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IPTV-Abzocke 2025: Bußgeldfallen und Abmahntricks – so schützt du dich

Da du mich voll zitierst, muss ich meinen Senf dazu geben.

Ich habe in diesem Vollzitat mit keiner Zeile behauptet, dass es zu 100% sicher ist mit VPN!
Zudem habe ich darauf verwiesen, "einen guten VPN", also keine freie VPN oder sonstige Billiganbieter.
VPN macht es in jedem Fall den Behörden schwieriger einen zu erwischen, dass man eventuell davon ausgehen könnte, dass diese den Aufwand scheuen!
Mehr gibt es nicht mehr dazu zu sagen.
 
VPN macht es in jedem Fall den Behörden schwieriger einen zu erwischen, dass man eventuell davon ausgehen könnte, dass diese den Aufwand scheuen!

Gefährliches Halbwissen.
 
Gefährliches Halbwissen.
er hat ja geschrieben "eventuell"....und da hat er garnicht so unrecht, wenn ein kleiner Bub ne Tüte Chips einsteckt und erwischt wird, kommt auch
nicht die GSG 9, es kommt immer darauf an, kriegen tun die alle wenn es darauf ankommt, und aktuell haben die andere Probleme wie ne MAC Liste aus dem DEB.
 
Zuletzt bearbeitet:
aber ist es denn nicht so, dass der empfang alleine erstmal noch grauzone ist? nur das verteilen ist doch strafbar oder?
 
Das war mal so.
Grundsätzlich ist "Konsumieren" nicht mehr im Graubereich anzusiedeln.
Aber:
Für die meisten Behörden (bis auf fleißige Abmahn-Anwälte) ist der "Aufwand" jedem "kleinen" Fall nachzugehen noch zu groß.
 
naja, wenn du pech hast und der Anbieter es merkt dass du die "Line" geklaut hast und du kein VPN nutzt, ist deine IP offen. Wenn er sich die Mühe macht, kann er dich anschwärzen, hab schon von Fällen erlebt, wo Nutzer über die IP gepackt wurden. Würde mich da nicht zu 100% in Sicherheit fühlen, mit VPn natürlich deutlich schwieriger.
 
sorry champion, wusste nicht dass hier "Elite Hacker" unterwegs sind und alles besser wissen.
 
kann er dich anschwärzen, hab schon von Fällen erlebt, wo Nutzer über die IP gepackt wurden
wie soll das den funktionieren ?
IP sind nur Zahlen - eine Adresse steht da nicht dabei
um einen Klarnamen zur IP zu erhalten, muss ein Gerichtsbeschluss her,
der den Net Anbieter zur Herausgabe verpflichtet
. . . und so was bekommt man nur, wenn eine (angebliche) Straftat vorliegt
"anschwärzen" reicht da nicht, da lacht ein Richter
wäre es so einfach, wären die dreckigen Abmahnanwälte schon längst aufgesprungen
bisher ist denen dazu noch nichts eingefallen
 
..ja ein Drogendealer der seinen Junkie verpfeift, höre ich auch immer wieder.
Bitte eine Quellenangabe immer dazu, "ich habe gehört"....ist so wie früher der Onkel meines Kumpels dessen Bruder´s Schwester hat von der Tante gehört.
Eine IP allein beweist nichts.
 
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