Erst streicht PayPal eine angebliche Geldstrafe zum Verbreiten von Falschinformationen, nun sei sie wieder heimlich da. Jedoch zeigt sich: Das stimmt so nicht.
Ein privates Unternehmen könne jetzt entscheiden, seinen Nutzern ihr Geld wegzunehmen, wenn sie etwas sagen, mit dem es nicht einverstanden ist – so die Empörung über PayPal Anfang Oktober. Der Zahlungsdienstleister habe Strafzahlungen bei Falschinformationen vorgesehen, die umstrittene Klausel wurde jedoch schnell gestrichen. Oder etwa nicht? Nun heißt es, sie sei jetzt kurz vor dem Inkrafttreten der geänderten US-Nutzungsbedingungen quasi durch die Hintertür wieder eingeführt worden. Doch der genaue Blick zeigt, dass das nicht stimmt.
Strafen in Bezug auf die Nutzungsrichtlinien
Zunächst: Die Strafzahlungen in Höhe von 2.500 US-Dollar führt PayPal in der Tat wie gehabt auf. Diese Vertragsstrafe sieht der Anbieter neben anderen Sanktionen jedoch ausschließlich dann vor, falls seine Kunden gegen die "Acceptable Use Policy" verstoßen. In diesen Nutzungsrichtlinien – zu unterscheiden von den Nutzungsbedingungen – findet sich die vielfach kritisierte Bestimmung zu "falschen, ungenauen oder irreführenden Informationen" allerdings in der aktuellen Version explizit nicht wieder.
Letzterer Passus ist vielmehr Teil der "verbotenen Aktivitäten" in den Nutzungsbedingungen, zu deren Unterlassung sich die Nutzer von PayPal verpflichten. Die an dieser Stelle aufgeführten und durchaus üblichen Klauseln kann der Anbieter mit in der Praxis ebenfalls durchaus übliche Sanktionen belegen. Hierzu zählen die Kündigung der Nutzungsvereinbarung, die Einschränkung, Sperrung oder Schließung des PayPal-Kontos oder die Einleitung von rechtlichen Schritten.
Die Vertragsstrafe in Bezug auf die Nutzungsrichtlinien findet sich im Anschluss an diese Maßnahmen, bezieht sich aber nicht auf die bereits in den Nutzungsbedingungen angeführten "verbotenen Aktivitäten". Vielmehr behält sich PayPal eine Geldstrafe zum Beispiel für Transaktionen bezüglich Rauschmitteln, gestohlenen Gütern, aber auch Transaktionen, die sich auf ein sogenanntes Schneeball- oder Pyramidensystem beziehen, vor.
Ein Verstoß muss also zum einen im Zusammenhang mit "dem Erhalt von Geldern für Transaktionen" stehen – und gilt darüber hinaus ausschließlich für gewerbliche Kunden. Zum Beispiel droht also Unternehmen eine Geldstrafe, wenn sie eine verbotene Waffe erwerben und letztere über PayPal bezahlen. Im Gegensatz dazu droht Privatpersonen hingegen keine PayPal-Strafe, wenn sie aus Sicht des US-Unternehmens irreführenden Posts in sozialen Medien veröffentlichen. Von einer heimlich eingeführten Generalstrafe bei von PayPal willkürlich missbilligten Meinungen kann also keine Rede sein.
Quelle; heise
Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.
Ein privates Unternehmen könne jetzt entscheiden, seinen Nutzern ihr Geld wegzunehmen, wenn sie etwas sagen, mit dem es nicht einverstanden ist – so die Empörung über PayPal Anfang Oktober. Der Zahlungsdienstleister habe Strafzahlungen bei Falschinformationen vorgesehen, die umstrittene Klausel wurde jedoch schnell gestrichen. Oder etwa nicht? Nun heißt es, sie sei jetzt kurz vor dem Inkrafttreten der geänderten US-Nutzungsbedingungen quasi durch die Hintertür wieder eingeführt worden. Doch der genaue Blick zeigt, dass das nicht stimmt.
Strafen in Bezug auf die Nutzungsrichtlinien
Zunächst: Die Strafzahlungen in Höhe von 2.500 US-Dollar führt PayPal in der Tat wie gehabt auf. Diese Vertragsstrafe sieht der Anbieter neben anderen Sanktionen jedoch ausschließlich dann vor, falls seine Kunden gegen die "Acceptable Use Policy" verstoßen. In diesen Nutzungsrichtlinien – zu unterscheiden von den Nutzungsbedingungen – findet sich die vielfach kritisierte Bestimmung zu "falschen, ungenauen oder irreführenden Informationen" allerdings in der aktuellen Version explizit nicht wieder.
Letzterer Passus ist vielmehr Teil der "verbotenen Aktivitäten" in den Nutzungsbedingungen, zu deren Unterlassung sich die Nutzer von PayPal verpflichten. Die an dieser Stelle aufgeführten und durchaus üblichen Klauseln kann der Anbieter mit in der Praxis ebenfalls durchaus übliche Sanktionen belegen. Hierzu zählen die Kündigung der Nutzungsvereinbarung, die Einschränkung, Sperrung oder Schließung des PayPal-Kontos oder die Einleitung von rechtlichen Schritten.
Die Vertragsstrafe in Bezug auf die Nutzungsrichtlinien findet sich im Anschluss an diese Maßnahmen, bezieht sich aber nicht auf die bereits in den Nutzungsbedingungen angeführten "verbotenen Aktivitäten". Vielmehr behält sich PayPal eine Geldstrafe zum Beispiel für Transaktionen bezüglich Rauschmitteln, gestohlenen Gütern, aber auch Transaktionen, die sich auf ein sogenanntes Schneeball- oder Pyramidensystem beziehen, vor.
Ein Verstoß muss also zum einen im Zusammenhang mit "dem Erhalt von Geldern für Transaktionen" stehen – und gilt darüber hinaus ausschließlich für gewerbliche Kunden. Zum Beispiel droht also Unternehmen eine Geldstrafe, wenn sie eine verbotene Waffe erwerben und letztere über PayPal bezahlen. Im Gegensatz dazu droht Privatpersonen hingegen keine PayPal-Strafe, wenn sie aus Sicht des US-Unternehmens irreführenden Posts in sozialen Medien veröffentlichen. Von einer heimlich eingeführten Generalstrafe bei von PayPal willkürlich missbilligten Meinungen kann also keine Rede sein.
Quelle; heise