Hallo zusammen,
ich hoffe, jemand hier kennt sich mit dem nachgehenden Leistungsanspruch aus, weil ich gerade etwas unsicher bin, wie das konkret funktioniert.
Meine Situation:
Ich war bis vor kurzem angestellt und gesetzlich krankenversichert. Mein Arbeitsverhältnis ist jetzt beendet, und ich habe mich noch nicht direkt arbeitslos gemeldet bzw. bin gerade in einer Übergangsphase (noch kein neuer Job).
Jetzt meine Fragen:
Habe ich automatisch einen
Wie lange gilt dieser genau - sind es wirklich nur 1 Monat nach Ende der Beschäftigung?
Gilt der Anspruch auch dann, wenn ich mich noch nicht bei der Agentur für Arbeit gemeldet habe?
Was passiert, wenn ich in dieser Zeit krank werde oder zum Arzt muss?
Muss ich irgendetwas aktiv beantragen oder läuft das automatisch?
Ich habe schon unterschiedliche Infos gelesen und bin etwas verwirrt, vor allem was die Fristen und Voraussetzungen angeht.
Danke euch im Voraus für eure Hilfe!
ich hoffe, jemand hier kennt sich mit dem nachgehenden Leistungsanspruch aus, weil ich gerade etwas unsicher bin, wie das konkret funktioniert.
Meine Situation:
Ich war bis vor kurzem angestellt und gesetzlich krankenversichert. Mein Arbeitsverhältnis ist jetzt beendet, und ich habe mich noch nicht direkt arbeitslos gemeldet bzw. bin gerade in einer Übergangsphase (noch kein neuer Job).
Jetzt meine Fragen:
Habe ich automatisch einen
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bei der Krankenkasse?Wie lange gilt dieser genau - sind es wirklich nur 1 Monat nach Ende der Beschäftigung?
Gilt der Anspruch auch dann, wenn ich mich noch nicht bei der Agentur für Arbeit gemeldet habe?
Was passiert, wenn ich in dieser Zeit krank werde oder zum Arzt muss?
Muss ich irgendetwas aktiv beantragen oder läuft das automatisch?
Ich habe schon unterschiedliche Infos gelesen und bin etwas verwirrt, vor allem was die Fristen und Voraussetzungen angeht.
Danke euch im Voraus für eure Hilfe!
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