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PC & Internet Kinox.to: Fake-Abmahnungen von Severinov Asen aufgetaucht

Momentan erhalten zahlreiche Nutzer Fake-Abmahnungen per E-Mail, die angeblich von der Münchner Kanzlei Severinov Asen verschickt werden. Auftraggeber soll angeblich 20th Century Fox oder die Firma DaoPay GmbH sein, weil man sich illegale Streams bei Kinox.to, Kkiste.ag oder Streamworld.co angesehen hat.



Cyberkriminelle haben die Medienkanzlei Severinov Asen erfunden, um von dort ihre Fake-Abmahnungen zu verschicken. Derartige Fake-Abmahnungen wurden in der Vergangenheit schon häufiger verschickt, teilweise sogar mit einer Schadsoftware, die man in einem PDF-Dokument versteckt hat. Doch hier geht es statt um Viren nur um’s liebe Geld: Teilweise hat man die Personen sogar angerufen, um sie zusätzlich telefonisch unter Duck zu setzen.

Die E-Mail-Adresse des Absenders variiert, wie unsere Kollegen von Onlinewarnungen berichten. Die angeblich genutzten Streaming-Portale auch. Zumeist wird die Abmahnung wegen des Besuchs von Streamworld.co, Kinox.to und Kkiste.ag verschickt. Zur Sicherheit führt man einfach gleich mehrere Streaming-Portale auf in der Hoffnung, der Empfänger habe in den letzten Wochen zumindest eines der populären Webseiten besucht. Interessant sind auch die Rechtschreibfehler, die man findet. So sind die Absender in mehreren Fällen nicht dazu in der Lage, korrekt zwischen Klein- und Großschreibung zu unterscheiden.

Fake-Abmahnung: Großteil der Daten erfunden

Laut der E-Mail habe man die Empfänger bei Urheberrechtsverletzungen erwischt. Die festgehaltene IP-Adresse, Uhrzeit, der Film bzw. TV-Serie, das Betriebssystem, der Browser und der Standort werden in der E-Mail angegeben. Allerdings stimmen die Daten meistens gar nicht. Um nicht verklagt zu werden, soll man an die Kanzlei Severinov Asen weit über 800 Euro zahlen.

Auffällig sind gleich mehrere Dinge. Die Kanzlei gibt es in der Schopenhauerstr. 71 in München gar nicht. Auch unter der Rufnummer ist die Kanzlei nicht erreichbar. Außerdem soll das Geld direkt an eine Bank im Ausland überwiesen werden. Doch wer sich auf einer der genannten Streaming-Portale herumgetrieben hat, wird sicher nicht darauf achten, dass die IBAN BG08 FINV 9150 1017 3426 75 zu keinem deutschen Konto gehört.

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Abmahnung von Rechtsanwalt Severinov Asen erhalten?



Abmahnungen werden selten bis nie per E-Mail verschickt. Die Kanzleien wollen einen Beweis dafür haben, dass das Schreiben auch beim Empfänger angekommen ist. Von daher verschicken die Abmahnkanzleien ihre Briefe stets per Einschreiben mit Rückschein. Die E-Mails vom „Medienanwalt“ Severinov Asen wirken trotzdem echt, weil die Empfänger persönlich mit Vor- und Nachnamen angesprochen werden. Am Ende des Schreibens wird ein Impressum angegeben, um der E-Mail noch mehr Seriosität zu verleihen.

Der angebliche Auftraggeber der Abmahnungen, die Firma DaoPay GmbH, hat mit Urheberrechtsverletzungen nichts gemeinsam. Dies ist ein Wiener Zahlungsdienstleister, der selbst keine Filme herstellt oder vermarktet.

Wer eine solche Abmahnung erhält sollte sich im ersten Schritt fragen, wie der Rechteinhaber oder die Kanzlei eigentlich an die eigene IP-Adresse gelangt sein will?? Die IP-Adresse erhalten nur die Betreiber des offensichtlich rechtswidrigen Kinoportals und die Eigentümer des Streaming-Hosters. Beide haben an einer Weitergabe dieser Daten absolut kein Interesse, weil es ihr Geschäft enorm schädigen würde. Die Server solcher Anbieter hat man zumeist im Ausland außerhalb der EU geparkt, oder man verschleiert deren Aufenthaltsort, um die Arbeit der privaten wie behördlichen Ermittler zu boykottieren.

Wer solche E-Mails bekommt, immer gleich mal im Internet schauen, ob nicht irgendwer schon über diese Fake-Abmahnungen berichtet hat. Teilweise werden die Namen von vorhandenen Kanzleien von den Cyberkriminellen in den Dreck gezogen, um ihre Abmahnungen echt aussehen zu lassen. Teilweise -wie in diesem Fall- gibt es die Personen oder Kanzleien gar nicht, die die Abmahnungen angeblich ausgesprochen haben sollen. Von daher: erstmal tief durchatmen und sich bei den Suchmaschinen erkundigen, ob das Schreiben wirklich echt ist.

Bereits Geld überwiesen? Was tun?



Sofern möglich sollte man bereits überwiesenes Geld an das Konto in Bulgarien sofort zurückbuchen lassen! Kontaktieren Sie Ihre Bank am besten telefonisch, um die Rückbuchung sofort ausführen zu lassen!! Wer zu lange wartet, bei dem ist das Geld leider verloren.

Quelle; tarnkappe
 
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