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Spielekonsolen In-Game-Käufe und Lootboxen: USK erweitert Prüfkriterien

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Ab dem 1. Januar 2023 gelten bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) neue Regeln bei der Prüfung von neu eingereichten digitalen Spielen.

Künftig können neben jugendschutzrelevanten Inhalten auch mögliche Online-Risiken – wie zum Beispiel Kauf- oder Kommunikationsmöglichkeiten – im Verfahren der gesetzlichen Alterskennzeichnung berücksichtigt werden.

Umgesetzt wird dies durch zusätzliche Hinweise zu möglichen Risiken bei der Mediennutzung sowie deren Einbeziehung im Rahmen der Altersfreigabe, sofern von einem „erheblichen Risiko“ ausgegangen werden kann.

Konkret können die Gremien der USK nun im Einzelfall prüfen, ob durch etwaige Nutzungsfunktionen ein erhöhtes Risiko für Kinder und Jugendliche entstehen kann, zum Beispiel in Bezug auf Chats im Spiel oder ungewollte Ausgaben.

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Bei der Abwägung, ob diese Umstände eine höhere Altersstufe rechtfertigen, werden vorrangig sowohl sensibilisierende Hinweise als auch vorhandene Schutzmaßnahmen der Spieleanbieter berücksichtigt. Dazu zählen u.a. von der Industrie entwickelte Parental-Control-Systeme. Weiter heißt es:

Die Einführung der neuen Regelungen ist auf das novellierte Jugendschutzgesetz vom Mai 2021 zurückzuführen. Die aktualisierten Leitkriterien der USK gibt es hier und eine Erklärseite zu den neuen Hinweisen hier.

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Quelle; mobiflip
 
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