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PC & Internet Neues Portal für die elektronische Gesetzesverkündung

Kleiner Linktipp zum Ende des Jahres. Das Bundesministerium der Justiz hat daran erinnert, dass zum 1. Januar 2023 das neue Portal für die elektronische Gesetzesverkündung startet. Diese Verkündungsplattform stellt Nutzern die amtliche Fassung des Bundesgesetzblattes (BGBl.) in einer PDF-Datei zur Verfügung und löst somit die gedruckte Fassung ab.

Das spart Papier, vor allem aber verbessert sie den Zugang zu den amtlichen Inhalten. Bislang müssen Interessierte die gedruckte amtliche Fassung entweder gegen Entgelt beziehen oder in Bibliotheken einsehen.

Für einen Großteil der Nutzer wird der Zugang dadurch erheblich vereinfacht und beschleunigt. Aber auch für diejenigen, die das Internet bislang nicht nutzen, besteht über die in öffentlichen Bibliotheken und Internetcafés zugänglichen Rechner eine zumutbare und verlässliche Möglichkeit zur Kenntnisnahme von den Inhalten des elektronischen Bundesgesetzblattes.

Besucher der Plattform können das digitale BGBl. dort lesen, herunterladen, drucken oder über einen Link teilen. Die Inhalte stehen Nutzern kostenfrei zur Verfügung. Nutzer können ferner nach allen veröffentlichten Verkündungen und Bekanntmachungen ab dem Jahr 2023 suchen. Sie haben die Möglichkeit, ihre Recherche durch verschiedene Filter einzugrenzen.

Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.


Quelle; caschys
 
Hallo.

In Österreich werden die Gesetzestexte im RIS (Rechtsinformationssystem das Bundes) bereits seit vielen Jahren den Bürgern zur Verfügung gestellt.

Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.

Da findet sich das Bundesrecht, das Landesrecht des jeweiligen Bundeslandes und auch die Kundmachungen der Bezirksverwaltungsbehörden. Der Gesetzestext kann als HTML, RTF oder PDF dargestellt werden.

Viele Grüße.
 

Anhänge

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Das musst du im Kontext sehen, im Juni 2013 war laut Fr. Merkel das Internet noch Neuland für uns alle. In nur 9,5 Jahren ist das Internet wohl so massentauglich geworden. Am besten ist der Satz:
Aber auch für diejenigen, die das Internet bislang nicht nutzen, besteht über die in öffentlichen Bibliotheken und Internetcafés zugänglichen Rechner eine zumutbare und verlässliche Möglichkeit zur Kenntnisnahme von den Inhalten des elektronischen Bundesgesetzblattes.
Ich hab es zwar nicht überprüft, glaub aber sofort, dass der Satz von einer Deutschen Behörde stammt. Gibt es heute noch Internetcafés? Gab's die 2013 noch?
 
Hallo.

Wegen den Internetcafes habe ich interessehalber mal nachgesehen. Es gibt nur wenige als wirkliche Internetcafes ausgewiesene Lokale, aber dafür Callshops und Handyshops mit der Möglichkeit, dort ins Internet zu gelangen.

Wenn man den Gesetzestext in Papierform nachlesen möchte oder muß, weil man keinen eigenen Internetzgang hat, wird´s da schon schwieriger.
Denn ob jede Bibliothek die Gesetztestexte aufliegen hat, weiß ich nicht. Vielleicht müßte man dann in die Nationalbibliothek oder ins Bundeskanzleramt?

Viele Grüße.
 
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