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Höhere Rentenansprüche bei Pflege Angehöriger: Wo werden Leistungen aus der Pflegeversicherung länge

greif02

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Sorry, meine Lebensgefährtin hat ein Problem...
Sie (58) hat einen behinderten Sohn mit Epilepsie, der von 1996 bis 2006 Pflegestufe 2 hatte, in dieser Zeit gepflegt. Der Staat zählt ihre ehrenamtliche Arbeit seit 2017 grundsätzlich wie Erwerbsarbeit, auch rückwirkend!

Ein Jahr Pflege peppt die Altersrente aktuell um Beträge von 5,22 bis maximal 29,30 Euro im Monat auf...
somit würde die Rente meiner besseren Hälfte für ihre 9 Jahre Pflegeleistung zwischen 46,98 bis maximal 263,70€ steigern.
Bei ihr würden lt. meiner Info bei Pflegestufe II 9 x 7,91€ = 71,19€ mehr Rente zustehen.
Meine Lebensgefährtin hat ihren Sohn ab Kleinkindalter über 20 Jahre (11 unentgeldlich) gepflegt und musste dafür Job u. Karriere in den Wind schreiben.
Ihre Rentenerwartung liegt jetzt gerade bei 500€.
Da wären 70€ zusätzlich schon gewichtig...

Sie hat nun einen Antrag bei der Rentenversicherung gestellt und um Neuberechnung ihrer Rentenansprüche gebeten... Die Rentenversicherung hat darauf geantwortet, dass sie einen Nachweis (Beweise) für die Pflege ihres Sohnes erbringen muss.

Jetzt kommt das Problem:
Sie hat vor 4 Jahren alle Unterlagen Kontoauszüge u. Akten vernichtet, die den nötigen Beweis erbringen könnten. Auch ihre Krankenkasse hat längst keine Daten aus den Jahren vorätig. Einzig der Hausarzt hat die Pflegeleistung attestiert.

Gestern erreichte uns nun eine Ablehnung der Rentenversicherung...

Wir haben keine Ahnung wie wir nun die Pflegezeit nachweisen können???
Wo könnten wir evtl. Daten finden???
Wo werden Leistungen aus der Pflegeversicherung länger als 10 Jahre gespeichert???

Vielleicht hat ja einer von Euch ne Idee???

Gruß
Ludger
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo greif02

ich würde mit dem Attest des Arztes zur Beratungsstelle der zuständigen Pflege-/Krankenkasse gehen und das Problem schildern.
Ich denke, dass die damalige Pflegetätigkeit zunächst nachträglich bei der Krankenkasse beantragt werden muss.
Wenn die Pflegetätigkeit anerkannt wird, müssten die entsprechenden Versicherungsbeiträge von der Pflegekasse rückwirkend in die Rentenkasse eingezahlt werden. Danach wären sie im Versicherungsverlauf der Rentenkasse.
Vielleicht gibt es ja noch einen Behindertenausweis aus der Zeit.

Ich wünsche Dir viel Erfolg

LG
 
auf jedenfall so eine Ablehnung sofort wiedersprechen. nach wiederspruch kommt eine Kommission aus verschiedenen Gremien zusammen, was die versicherrer aber erstmal umgehen wollen, indem sie nochmal prüfen. neben den gesetzlichen Bestimmungen, gibt es dann noch Richtlinien, wo dann auch mal anders entschieden wird. obigen tip würde ich auch beherzigen.
 
Also Heute geht das so das man die rentenansprüche direkt an die Krankasse stellt das geht aber nur wenn man nicht selber unter 30 Stunden arbeitet die Woche. wie das allerdings Rückwirkend geht ist mir schleierhaft. Wenn dann geht es nur über die Krankasse die das Pflegegeld zahlt bzw bezahlt hat. Die sollten eigentlich wissen was sie bezahlt haben über die Jahre.
 
das ist aber neu und wohl kaum bekannt. ich weiß noch das man den antrag wie auch alle anderen anträge bei jeden sozialversicherungsträger stellen kann. diese leiten die dann zum zuständigen weiter. da wird's dann aber klagen geben, wenn das nicht mehr so ist.
 
Danke erstmal... und na klar ist bereits unser Widerspruch unterwegs.
Wer auch immer konnte ahnen, dass einige Jahre später Rentenansprüche aus ehrenamlicher Arbeit entstehen würden???
Dem Sohn geht es übrigens seit 2006 besser. Er hat seither nie wieder einen Anfall erlitten, manche Epilepsien wachsen einfach aus.

Erste Aussichten auf Erfolg...
wir hatten uns zunächst unter der üblichen 0800ter Telefonnummer bei unserer Krankenkasse gemeldet.
Das ist wirklich der Nachteil dieser Nummern, man gerät an irgend nen Mitarbeiter, wohlmöglich auch noch in 400km Entfernung am anderen Ende der Republik.
Dem ist es eigentlich egal, wer da am anderen Ende der Telefonleitung ist... man macht halt nen 0815 Job!

Unser Glück...
meiner besseren Hälfte waren da noch einige Namen von Mitarbeitern der Krankenkasse geläufig,
damals waren da noch echte Sachbearbeiter, die man auch mit Namen kannte über Jahre für unsereins zuständig.

Kurzum, etwas nachgehakt und schon war die alte vertraute Stimme an der Leitung und konnte sich auch genau erinnern.
Die Frau hat dann auch ca. 2 Std. später, Unterlagen gefunden die nachweislich beweisen, dass eine Pflegestufe vorlag.
Allerdings war da noch nicht ganz zu ersehen welche Pflegestufe??? Aaaaber wir finden das einen Erfolg!
Jetzt kann sich die Rentenversicherung nicht mehr herauslügen...
 
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