Ab dem 1. Januar 2023 gelten bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) neue Regeln bei der Prüfung von neu eingereichten digitalen Spielen.
Künftig können neben jugendschutzrelevanten Inhalten auch mögliche Online-Risiken – wie zum Beispiel Kauf- oder Kommunikationsmöglichkeiten – im Verfahren der gesetzlichen Alterskennzeichnung berücksichtigt werden.
Umgesetzt wird dies durch zusätzliche Hinweise zu möglichen Risiken bei der Mediennutzung sowie deren Einbeziehung im Rahmen der Altersfreigabe, sofern von einem „erheblichen Risiko“ ausgegangen werden kann.
Konkret können die Gremien der USK nun im Einzelfall prüfen, ob durch etwaige Nutzungsfunktionen ein erhöhtes Risiko für Kinder und Jugendliche entstehen kann, zum Beispiel in Bezug auf Chats im Spiel oder ungewollte Ausgaben.
Bei der Abwägung, ob diese Umstände eine höhere Altersstufe rechtfertigen, werden vorrangig sowohl sensibilisierende Hinweise als auch vorhandene Schutzmaßnahmen der Spieleanbieter berücksichtigt. Dazu zählen u.a. von der Industrie entwickelte Parental-Control-Systeme. Weiter heißt es:
Quelle; mobiflip
Künftig können neben jugendschutzrelevanten Inhalten auch mögliche Online-Risiken – wie zum Beispiel Kauf- oder Kommunikationsmöglichkeiten – im Verfahren der gesetzlichen Alterskennzeichnung berücksichtigt werden.
Umgesetzt wird dies durch zusätzliche Hinweise zu möglichen Risiken bei der Mediennutzung sowie deren Einbeziehung im Rahmen der Altersfreigabe, sofern von einem „erheblichen Risiko“ ausgegangen werden kann.
Konkret können die Gremien der USK nun im Einzelfall prüfen, ob durch etwaige Nutzungsfunktionen ein erhöhtes Risiko für Kinder und Jugendliche entstehen kann, zum Beispiel in Bezug auf Chats im Spiel oder ungewollte Ausgaben.
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Bei der Abwägung, ob diese Umstände eine höhere Altersstufe rechtfertigen, werden vorrangig sowohl sensibilisierende Hinweise als auch vorhandene Schutzmaßnahmen der Spieleanbieter berücksichtigt. Dazu zählen u.a. von der Industrie entwickelte Parental-Control-Systeme. Weiter heißt es:
Die Einführung der neuen Regelungen ist auf das novellierte Jugendschutzgesetz vom Mai 2021 zurückzuführen. Die aktualisierten Leitkriterien der USK gibt es hier und eine Erklärseite zu den neuen Hinweisen hier.Um Familien noch mehr Orientierung zu geben, werden die bewährten Alterskennzeichen um Hinweise zur Nutzung, aber auch zum Inhalt erweitert. Somit erkennen Eltern künftig auf einen Blick, welche Gründe zur Altersfreigabe geführt haben (beispielsweise „Comic-Gewalt“ oder „Handlungsdruck“) und welche Risiken bei der Mediennutzung im Auge behalten werden sollten (beispielsweise „Chats“, „In-Game-Käufe“ oder „Standortweitergabe“).
Die Hinweise werden auf der Rückseite der Spieleverpackung, auf den entsprechenden Online-Plattformen sowie in der USK-Titeldatenbank zu finden sein. Das Konzept der ergänzenden Informationen hat die USK als Mitgründerin der International Age Rating Coalition (IARC) bereits im Online-Bereich etabliert und war damit Vorbild für die Gesetzesänderungen.
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Quelle; mobiflip