Aktuelles
Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenlos, um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereichen, welche für Gäste verwehrt bleiben

Registriere dich noch heute kostenlos, um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereichen, welche für Gäste verwehrt bleiben

Kann mich Ebay aussperren?

    Nobody is reading this thread right now.

Anderl

MFC
Teammitglied
Registriert
30. November 2007
Beiträge
17.860
Reaktionspunkte
75.664
Punkte
1.073
Kann mich Ebay aussperren?

Ich habe gehört, das Ebay manchmal auch unberechtigt User sperrt. Kann mir das auch passieren, und wie wehre ich mich dagegen? Eine Computerfrage an Michael Terhaag ,Anwalt für IT-Recht.
Grundsätzlich ist jedem freigestellt, mit wem er welche Geschäfte machen möchte. Ebay sperrt User zum Beispiel wegen angeblichen Verstoßes gegen ihre AGB. Das ist bitter, zumal für viele Powerseller und Onlineshop-Besitzer das virtuelle Auktionshaus immer noch überlebensnotwendig ist. Das brandenburgische Oberlandesgericht hat jüngst in einem einstweiligen Verfügungsverfahren eine solche Sperrung überraschend aufgehoben, weil Ebay für die Sperrung nach Einschätzung der Richter zum einen keinen hinreichenden Grund hatte und zum anderen dieser Ausschluss erheblich in den Geschäftsbetrieb des Kunden eingreift. Dem Senat ließ hierbei die pauschale Begründung, der Antragsteller habe „gegen die AGB verstoßen“, nicht gelten. Warum deshalb eine sofortige Sperrung gerechtfertigt sein sollte, vermochte das Gericht nicht zu erkennen. Zudem war es dem Ebay-Mitglied nicht möglich, die Folgen der Sperrung auf anderen Internetmarktplätzen hinreichend zu kompensieren. Da durch den Ausschluss die wirtschaftliche Existenz des Ebay-Mitglieds erheblich gefährdet war, hoben die Richter die Sperrung auf und verpflichteten Ebay zur Freischaltung. Das Interesse von Ebay am Ausschluss soll in diesem Fall hinter dem des Kunden zurücktreten. So habe Ebay dem Mitglied eine tatsächlich eingeräumte Marktzugangsmöglichkeit faktisch durch die einer Zwangsvollstreckung ähnlichen Maßnahme entzogen, ohne dass eine Rechtfertigung erkennbar gewesen sei.


Weiterlesen...
 
Zurück
Oben