Das Fernabgabegesetz erlaubt die Prüfung der Ware, wenn dazu ein aufspielen von Software nötig ist dann ist auch das abgedeckt.
Der Händler kann höchstens einen Wertausgleich verlangen falls das Modul durch die Software beschädigt wurde. (Händler muss den Nachweis erbringen)
Ich habe auch mehrere Module gehabt und getestet (nicht gleichzeitig), die 2 die mir nicht gefielen gingen an den Händler zurück.
Das Fernabgabegesetz erlaubt die Prüfung der Ware, wenn dazu ein aufspielen von Software nötig ist dann ist auch das abgedeckt.
Der Händler kann höchstens einen Wertausgleich verlangen falls das Modul durch die Software beschädigt wurde. (Händler muss den Nachweis erbringen)
Ich habe auch mehrere Module gehabt und getestet (nicht gleichzeitig), die 2 die mir nicht gefielen gingen an den Händler zurück.
Hab auch schon 2 Module zurück gesendet die vorher mit Fremdsoftware getestet wurden.
Vorher Originalsoftware wieder drauf gemacht und gut.
Alles ohne Probleme.
PS:
Mit Jackcam das hab ich schon lange aufgegeben, das wird eh nix mehr.
Ist in meinen Augen sinnlos sich mit diesem Chinamodul zu beschäftigen.
Ich warte auf die neuen Module von Unicam usw. Die alten laufen ja schon vernünftig bei fast allen.