabern bearbeiten, derartige Abuse-Mitteilungen seien bei ihnen aber nicht eingegangen. Darüber hinaus teilt man mit, dass man ähnlich wie Google nur den Zugang zu Filmen ermöglicht und diese nicht selbst vorhalten würde. Beinahe das gleiche Statement steht auch bei Movie4k.to. Auch dort wurden vorsichtshalber 30 Domains registriert. Für den Anfang sollen die Besucher aus Österreich Movie4k.tv, Movie4k.me und Movie.to benutzen. Begründet wird der Betrieb des Portals mit dem „kollektiven Bedürfnis der Menschen nach kostenfreien Medien“. Die Sperre wird von den Betreibern als Einschränkung der Freiheit und „Unterdrückung“ angesehen. Dem VAP wird geraten, man solle sich doch Zensurtipps von der iranischen oder nordkoreanischen Regierung holen. VAP-Geschäftsführer Dr. Werner Müller sagte der Presse, diese Entscheidung habe er aufgrund der Rechtslage erwartet. Es gebe für ihn kein „Grundrecht auf Zugang zu kriminellen Internetangeboten“. Mit den Internet-Providern des Landes will er zeitnah über Lösungsmöglichkeiten sprechen, wie man das Web künftig regulieren kann.

Derartige Blockaden oder die Beschlagnahmung von Domains auf gerichtliche Anordnung finden in den USA und Europa immer häufiger statt. Wenn es dazu kommt, weichen die Macher einfach auf andere Domains aus und machen dort weiter, als wäre nichts geschehen. Von daher wird die einstweilige Verfügung des VAP nur kurze Zeit seine Wirkung entfalten. Sobald alle Nutzer die neue Domain kennen, bewegen sich die Zugriffszahlen wieder auf dem alten Niveau. Laut dem Statistik-Dienstleister Similarweb verfügt Kinox.to über 33.6 Millionen Zugriffe pro Monat, die meisten Nutzer geben die URL direkt ein. Über 10% der Nutzer kommen aus Österreich oder der Schweiz, über 70% leben in Deutschland. Movie4k.to verfügt laut Similarweb monatlich sogar über rund 80 Millionen Seitenzugriffe. Dort macht der Anteil der Nutzer aus Österreich aber nur rund 4% aus.

Der Vergleich von Streaming-Portalen mit Google hinkt übrigens schon deshalb, weil mehrfach Hinweise dafür gefunden wurden, dass Streaming-Hoster und Webseiten nicht nur eng zusammenarbeiten, sie gehören nicht selten den gleichen Betreibern. In dem Fall würden sie unmittelbar von den illegal generierten Einnahmen (Premium-Accounts und Werbung) der Streaming-Hoster profitieren.

Quelle: Tarnkappe
 
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