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PC & Internet LKA-BW: Millionenschaden wegen einer betrügerischen E-Mail

Ein in Baden-Württemberg ansässiges Unternehmen erhält eine E-Mail eines langjährigen Geschäftspartners. Der Partner teilt eine neue Bankverbindung für die anstehenden Rechnungsüberweisungen mit. Mehrfach überweist die Firma hohe Summen auf das angegebene Bankkonto. Bis plötzlich der Geschäftspartner sich wegen nicht bezahlter Rechnungen beschwert. Erst jetzt prüft die Firma die genauen Umstände. Die angeblich vom Partner versandte E-Mail war gefälscht. Die Betrüger täuschten die Identität des Geschäftspartners vor. Die Betrüger haben alle Details der bisherigen Geschäftsbeziehung gekannt.

Wie war das möglich? Die Täter hatten sich Zugriff auf das E-Mail-Postfach eines Mitarbeiters der Firma verschafft. Mehrere Wochen lang konnten sie die Nachrichten mitlesen und im geeigneten Moment die gefälschte E-Mail versenden. Insgesamt hat das betrogene Unternehmen mehr als eine Million Euro auf das falsche Konto überwiesen. Der Geschäftsführer reagiert richtig: Er kontaktiert sofort die Geschäftsbank seines Unternehmens und anschließend die beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA BW) eingerichtete Cybercrime-Hotline der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) für Unternehmen in Baden-Württemberg. Das LKA BW nimmt die Ermittlungen auf und versucht, Gelder auf den Konten der Täter zu sichern.

Betrugsfälle wie dieser sind den Cyber-Spezialistinnen und Cyber-Spezialisten der Polizei bekannt. E-Mail-Betrug ist ein lukratives Betätigungsfeld. Die Täter sind sehr kreativ und nutzen verschiedene Wege, um kleine und große Firmen und Institutionen mit gefälschten E-Mails zu täuschen. Das LKA BW erläutert die häufigsten Varianten und empfiehlt konkrete Maßnahmen zur Abwehr. Insbesondere sollte jede in Ihrer Institution eingegangene Nachricht mit der Mitteilung der angeblich geänderten Bankverbindung Ihrer Geschäftspartner Anlass für eine telefonische Bestätigung der neuen Bankverbindung bieten. Auch bei Rechnungseingängen mit hohen Forderungen empfiehlt die Polizei den telefonischen Abgleich der angegebenen Bankverbindung auch bei langjährigen Geschäftspartnern. Greifen Sie hierfür auf das eigene Adressverzeichnis Ihrer Kontakte zurück. Die ausführlichen Handlungsempfehlungen der ZAC sind auf der Webseite des LKA BW zum Download eingestellt und können unter folgendem Link abgerufen werden: www.lka-bw.de/zac

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Quelle; presseportal
 

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