Wer alte Elektrogeräte hat, die selbst bei eBay nichts mehr Wert sind und auch keine öffentliche Rücknahmestelle in der näheren Umgebung findet, hat bereits seit dem letzten Jahr auch einen gesetzlichen Entsorgungsanspruch gegenüber dem Handel.
Seit dem 24. Oktober 2015 ist das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft, welches die Rückgabe alter Elektro- und Elektronikgeräte deutlich vereinfachen soll.
Händler, die auf mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen und Online-Händler mit einer ebenso großen Versand- und Lagerfläche, sind durch das Gesetz dazu verpflichtet, alte Geräte beim Neukauf eines gleichwertigen neuen Gerätes unentgeltlich zurückzunehmen.
Aufgrund der Veränderungen die insbesondere den Online-Handel vor die Hausforderung stellten, für ein Rücknahmesystem zu sorgen, wurde nach dem Inkrafttreten des Gesetzes noch eine Übergangsfrist von 9 Monate eingeräumt, um die Rücknahme zu organisieren. Ab dem 25. Juli 2016 wird die Übernahme von Elektroaltgeräten für Händler verpflichtend.
Für kleine Geräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 Zentimeter gilt die Rücknahmeverpflichtung auch ohne den Kauf eines neuen Geräts. Ein Kassenbon zum Beleg, dass das Gerät bei dem Händler erworben wurde, ist nicht erforderlich.
Der von den Herstellern gegründeten Koordinierungsstelle „Stiftung Elektrogeräte“ fällt die Aufgabe zu, Informationen für Verbraucher zu den genauen Möglichkeiten der Rücknahme von Elektrogeräten vor Ort zu geben. Bei der „Stiftung ear“ findet man eine Liste aller Rücknahmestellen in Deutschland, die auf der Website www.stiftung-ear.de nach Postleitzahl gesucht werden können.
Mit dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz soll nicht nur dafür gesorgt werden, dass weniger Elektrogeräte mit wertvollen Rohstoffen im Hausmüll landen, sondern auch der Export von Altgeräten in Entwicklungsländern unterbunden werden, wo diese häufig auf Deponien landen und Giftstoffe in die Umwelt freisetzen. Wer Elektrogeräte in solche Länder exportieren will, muss jetzt beweisen, dass es sich nicht um Müll sondern funktionsfähige Geräte handelt.
Übrigens: Die Post bietet auch die Möglichkeit der Entsorgung kleinerer Elektro-Geräte wie z.B. Handys per Brief mit einer maximalen Größe von 35 x 25 x 5 cm und einem Gewicht von 1000 Gramm. Dazu kann man auf der Website der Post eine kostenfreie ELECTRORETURN-Versandmarke ausdrucken. Die per Post verschickten Kleingeräte werden dann von einem Recycling-Betrieb entsorgt.
Quelle; areadvd
Seit dem 24. Oktober 2015 ist das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft, welches die Rückgabe alter Elektro- und Elektronikgeräte deutlich vereinfachen soll.
Händler, die auf mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen und Online-Händler mit einer ebenso großen Versand- und Lagerfläche, sind durch das Gesetz dazu verpflichtet, alte Geräte beim Neukauf eines gleichwertigen neuen Gerätes unentgeltlich zurückzunehmen.
Aufgrund der Veränderungen die insbesondere den Online-Handel vor die Hausforderung stellten, für ein Rücknahmesystem zu sorgen, wurde nach dem Inkrafttreten des Gesetzes noch eine Übergangsfrist von 9 Monate eingeräumt, um die Rücknahme zu organisieren. Ab dem 25. Juli 2016 wird die Übernahme von Elektroaltgeräten für Händler verpflichtend.
Für kleine Geräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 Zentimeter gilt die Rücknahmeverpflichtung auch ohne den Kauf eines neuen Geräts. Ein Kassenbon zum Beleg, dass das Gerät bei dem Händler erworben wurde, ist nicht erforderlich.
Der von den Herstellern gegründeten Koordinierungsstelle „Stiftung Elektrogeräte“ fällt die Aufgabe zu, Informationen für Verbraucher zu den genauen Möglichkeiten der Rücknahme von Elektrogeräten vor Ort zu geben. Bei der „Stiftung ear“ findet man eine Liste aller Rücknahmestellen in Deutschland, die auf der Website www.stiftung-ear.de nach Postleitzahl gesucht werden können.
Mit dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz soll nicht nur dafür gesorgt werden, dass weniger Elektrogeräte mit wertvollen Rohstoffen im Hausmüll landen, sondern auch der Export von Altgeräten in Entwicklungsländern unterbunden werden, wo diese häufig auf Deponien landen und Giftstoffe in die Umwelt freisetzen. Wer Elektrogeräte in solche Länder exportieren will, muss jetzt beweisen, dass es sich nicht um Müll sondern funktionsfähige Geräte handelt.
Übrigens: Die Post bietet auch die Möglichkeit der Entsorgung kleinerer Elektro-Geräte wie z.B. Handys per Brief mit einer maximalen Größe von 35 x 25 x 5 cm und einem Gewicht von 1000 Gramm. Dazu kann man auf der Website der Post eine kostenfreie ELECTRORETURN-Versandmarke ausdrucken. Die per Post verschickten Kleingeräte werden dann von einem Recycling-Betrieb entsorgt.
Quelle; areadvd