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nachgehenden Leistungsanspruch

chinh56

Newbie
Registriert
27. März 2026
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Hallo zusammen,

ich hoffe, jemand hier kennt sich mit dem nachgehenden Leistungsanspruch aus, weil ich gerade etwas unsicher bin, wie das konkret funktioniert.

Meine Situation:

Ich war bis vor kurzem angestellt und gesetzlich krankenversichert. Mein Arbeitsverhältnis ist jetzt beendet, und ich habe mich noch nicht direkt arbeitslos gemeldet bzw. bin gerade in einer Übergangsphase (noch kein neuer Job).

Jetzt meine Fragen:

Habe ich automatisch einen bei der Krankenkasse?

Wie lange gilt dieser genau - sind es wirklich nur 1 Monat nach Ende der Beschäftigung?

Gilt der Anspruch auch dann, wenn ich mich noch nicht bei der Agentur für Arbeit gemeldet habe?

Was passiert, wenn ich in dieser Zeit krank werde oder zum Arzt muss?

Muss ich irgendetwas aktiv beantragen oder läuft das automatisch?

Ich habe schon unterschiedliche Infos gelesen und bin etwas verwirrt, vor allem was die Fristen und Voraussetzungen angeht.

Danke euch im Voraus für eure Hilfe!
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe ich automatisch einen nachgehenden Leistungsanspruch bei der Krankenkasse?
Ja
Wie lange gilt dieser genau - sind es wirklich nur 1 Monat nach Ende der Beschäftigung?
30 Tage
Gilt der Anspruch auch dann, wenn ich mich noch nicht bei der Agentur für Arbeit gemeldet habe?
Ja
Was passiert, wenn ich in dieser Zeit krank werde oder zum Arzt muss?
Du bist vollständig abgesichert.
Muss ich irgendetwas aktiv beantragen oder läuft das automatisch?
Der Leitungsanspruch beginnt automatisch ohne Dein Zutun.

Solltest Du Dich nicht innerhalb der Frist arbeitslos melden, musst Du Dich freiwillig versichern, was allerdings angesichts Deines dann gegenwärtigen Status "ohne Einkommen" nicht immens teuer ist (etwas mehr als 200 € pro Monat),
Arbeitslosmeldung, Aufnahme eines neuen Beschäftigungsverhältnisses oder aber eben freiwillige Versicherung beenden den nachgehenden Leistungsanspruch bei Genehmigung mit Datum der Beantragung.

Gruß

Fisher
 
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