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Hartz IV: Das ist in erster Linie Generalverdacht. Menschen, die in dieser Ecke des Sozialstaates enden, bekommen nicht nur das Mindestmaß an Lebenserhaltung, sondern laufen auch ständig Gefahr, es gekürzt zu bekommen, sei es wegen nicht eingehaltener Termine, zu wenig Bewerbungen oder weil sie die Stadt zu einem unpassenden Zeitpunkt verlassen haben. Die Zahl der Leistungskürzungen steigt stetig. Im Beamtendeutsch nennt sich dieser Vorgang „zielgenauere Anwendung der Regeln“.
Zur Durchsetzung dieser Regeln hat die Bundesagentur für Arbeit damit begonnen, ihre Kunden zu bespitzeln. Je mehr Informationen gewonnen werden können, desto besser ist der bearbeitende Kundenbetreuer in der Lage, den Regeln Geltung zu verschaffen. Von unangekündigten Hausbesuchen bis zur Kontenprüfung ist alles dabei. Die noch nicht durchgesetzte, bei CDU und SPD aber fest eingeplante Vorratsdatenspeicherung könnte weitere Chancen der Überprüfung der Leistungsbezieher eröffnen.
Negatives Menschenbild als Grundannahme
Das ist, im Groben, „Hartz IV“, ein Begriff, den Ponader ablehnt. Er bevorzugt „Arbeitslosengeld II“ - was verwundert, denn der in 44 Fällen verurteilte Peter Hartz war als Namensgeber genau das, was die Bundesagentur für Arbeit ihren Kunden als Standard vorwirft: untreu. Es passt also bestens zusammen.
Die Regierung Schröder hat in Kooperation mit der gesetzesverschärfend agierenden CDU seinerzeit einen Paradigmenwechsel eingeläutet. Das grundsätzlich negative Menschenbild des Neoliberalismus wurde als Grundannahme in die Sozialpolitik eingeführt. Zugleich wurde die Hilfsbedürftigkeit des arbeitslosen Individuums aus dem staatlichen Einflussbereich weitgehend gestrichen und an Essenstafeln ausgelagert. Die Zivilgesellschaft übernahm nun den Part, für den der Staat sich nicht mehr zuständig sieht: die Ernährung seiner Bürger. So entstand um Hartz IV herum eine Hilfsindustrie, deren Legitimation hauptsächlich darin besteht, das System ökonomisch aufrechtzuerhalten. Erst Organisationen wie die Tafel ermöglichten es im vergangenen Jahr der Bundesregierung zu behaupten, das Existenzminimum der Hartz-IV-Empfänger sei auch bei Leistungskürzungen gesichert. Wie das in Fällen funktionieren soll, bei denen Leistungskürzungen zum Entzug des Mietgeldes führen, ist bis heute unklar.
Quelle: grundeinkommen.de